Am 28. Januar 2026 sorgte eine Entscheidung des österreichischen Ministerrats für Aufsehen, die die steuerliche Ungleichbehandlung von pflanzlichen Produkten weiter verschärft. Während eine beabsichtigte Mehrwertsteuer-Entlastung in Aussicht gestellt wurde, bleiben wichtige pflanzliche Alternativen
Am 28. Januar 2026 sorgte eine Entscheidung des österreichischen Ministerrats für Aufsehen, die die steuerliche Ungleichbehandlung von pflanzlichen Produkten weiter verschärft. Während eine beabsichtigte Mehrwertsteuer-Entlastung in Aussicht gestellt wurde, bleiben wichtige pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Sojadrinks sowie Hülsenfrüchte von dieser Maßnahme ausgeschlossen. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die österreichischen Konsument:innen und führt zu einer intensiven Debatte über die Notwendigkeit einer faireren Steuerpolitik.
In Österreich wird die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Der reguläre Satz beträgt 20 %, jedoch gibt es für bestimmte Güter einen ermäßigten Satz von 10 %. Diese Regelung sollte ursprünglich dazu dienen, Grundnahrungsmittel für alle erschwinglich zu machen. Historisch gesehen wurden tierische Produkte wie Kuhmilch als Grundnahrungsmittel eingestuft und daher mit dem ermäßigten Steuersatz belegt. Pflanzliche Alternativen hingegen wurden lange Zeit als Luxusgüter betrachtet und entsprechend höher besteuert.
Diese steuerliche Diskrepanz hat sich im Laufe der Jahre verstärkt, insbesondere mit dem wachsenden Bewusstsein für pflanzliche Ernährung und deren gesundheitlichen sowie ökologischen Vorteilen. Trotz der steigenden Nachfrage nach pflanzlichen Produkten und deren zunehmender Verbreitung in der österreichischen Küche, bleibt die steuerliche Behandlung unverändert. Diese Ungleichbehandlung wird von vielen als Anachronismus in einer Zeit gesehen, in der nachhaltige und gesunde Ernährung immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Österreich nicht allein mit dieser Problematik dasteht. In Deutschland wird ebenfalls eine Mehrwertsteuer von 19 % auf pflanzliche Drinks erhoben, während Kuhmilch mit 7 % besteuert wird. Die Schweiz hingegen hat kürzlich Schritte unternommen, um pflanzliche Produkte steuerlich zu entlasten, was als positives Beispiel für Österreich dienen könnte. Diese unterschiedlichen Ansätze verdeutlichen die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Steuerpolitik innerhalb der EU, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Konsument:innen faire Preise zu bieten.
Für viele österreichische Haushalte bedeutet die aktuelle Steuerpolitik eine finanzielle Mehrbelastung. Pflanzliche Drinks, die bereits 12 % des österreichischen Lebensmitteleinzelhandels ausmachen, sind für viele Konsument:innen eine gesunde und umweltfreundliche Alternative zu tierischen Produkten. Durch die höhere Besteuerung von 20 % im Vergleich zu 10 % für Kuhmilch, erhöht sich der Preisunterschied auf bis zu 50 Cent pro Liter. Diese Mehrkosten summieren sich im Laufe eines Jahres erheblich, insbesondere für Familien oder Personen, die sich bewusst für eine pflanzliche Ernährung entscheiden.
Ein konkretes Beispiel: Eine Familie, die pro Woche 10 Liter pflanzliche Drinks konsumiert, zahlt jährlich bis zu 260 Euro mehr an Mehrwertsteuer im Vergleich zu einer Familie, die Kuhmilch konsumiert. Diese finanzielle Belastung könnte viele Verbraucher:innen dazu zwingen, auf günstigere, aber weniger nachhaltige Optionen zurückzugreifen, was den Fortschritt hin zu einer umweltfreundlicheren Ernährung hemmt.
Die österreichische Landwirtschaft spielt eine zentrale Rolle in der Produktion von Hülsenfrüchten und Soja. Österreich ist der drittgrößte Sojaproduzent in der EU, wobei die Hälfte der Ernte für den menschlichen Konsum bestimmt ist. Dies bietet den Landwirt:innen die Möglichkeit, von besseren Preisen zu profitieren, insbesondere im Bereich des Bio-Sojas.
Statistiken zeigen, dass der durchschnittliche Verzehr von Hülsenfrüchten in Österreich bei etwa 48 Gramm pro Person und Woche liegt. Um den Empfehlungen der österreichischen Ernährungsgesellschaft gerecht zu werden, müsste dieser Konsum um das Siebenfache gesteigert werden. Die steuerliche Benachteiligung von getrockneten und konservierten Hülsenfrüchten, die einen Großteil des Konsums ausmachen, steht diesem Ziel jedoch im Wege.
Verena Wiederkehr, Vorständin des Vereins für Proteinvielfalt, betont die Notwendigkeit einer Überarbeitung der steuerlichen Regelungen. „Eine gelungene und zukunftsweisende Steuerpolitik sollte auch Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit der Menschen berücksichtigen und einen entsprechenden Lenkungseffekt haben“, so Wiederkehr. Der Verein plant, sich aktiv im Begutachtungs- und Gesetzgebungsprozess einzubringen, um Verbesserungen im Sinne der Menschen, der Landwirtschaft und der Umwelt zu erreichen.
Die Zukunftsperspektive sieht vor, dass pflanzliche Lebensmittel gezielt entlastet werden, um ihre steuerliche Benachteiligung zu beenden. Eine solche Maßnahme könnte nicht nur den Konsument:innen zugutekommen, sondern auch die österreichische Landwirtschaft stärken, indem sie die Nachfrage nach heimischen Bio-Produkten erhöht. Dies würde nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch die Gesundheit der Bevölkerung fördern und langfristig Kosten im Gesundheitssystem senken.
Die aktuelle steuerliche Ungleichbehandlung pflanzlicher Produkte in Österreich stellt eine verpasste Chance dar, nachhaltige und gesunde Ernährung zu fördern. Es liegt nun an der Regierung, die Begutachtung zu nutzen, um die Liste der steuerlich entlasteten Produkte zu überarbeiten und eine faire und zukunftsorientierte Steuerpolitik zu etablieren. Die Konsument:innen sind aufgefordert, ihre Stimme zu erheben und sich für eine gerechtere Behandlung pflanzlicher Alternativen einzusetzen. Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Beteiligung am Gesetzgebungsprozess finden Interessierte auf der Webseite des Vereins für Proteinvielfalt.