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VERBUND AG lädt zur 79. Hauptversammlung: Was Aktionäre wissen müssen

19. März 2026 um 09:03
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Am 21. April 2026 findet in der Wiener Stadthalle die 79. ordentliche Hauptversammlung der VERBUND AG statt. Österreichs größter Stromerzeuger lädt seine Aktionäre zur wichtigsten Versammlung des G...

Am 21. April 2026 findet in der Wiener Stadthalle die 79. ordentliche Hauptversammlung der VERBUND AG statt. Österreichs größter Stromerzeuger lädt seine Aktionäre zur wichtigsten Versammlung des Geschäftsjahres ein, bei der wegweisende Entscheidungen für die Zukunft des Energiekonzerns getroffen werden. Die Veranstaltung in der Halle F der Stadthalle beginnt um 10:30 Uhr Wiener Zeit.

Sieben entscheidende Tagesordnungspunkte stehen zur Abstimmung

Die Hauptversammlung umfasst sieben zentrale Punkte, die für die weitere Entwicklung von VERBUND von großer Bedeutung sind. Dabei geht es nicht nur um die übliche Vorlage des Jahresabschlusses 2025, sondern auch um wichtige Personalentscheidungen im Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers für das kommende Geschäftsjahr 2026.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Jahr 2025. Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich, wie viel Dividende die Aktionäre erhalten werden. Darüber hinaus stehen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das vergangene Geschäftsjahr sowie die Genehmigung des Vergütungsberichts auf der Agenda.

Was ist eine Hauptversammlung und warum ist sie wichtig?

Eine Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft und entspricht gewissermaßen dem "Parlament" des Unternehmens. Hier kommen alle Aktionäre zusammen, um über grundlegende Fragen der Geschäftsführung zu entscheiden. Das österreichische Aktiengesetz schreibt vor, dass börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich eine ordentliche Hauptversammlung abhalten müssen. Bei VERBUND ist dies bereits die 79. derartige Versammlung seit der Gründung der Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre haben in dieser Versammlung verschiedene Rechte: Sie können Fragen stellen, Anträge einbringen, über Beschlussvorschläge abstimmen und den Vorstand zur Rechenschaft ziehen. Jede Aktie berechtigt grundsätzlich zu einer Stimme, wobei bei VERBUND eine Besonderheit gilt: Das Stimmrecht ist für jeden Aktionär auf maximal 5% des Grundkapitals beschränkt, was 17.370.784 Stimmen entspricht.

Teilnahmeberechtigung: Wer darf mitentscheiden?

Nicht jeder VERBUND-Aktionär kann automatisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Entscheidend ist der sogenannte Nachweisstichtag, der auf den 11. April 2026 um 24:00 Uhr festgelegt wurde. Nur wer zu diesem Zeitpunkt Aktionäre waren, dürfen an der Versammlung teilnehmen und abstimmen.

Für Inhaberaktien müssen die Aktionäre eine Depotbestätigung ihres Kreditinstituts vorlegen. Diese muss spezifische Angaben enthalten: Name und Anschrift des Aktionärs, Anzahl der gehaltenen Aktien, die ISIN-Nummer AT0000746409 sowie den Bezugszeitpunkt. Die Depotbestätigung muss bis spätestens 16. April 2026 um 24:00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen.

Anders verhält es sich bei Namensaktien: Hier ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Nachweisstichtag maßgeblich. Diese Aktionäre benötigen weder eine gesonderte Anmeldung noch eine Depotbestätigung.

Kosten für Aktionäre: Wer zahlt was?

Ein wichtiger Hinweis für Aktionäre: Die Kosten für die Ausstellung der Depotbestätigung werden nicht von VERBUND übernommen. Diese Bankspesen müssen von den Aktionären selbst getragen werden. Die Höhe variiert je nach Kreditinstitut und kann zwischen 10 und 50 Euro liegen.

Vollmachtserteilung: Wenn persönliche Teilnahme nicht möglich ist

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben die Möglichkeit, einen Vertreter zu bevollmächtigen. Dies kann eine natürliche oder juristische Person sein. Ausgeschlossen sind lediglich die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats.

VERBUND bietet seinen Aktionären einen besonderen Service: Die Vertretung durch den unabhängigen Interessenverband für Anleger (IVA). Michael Knap wird als Vertreter des IVA bei der Hauptversammlung anwesend sein und das Stimmrecht nach den Weisungen der Aktionäre ausüben. Die Kosten für diese Stimmrechtsvertretung trägt VERBUND.

Die Vollmacht muss bis spätestens 20. April 2026 um 16:00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen, außer sie wird am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben.

Aktionärsrechte: Mehr als nur Abstimmen

Aktionäre haben bei VERBUND verschiedene Rechte, die über das bloße Abstimmungsrecht hinausgehen. Besonders bedeutsam ist das Auskunftsrecht nach § 118 des österreichischen Aktiengesetzes. Jeder Aktionär kann in der Hauptversammlung Fragen zu Angelegenheiten der Gesellschaft stellen, soweit diese zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich sind.

Aktionäre mit einem Anteilsbesitz von mindestens 5% des Grundkapitals können sogar zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen. Dafür müssen sie mindestens drei Monate vor Antragstellung Inhaber der entsprechenden Aktien gewesen sein und ihr Verlangen bis 31. März 2026 schriftlich einreichen.

Für Beschlussvorschläge zu bestehenden Tagesordnungspunkten genügt bereits ein Anteilsbesitz von 1% des Grundkapitals. Solche Vorschläge müssen bis 14. April 2026 bei der Gesellschaft eingehen.

VERBUND im Kontext: Österreichs Energiewende-Champion

VERBUND ist nicht nur Österreichs größter Stromerzeuger, sondern auch ein zentraler Akteur der europäischen Energiewende. Das Unternehmen betreibt über 100 Wasserkraftwerke in Österreich und Deutschland und erzeugt den Großteil seines Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Mit einem Grundkapital von 347.415.686 Euro und insgesamt 347.415.686 Aktien ist VERBUND eines der größten börsennotierten Unternehmen Österreichs.

Im Vergleich zu anderen europäischen Energieversorgern nimmt VERBUND eine Sonderstellung ein: Während viele Konkurrenten noch stark auf fossile Brennstoffe setzen, hat VERBUND bereits vor Jahren den Schwerpunkt auf erneuerbare Energien gelegt. Dies macht das Unternehmen zu einem wichtigen Player im Kampf gegen den Klimawandel.

Aufsichtsrat im Fokus: Geschlechterparität und Corporate Governance

Ein besonderer Schwerpunkt der diesjährigen Hauptversammlung liegt auf den Wahlen in den Aufsichtsrat. Dieser besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertretern. Von den zehn Kapitalvertretern sind sechs Männer und vier Frauen, bei den Arbeitnehmervertretern sind es drei Männer und zwei Frauen.

VERBUND muss dabei die Bestimmungen des § 86 Abs 7 des Aktiengesetzes beachten, die eine quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat vorschreiben. Mindestens fünf Sitze müssen jeweils mit Frauen bzw. Männern besetzt sein. Diese Regelung, die 2018 in Kraft trat, soll eine bessere Geschlechterbalance in den Führungsgremien österreichischer Unternehmen gewährleisten.

Praktische Hinweise für Teilnehmer

Aktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, sollten einige praktische Aspekte beachten. Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt bereits um 09:30 Uhr, eine Stunde vor dem offiziellen Beginn. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation erforderlich.

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage sind umfassende Sicherheitskontrollen vorgesehen. Diese umfassen Personen-, Taschen- und Rucksackkontrollen. Gefährliche Gegenstände wie Schusswaffen, Messer oder Pfefferspray müssen bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden. Aktionäre sollten daher zusätzliche Zeit für diese Kontrollen einplanen.

Digitalisierung der Aktionärskommunikation

VERBUND setzt zunehmend auf digitale Kommunikationswege. Alle relevanten Unterlagen zur Hauptversammlung sind auf der Unternehmenswebsite www.verbund.com verfügbar. Dies umfasst den integrierten Geschäftsbericht 2025, Beschlussvorschläge zu allen Tagesordnungspunkten und Formulare für die Vollmachtserteilung.

Fragen, die eine längere Vorbereitung erfordern, können vorab per E-Mail an [email protected] gerichtet werden. Dies soll die Effizienz der Hauptversammlung erhöhen und allen Teilnehmern ausführlichere Antworten ermöglichen.

Datenschutz: Was passiert mit Aktionärsdaten?

Ein oft übersehener Aspekt von Hauptversammlungen ist der Umgang mit personenbezogenen Daten. VERBUND ist verpflichtet, ein Teilnehmerverzeichnis zu führen, das Namen, Wohnorte und Beteiligungsverhältnisse aller anwesenden Aktionäre enthält. Dieses Verzeichnis ist für alle Teilnehmer einsehbar und wird als Teil des notariellen Protokolls beim Firmenbuch eingereicht.

Die Verarbeitung erfolgt auf Basis der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Aktionäre haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Ausblick: Was nach der Hauptversammlung folgt

Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von VERBUND haben. Besonders die Dividendenentscheidung ist für viele Anleger von großer Bedeutung, da VERBUND traditionell eine attraktive Dividendenrendite bietet.

Die Ergebnisse der Hauptversammlung werden unmittelbar nach der Veranstaltung auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht. Aktionäre, die nicht teilnehmen konnten, erhalten so schnell Informationen über alle gefassten Beschlüsse.

Für die österreichische Energiebranche ist VERBUND ein wichtiger Gradmesser. Die Entscheidungen der Hauptversammlung können Signalwirkung für andere Energieunternehmen haben und zeigen, in welche Richtung sich der Sektor entwickelt.

Die 79. Hauptversammlung von VERBUND verspricht somit nicht nur für Aktionäre, sondern für die gesamte österreichische Wirtschaft von Interesse zu sein. Sie zeigt, wie sich Österreichs größter Stromerzeuger für die Herausforderungen der Energiewende aufstellt.

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