Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wien stellte die Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes gegen eine angemeldete Kundgebung der Jüdischen österreichischen Hochschüler:innen beim Akademikerball 2023 am Burgtor fest.
Das Verwaltungsgericht Wien stellte laut Bericht des ‚Standard‘ die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes gegen die Kundgebung der Jüdischen österreichischen Hochschüler:innen gegen den Akademikerball vergangenes Jahr am Burgtor fest. „Das aktuelle Erkenntnis des Verwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die FPÖ und ein beunruhigendes Zeugnis institutionellen Versagens unter Innenminister Gerhard Karner“, kommentiert der Rechtsextremismus-Sprecher der Grünen, Lukas Hammer.
„Dass ein Polizeieinsatz gegen eine friedliche, angemeldete Kundgebung der Jüdischen österreichischen Hochschüler:innen auf bloßen Zuruf eines einzelnen FPÖ-Politikers erfolgt ist, zeigt, wie dünn die Trennlinie zwischen parteipolitischem Einfluss und staatlichem Handeln offenbar geworden ist. Der Ballorganisator und FPÖ-Politiker Udo Guggenbichler hat laut Gericht nicht nur unbegründete, sondern schlicht falsche Behauptungen aufgestellt. Und dennoch wurde ein massiver Polizeieinsatz ausgelöst“, kritisiert Hammer.
„Besonders alarmierend ist, dass die Sicherheitsbehörden diese Vorwürfe von Guggenbichler weder geprüft noch abgewogen haben. Statt rechtsstaatlicher Sorgfalt gab es blinden Aktionismus – zulasten jüdischer Aktivist:innen, die ihr demokratisches Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben“, sagt Hammer und weiter: „Es wäre nun wichtig, dass zumindest die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Udo Guggenbichler wegen mutmaßlich falscher Anschuldigungen geprüft wird – selbstverständlich unter Wahrung der Unschuldsvermutung. Darüber hinaus wäre eine unabhängige Untersuchung des polizeilichen Vorgehens notwendig.“
Direkt nach dem Polizeieinsatz haben die Grünen eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister gestellt. „Gerhard Karner rechtfertigt dieses Vorgehen in seiner Anfragebeantwortung mit einem formalistischen Verweis auf die Strafprozessordnung. Diese Argumentation greift zu kurz und verkennt die Realität des Polizeialltags völlig. Selbstverständlich gibt es Spielräume zur rechtlichen Einschätzung – etwa durch Rücksprache mit Polizeijurist:innen oder der Staatsanwaltschaft. Genau diese notwendige Interessenabwägung hat laut Gericht aber nicht stattgefunden“, hält Hammer fest.
„Wenn die Polizei auf Zuruf eines rechtsextremen FPÖ-Politikers gegen jüdische Studierende einschreitet, dann ist das nicht nur ein Einzelfehler – es ist ein strukturelles Problem. Wer so handelt, stellt das Vertrauen in den Rechtsstaat infrage“, sagt Lukas Hammer.
„Ich erwarte mir von Innenminister Karner endlich eine klare politische Verantwortung und konkrete Konsequenzen. Es kann nicht sein, dass rechtsextreme Netzwerke offenbar leichter Gehör bei Sicherheitsbehörden finden als jene, die sich gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus engagieren“, meint Hammer.