Mündliche Verhandlung am 11. März 2026 soll Grundsatzfrage zur Verwertbarkeit von SKY ECC- und ANOM-Daten klären
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Messenger-Überwachungsdaten aus dem Ausland – mit weitreichenden Folgen für die österreichische Strafjustiz.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Am 11. März 2026 wird in einer mündlichen Verhandlung die Frage geklärt, ob Daten aus der Überwachung verschlüsselter Messenger-Dienste durch ausländische Strafverfolgungsbehörden in österreichischen Strafverfahren verwertet werden dürfen. Die Entscheidung könnte tiefgreifende Auswirkungen auf zahlreiche laufende und künftige Strafverfahren haben.
Im Zentrum der Verhandlung stehen die beiden Kommunikationsdienste SKY ECC und ANOM, die in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen sorgten. SKY ECC war ein verschlüsselter Messenger-Dienst, der vor allem in kriminellen Kreisen beliebt war. Im Jahr 2021 gelang es europäischen Ermittlungsbehörden – federführend waren Belgien und die Niederlande – den Dienst zu infiltrieren und Millionen von Nachrichten mitzulesen.
Noch spektakulärer war der Fall ANOM: Hierbei handelte es sich um einen Messenger-Dienst, der vom amerikanischen FBI selbst entwickelt und über verdeckte Kanäle an Kriminelle weltweit verteilt wurde. Die Behörden konnten so über Jahre hinweg sämtliche Kommunikation mitlesen – ein trojanisches Pferd der besonderen Art.
Die aus diesen Operationen gewonnenen Daten führten weltweit zu hunderten Verhaftungen und Strafverfahren – auch in Österreich. Doch genau hier beginnt das rechtliche Problem, mit dem sich nun der Verfassungsgerichtshof auseinandersetzen muss.
In Österreich ist eine flächendeckende Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp, Signal oder eben SKY ECC nach geltendem Recht nicht zulässig. Die sogenannte "Generalüberwachung" – also das massenhafte Abfangen von Kommunikation ohne konkreten Tatverdacht gegen einzelne Personen – widerspricht den strengen österreichischen Datenschutz- und Grundrechtsstandards.
Anders sieht die Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten aus. In Belgien, den Niederlanden oder Frankreich etwa sind solche Überwachungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese unterschiedlichen rechtlichen Standards innerhalb der Europäischen Union führen zu einem fundamentalen Problem: Dürfen Beweise, die auf eine Weise gewonnen wurden, die in Österreich verboten wäre, dennoch in österreichischen Strafverfahren verwendet werden?
Der Verfassungsgerichtshof hat den Verfahrensparteien eine Reihe von Fragen vorgelegt, die den Kern des österreichischen Grundrechtsschutzes berühren. Diese lassen sich in drei große Themenkomplexe unterteilen:
Die EMRK garantiert in Artikel 8 das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, wozu auch die Vertraulichkeit der Kommunikation zählt. Der VfGH muss prüfen, ob die Verwertung von Daten, die durch ausländische Massenüberwachung gewonnen wurden, mit diesem Grundrecht vereinbar ist. Dabei spielt auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine wichtige Rolle, der in mehreren Urteilen strenge Maßstäbe an staatliche Überwachungsmaßnahmen angelegt hat.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz gelten strenge Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten – auch durch staatliche Stellen. Die Frage ist, ob die Übernahme und Verwertung von Überwachungsdaten aus dem Ausland diesen Anforderungen genügt, insbesondere wenn die ursprüngliche Datenerhebung nach österreichischem Recht unzulässig gewesen wäre.
Artikel 6 EMRK garantiert jedem Menschen das Recht auf ein faires Verfahren. Dazu gehört auch, dass Beweise auf rechtmäßige Weise erlangt werden müssen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Frage der Waffengleichheit: Können sich Angeklagte angemessen gegen Beweise verteidigen, deren genaue Herkunft und Erhebungsmethoden oft im Dunkeln liegen? Die Verteidigung hat in vielen Fällen keinen vollständigen Einblick in die Methoden der ausländischen Behörden, was eine effektive Verteidigung erschwert.
Je nachdem, wie der Verfassungsgerichtshof entscheidet, ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für die österreichische Strafjustiz:
Sollte der VfGH zu dem Schluss kommen, dass die Verwertung der Messenger-Daten verfassungswidrig ist, hätte dies weitreichende Folgen. Zahlreiche laufende Strafverfahren, die maßgeblich auf SKY ECC- oder ANOM-Daten aufbauen, könnten ins Wanken geraten. Bereits ergangene Urteile könnten unter Umständen wieder aufgerollt werden. Dies würde vor allem Verfahren im Bereich der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels betreffen.
Denkbar ist auch eine differenzierte Lösung, bei der der VfGH bestimmte Bedingungen für die Verwertbarkeit aufstellt. So könnte etwa verlangt werden, dass die Daten im Rahmen eines rechtmäßigen europäischen Rechtshilfeersuchens übermittelt wurden, dass die Verteidigung vollen Zugang zu den relevanten Informationen erhält oder dass eine nachträgliche richterliche Prüfung der Überwachungsmaßnahme erfolgt.
Der VfGH könnte auch zum Ergebnis kommen, dass die Verwertung der Daten zulässig ist, solange sie im Ursprungsland rechtmäßig erhoben wurden. Dieses Szenario würde die bisherige Praxis vieler österreichischer Gerichte bestätigen, könnte aber auf europäischer Ebene zu Spannungen führen.
Die Entscheidung des VfGH wird auch über Österreichs Grenzen hinaus mit Spannung erwartet. In mehreren EU-Staaten laufen ähnliche Verfahren, und die Frage der grenzüberschreitenden Beweiserhebung ist ein ungelöstes Problem des europäischen Strafrechts.
Die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA), die seit 2017 den Austausch von Beweismitteln zwischen EU-Staaten regelt, sieht zwar vor, dass bestimmte Grundrechtsstandards eingehalten werden müssen. Wie diese Standards konkret auszulegen sind und welches nationale Recht maßgeblich ist, ist jedoch nach wie vor umstritten.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich bereits mehrfach mit Fragen der Vorratsdatenspeicherung und anlasslosen Überwachung befasst und dabei strenge Maßstäbe angelegt. Die Entscheidung des VfGH könnte daher auch Impulse für die europäische Rechtsentwicklung setzen.
Für die zahlreichen Beschuldigten und Angeklagten in SKY ECC- und ANOM-Verfahren ist die anstehende Entscheidung von existenzieller Bedeutung. Viele von ihnen wurden ausschließlich oder überwiegend auf Basis der infiltrierten Messenger-Daten angeklagt. Ein Beweisverwertungsverbot könnte in einigen Fällen einen Freispruch oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Strafen bedeuten.
Für die Strafverfolgungsbehörden wiederum steht viel auf dem Spiel. Die Messenger-Operationen galten als einer der größten Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Ein Beweisverwertungsverbot würde nicht nur vergangene Ermittlungserfolge gefährden, sondern auch die künftige internationale Zusammenarbeit erschweren.
Die Geschichte der beiden Messenger-Dienste liest sich wie ein Krimi. SKY ECC wurde 2008 gegründet und vermarktete sich als unknackbarer Kommunikationsdienst. Die speziellen Krypto-Handys kosteten mehrere tausend Euro und wurden vor allem in Kreisen der organisierten Kriminalität genutzt. Im März 2021 gaben belgische und niederländische Behörden bekannt, dass sie den Dienst über Monate hinweg infiltriert und mehr als eine Milliarde Nachrichten mitgelesen hatten.
ANOM ging noch einen Schritt weiter: Der Dienst wurde vom FBI selbst entwickelt und über einen umgedrehten Informanten an kriminelle Netzwerke verteilt. Die Geräte enthielten eine versteckte Hintertür, die es den Behörden ermöglichte, jede Nachricht in Echtzeit mitzulesen. Die Operation "Trojan Shield" führte 2021 zu weltweit über 800 Festnahmen.
Die mündliche Verhandlung am 11. März 2026 verspricht, ein juristisches Highlight zu werden. Der VfGH wird sich nicht nur mit komplexen technischen Fragen der Messenger-Überwachung auseinandersetzen müssen, sondern auch grundlegende Weichen für das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit in der digitalen Welt stellen.
Die Entscheidung wird auch ein Signal senden, wie ernst Österreich den Schutz der Privatsphäre seiner Bürgerinnen und Bürger nimmt – selbst wenn dies bedeutet, dass mutmaßliche Straftäter möglicherweise nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. Es ist eine klassische Abwägung zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz grundlegender Freiheitsrechte, die der Verfassungsgerichtshof vornehmen muss.
Die Kanzlei Dr. Thorstensen, die das Verfahren begleitet, zeigt sich zuversichtlich, dass der VfGH die hohen österreichischen Grundrechtsstandards bekräftigen wird. Die endgültige Entscheidung bleibt jedoch abzuwarten und wird nach der mündlichen Verhandlung erwartet.