Montag werden Zeugen im SLAPP-Prozess angehört - Proteste gegen Vollspaltenboden-Schweinefleisch gehen weiter
Der Verein gegen Tierfabriken kämpft vor Gericht gegen SPARs Klage wegen Protesten gegen Vollspaltenboden-Schweinehaltung. Am Montag ist Verhandlungstag.
Am kommenden Montag, den 2. März 2026, findet am Handelsgericht Wien ein entscheidender Verhandlungstag im umstrittenen Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette SPAR und dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) statt. Im Zentrum des Konflikts steht die Kritik des VGT an SPARs Verkauf von Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung.
Der VGT sieht sich mit einer sogenannten SLAPP-Klage (Strategic Lawsuit Against Public Participation) konfrontiert - einem Rechtsverfahren, das darauf abzielt, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. SPAR hatte die Klage Mitte 2022 eingereicht, nachdem der VGT wiederholt gegen die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenböden protestiert und dabei auch SPAR als größten Schweinefleischverkäufer Österreichs in die Kritik genommen hatte.
Am Montag werden vor dem Handelsgericht Wien sieben Zeugen des VGT angehört. Die Verhandlung findet von 9 bis 17 Uhr im Saal 1811 des Handelsgerichts in der Marxergasse 1a statt und könnte wegweisend für die Meinungsfreiheit von Tierschutzorganisationen in Österreich werden.
Die Vollspaltenbodenhaltung gilt als eine der umstrittensten Formen der Schweinehaltung. Bei dieser Haltungsform leben die Tiere auf Böden mit Spalten, durch die Kot und Urin fallen sollen. Kritiker bemängeln, dass den Tieren dabei Einstreu und natürliches Verhalten verwehrt wird, was zu erheblichem Tierleid führen kann.
Der VGT hatte als Teil seiner Kampagne für ein Ende der einstreulosen Schweinehaltung alle großen österreichischen Supermarktketten kontaktiert und aufgefordert, vollständig auf Fleisch von Strohschweinen aus Österreich umzusteigen. Während einige Ketten Bereitschaft signalisierten, weigerte sich SPAR, diesen Schritt zu gehen.
Der Rechtsstreit nahm bereits mehrere überraschende Wendungen. Zunächst erließ das Gericht eine weitreichende Einstweilige Verfügung, die es dem VGT untersagte, SPAR überhaupt mit Schweineleid in Verbindung zu bringen. Diese drastische Maßnahme wurde jedoch vom Oberlandesgericht Wien kritisch bewertet, das feststellte, dass SPAR ja gar keine Schweine halte.
Ende 2023 hob der Oberste Gerichtshof (OGH) die Einstweilige Verfügung weitgehend auf, wodurch der VGT wieder protestieren kann. Diese Entscheidung wurde von Tierschützern als wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit gewertet.
Seit der OGH-Entscheidung hat der VGT seine Proteste gegen SPAR wieder aufgenommen. Bereits am Freitag demonstrierten Aktivisten vor der SPAR-Filiale in der Wiener Schottengasse 6 unter dem Motto "SPARt Euch diese Tierquälerei".
Bei dieser Aktion kam es zu einer bezeichnenden Szene: Ein SPAR-Angestellter kam aus der Filiale zu den Demonstranten und stellte belustigt fest, dass SPAR gar keine lebenden Schweine halte, sondern diese nur zerstückelt verkaufe. Für VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zeigt diese Reaktion die "herablassende und zynische Art, wie SPAR mit Kritik umgeht".
Martin Balluch, Obmann des VGT, zeigt sich enttäuscht über SPARs Reaktion auf die Tierschutzkritik: "Das passt sehr gut dazu, dass SPAR klagt, statt zu diskutieren. Wir haben SPAR ein freundliches Angebot für eine außergerichtliche Einigung geschickt, aber SPAR will offensichtlich nur den VGT einschüchtern und uns möglichst schaden."
Der Tierschutzexperte betont, dass dem VGT nur bleibe, "dem Rechtsstaat zu vertrauen, dass Meinungsfreiheit weiterhin erlaubt und rechtlich geschützt bleibt, auch wenn sie sich gegen multinationale Großkonzerne richtet."
Der Ausgang dieses Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Arbeit von Tierschutzorganisationen in Österreich haben. SLAPP-Klagen werden international als problematisch angesehen, da sie die demokratische Teilhabe und Meinungsfreiheit einschränken können.
Die Vollspaltenbodenhaltung steht auch politisch unter Druck. Verschiedene EU-Länder diskutieren bereits Verschärfungen oder Verbote dieser Haltungsform. In Österreich wird die Debatte um Tierwohl in der Landwirtschaft zunehmend intensiver geführt.
SPAR nimmt als österreichweit größter Verkäufer von Schweinefleisch eine Schlüsselposition in dieser Debatte ein. Die Handelskette könnte durch eine Umstellung ihrer Einkaufspolitik erheblichen Einfluss auf die Produktionsstandards in der österreichischen Schweinehaltung nehmen.
Andere Lebensmittelhändler haben bereits begonnen, ihre Sortimente umzustellen und verstärkt auf Fleisch aus tierfreundlicherer Haltung zu setzen. Der Druck von Konsumentenseite wächst kontinuierlich, wie verschiedene Umfragen zeigen.
Das Verfahren SPAR gegen VGT wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen Unternehmen und zivilgesellschaftlicher Kritik auf. Während Unternehmen ihre Reputation schützen wollen, ist die Meinungsfreiheit ein hohes demokratisches Gut.
Experten beobachten den Fall genau, da er als Präzedenzfall für ähnliche Auseinandersetzungen zwischen Konzernen und NGOs gelten könnte. Die Frage, wo die Grenze zwischen legitimer Kritik und rufschädigenden Äußerungen verläuft, beschäftigt dabei nicht nur Juristen.
Die für Montag angesetzten Zeugeneinvernahmen könnten entscheidend für den weiteren Verlauf des Prozesses sein. Die sieben VGT-Zeugen werden voraussichtlich zu den Umständen der Proteste und den Motiven der Tierschutzorganisation befragt werden.
Parallel zu dem Gerichtsverfahren will der VGT seine Aufklärungsarbeit und friedlichen Proteste fortsetzen. Die Organisation sieht sich in der Rolle eines Anwalts für Tiere, die ihre Stimme nicht selbst erheben können.
Der Fall zeigt exemplarisch die Spannungen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Tierschutzanliegen auf, die in einer modernen Gesellschaft ausbalanciert werden müssen. Das Urteil wird daher weit über die unmittelbar Beteiligten hinaus Beachtung finden.