Weihnachten ist eine Zeit der Freude und des Schenkens, doch nicht jedes Geschenk trifft ins Schwarze. Am 15. Dezember 2025 veröffentlichte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertvolle Tipps für Konsument:innen in Österreich, die sich mit unpassenden oder defekten Geschenken konfrontiert se
Weihnachten ist eine Zeit der Freude und des Schenkens, doch nicht jedes Geschenk trifft ins Schwarze. Am 15. Dezember 2025 veröffentlichte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertvolle Tipps für Konsument:innen in Österreich, die sich mit unpassenden oder defekten Geschenken konfrontiert sehen. Diese Informationen sind besonders in der hektischen Nachweihnachtszeit von Bedeutung, wenn viele Menschen ihre Geschenke umtauschen oder reklamieren möchten.
Ein im Geschäft geschlossener Kaufvertrag ist verbindlich und der Umtausch einer Ware bei Nichtgefallen ist kein gesetzlich verankertes Recht in Österreich. Es handelt sich vielmehr um ein freiwilliges Zugeständnis des Händlers. Besonders im Weihnachtsgeschäft zeigen sich viele Unternehmen kulant und bieten ihren Kund:innen eine Umtauschmöglichkeit an. Es ist ratsam, sich bereits vor dem Kauf über die Umtauschbedingungen zu informieren und diese schriftlich festzuhalten, beispielsweise auf der Quittung. Häufig erhalten Kund:innen keinen Geldersatz, sondern die Möglichkeit, die Ware umzutauschen oder einen Gutschein zu erhalten.
Beim Online-Shopping haben Verbraucher:innen ein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht, da die Ware vor dem Kauf nicht geprüft werden kann. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Lieferung. Manche Online-Händler bieten freiwillig auch längere Rückgabefristen an. Für einen Rücktritt genügt eine formlose Erklärung, schriftlich ist jedoch empfehlenswert. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware genügt hingegen nicht. Zu beachten ist, dass für bestimmte Produkte – etwa personalisierte Waren (z. B. graviertes Schmuckstück) oder entsiegelte Datenträger – kein Rücktrittsrecht besteht.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlich garantiertes Recht, das unabhängig vom Kaufort (stationär oder online) gilt. Stellt sich heraus, dass ein Produkt fehlerhaft ist, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch, Preisminderung oder Rückzahlung. Unternehmen sind verpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen und können die Gewährleistung weder ausschließen noch einschränken.
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vom Unternehmen oder Hersteller angeboten wird. Die genauen Bedingungen sind in den Garantiebedingungen festgelegt und variieren je nach Unternehmen. Wenn eine Garantie gegeben wurde, ist diese jedoch verbindlich und muss eingehalten werden.
Die Entwicklung der Konsumentenrechte in Österreich spiegelt die zunehmende Bedeutung des Verbraucherschutzes wider. Bereits in den 1970er Jahren wurden erste gesetzliche Grundlagen geschaffen, die den Schutz der Konsument:innen stärken sollten. Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem Boom des Online-Handels in den 2000er Jahren wurden die Rechte der Verbraucher:innen weiter ausgebaut. Die Einführung des Rücktrittsrechts bei Online-Käufen ist ein Beispiel für die Anpassung der Gesetze an die modernen Handelspraktiken.
Im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz gibt es in Österreich ähnliche Regelungen hinsichtlich des Rücktrittsrechts und der Gewährleistung. In Deutschland beträgt die Widerrufsfrist bei Online-Käufen ebenfalls 14 Tage, jedoch kann diese Frist durch freiwillige Angebote der Händler verlängert werden. Die Schweiz hingegen hat keine gesetzliche Regelung für das Rücktrittsrecht bei Online-Käufen, was zu einer größeren Abhängigkeit von den Kulanzregelungen der Händler führt.
Für Konsument:innen in Österreich bedeutet das Wissen um ihre Rechte eine größere Sicherheit beim Einkauf, insbesondere im Online-Handel. Ein konkretes Beispiel ist der Kauf eines elektronischen Geräts, das nach dem Auspacken nicht funktioniert. Dank der Gewährleistung kann der Käufer auf eine Reparatur oder einen Austausch bestehen, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen. Ein weiteres Beispiel ist der Kauf eines Kleidungsstücks, das nicht passt. Hier hängt der Umtausch von der Kulanz des Händlers ab, was die Wichtigkeit der vorherigen Information über Umtauschbedingungen unterstreicht.
Laut einer Studie des österreichischen Handelsverbandes aus dem Jahr 2024 kauften rund 75% der Österreicher:innen ihre Weihnachtsgeschenke online. Die Rückgabequote lag bei etwa 20%, wobei der Hauptgrund für Rücksendungen die falsche Größe oder Farbe war. Diese Zahlen verdeutlichen die Relevanz der Rücktrittsrechte und Umtauschmöglichkeiten für die Konsument:innen.
In den kommenden Jahren wird erwartet, dass der Online-Handel weiter wächst, was zu einer verstärkten Fokussierung auf den Verbraucherschutz führen dürfte. Die EU plant, die Rechte der Konsument:innen weiter zu harmonisieren und zu stärken, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Für österreichische Konsument:innen könnte dies eine weitere Verbesserung ihrer Rechte bedeuten, insbesondere im Hinblick auf den internationalen Handel.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Konsument:innen in Österreich gut beraten sind, sich über ihre Rechte beim Kauf von Geschenken zu informieren. Der VKI bietet hierzu umfangreiche Informationen und Unterstützung an. Für weiterführende Details können Interessierte die Websites www.vki.at/gewaehrleistung-garantie und www.europakonsument.at/online-shopping besuchen.