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Volksanwaltschaft deckt Missstände auf: Psychisch kranke Häftlinge

26. März 2026 um 11:41
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Die Volksanwaltschaft hat einen Schwerpunktbericht zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug vorgelegt. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger betont die Bedeutung des Berichts und verweist auf Empfehlungen von Volksanwältin Gaby Schwarz.

Der heute präsentierte Schwerpunktbericht der Volksanwaltschaft zu psychisch erkrankten Menschen im Strafvollzug ist ein wichtiges Signal und ernst zu nehmen. Es gilt, die Versorgung von psychisch erkrankten Häftlingen sicherzustellen – Volksanwältin Gaby Schwarz hat dazu entscheidende Empfehlungen ausgearbeitet, betont ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger.

Personelle Versorgung und Facharztmangel

Während die Anzahl von Häftlingen mit psychischen Erkrankungen ansteige, herrsche gleichzeitig ein Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten. Dies führe dazu, dass andere Fachdienste oder die Justizwache sich dann um diese Personen kümmern, obwohl diese einerseits ohnehin einer hohen Arbeitsbelastung unterliege und andererseits auch nicht über die notwendige Ausbildung oder Information verfügen.

Empfohlene Maßnahmen

Volksanwältin Schwarz schlage deshalb folgerichtig eine personelle Erweiterung für die Betreuung psychisch Erkrankter im Strafvollzug, Schulungsangebote für den Umgang mit Erkrankten oder die Schaffung einer rechtlich soliden Grundlage für den Datenaustausch der Fachdienste in der Justiz untereinander sowie den Ausbau von Kapazitäten in Spitälern und forensischen Abteilungen für Häftlinge vor.

Verantwortung und Unterstützung

„Klar ist, dass es unsere Verantwortung ist, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, die Versorgung und Betreuung von Menschen in Haft sicherzustellen. Das bedeutet auch, für eine geeignete Unterbringung von psychisch erkrankten Menschen zu sorgen – gerade in Fällen, in denen es um akutpsychiatrische Versorgung geht“, unterstreicht der ÖVP-Mandatar. Fürlinger abschließend: „Wir unterstützen Volksanwältin Gaby Schwarz und sind überzeugt, dass gemeinsam mit dem Justizministerium hier die notwendigen Schritte gesetzt werden können.”

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