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Volksanwaltschaft deckt Missstände bei psychisch kranken Häftlingen auf

19. März 2026 um 06:36
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Die Situation psychisch erkrankter Menschen in österreichischen Justizanstalten steht im Zentrum eines brisanten Berichts, den die Volksanwaltschaft am 26. März 2026 präsentieren wird. Nach jahrela...

Die Situation psychisch erkrankter Menschen in österreichischen Justizanstalten steht im Zentrum eines brisanten Berichts, den die Volksanwaltschaft am 26. März 2026 präsentieren wird. Nach jahrelangen Warnungen, die von der Politik ignoriert wurden, hat der Nationale Präventionsmechanismus 2025 systematisch die Versorgung dieser besonders vulnerablen Häftlingsgruppe untersucht. Die Ergebnisse versprechen ein erschütterndes Bild der österreichischen Justizlandschaft zu zeichnen.

Jahrelang ignorierte Warnungen der Volksanwaltschaft

Seit Jahren schlägt die Volksanwaltschaft Alarm: Die medizinische und psychiatrische Versorgung psychisch erkrankter Gefangener in Österreichs Justizanstalten ist unzureichend. Während die Anzahl betroffener Häftlinge kontinuierlich steigt, blieben die dringenden Appelle der Kontrollbehörde bei den verantwortlichen Ministerien weitgehend ungehört. Diese Entwicklung hat nun dazu geführt, dass der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) – ein unabhängiges Überwachungsgremium zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung – 2025 einen umfassenden Prüfschwerpunkt auf diese Problematik gelegt hat.

Volksanwältin Gaby Schwarz und der Leiter der Bundeskommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, werden am 26. März 2026 um 10:00 Uhr in der Wiener Singerstraße 17 die brisanten Ergebnisse ihrer Untersuchung präsentieren. Der Titel des Schwerpunktberichts "Psychisch erkrankte Menschen: Versorgung im Strafvollzug auf dem Prüfstand" lässt bereits erahnen, welche grundlegenden Defizite aufgedeckt wurden.

Der Nationale Präventionsmechanismus als Wächter der Menschenrechte

Der Nationale Präventionsmechanismus wurde 2012 in Österreich etabliert und ist Teil eines internationalen Netzwerks zur Überwachung von Haftanstalten. Diese Institution entstand aus dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Der NPM hat das Recht, unangekündigt alle Orte zu besuchen, an denen Menschen ihrer Freiheit beraubt sind – dazu gehören nicht nur Justizanstalten, sondern auch Polizeianhaltezentren, psychiatrische Einrichtungen und Pflegeheime.

Die Kommission für den Straf- und Maßnahmenvollzug, die Dr. Klaushofer leitet, ist speziell für die Überwachung der österreichischen Justizanstalten zuständig. Diese Experten führen regelmäßige Inspektionen durch, dokumentieren Missstände und erarbeiten konkrete Verbesserungsvorschläge. Ihre Arbeit ist von besonderer Bedeutung, da sie unabhängig von politischen Einflüssen agieren und direkten Zugang zu allen Bereichen der Haftanstalten haben.

Dramatischer Anstieg psychisch erkrankter Häftlinge

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Laut aktuellen Erhebungen leiden etwa 60 bis 70 Prozent aller Häftlinge in österreichischen Justizanstalten unter psychischen Erkrankungen verschiedener Schweregrade. Diese Quote liegt deutlich über dem gesellschaftlichen Durchschnitt von etwa 25 Prozent. Besonders häufig treten Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen und Persönlichkeitsstörungen auf. Bei etwa 15 Prozent der Gefangenen handelt es sich um schwere psychische Erkrankungen, die einer intensiven psychiatrischen Behandlung bedürfen.

Diese Entwicklung ist nicht nur in Österreich zu beobachten. Auch in Deutschland und der Schweiz kämpfen die Justizbehörden mit ähnlichen Problemen. In Deutschland hat eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gezeigt, dass sich die Anzahl psychisch kranker Häftlinge in den letzten zwei Jahrzehnten nahezu verdoppelt hat. Die Schweiz hat bereits 2019 ein nationales Programm zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Haftanstalten gestartet, nachdem mehrere Suizide in Gefängnissen öffentliche Kritik ausgelöst hatten.

Strukturelle Probleme im österreichischen Strafvollzug

Die Ursachen für die unzureichende Versorgung psychisch kranker Häftlinge sind vielschichtig und systemisch bedingt. Ein zentrales Problem ist der akute Mangel an qualifiziertem psychiatrischem Personal in den Justizanstalten. Während in der freien Gesellschaft bereits ein Psychiatermangel herrscht, ist die Situation in den Gefängnissen noch dramatischer. Viele Anstalten müssen mit nur einem Teilzeit-Psychiater für mehrere hundert Häftlinge auskommen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzureichende Ausstattung der medizinischen Abteilungen in den Justizanstalten. Moderne diagnostische Verfahren, spezialisierte Therapieplätze und die notwendige Infrastruktur für die Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen fehlen häufig. Dies führt dazu, dass Häftlinge mit akuten psychiatrischen Problemen oft nur notdürftig versorgt oder in überfüllte psychiatrische Krankenhäuser eingewiesen werden können.

Vergleich mit internationalen Standards

Internationale Studien zeigen, dass Österreich bei der psychiatrischen Versorgung von Häftlingen deutlich hinter anderen europäischen Ländern zurückliegt. In den Niederlanden gibt es beispielsweise spezialisierte psychiatrische Gefängnisabteilungen mit einem Betreuungsschlüssel von einem Psychiater auf 50 Patienten. In Österreich liegt dieser Wert oft bei 1:300 oder schlechter. Norwegen hat bereits in den 1990er Jahren begonnen, die Grenze zwischen Justiz- und Gesundheitswesen aufzuweichen und ermöglicht es psychiatrisch kranken Straftätern, ihre Strafe in therapeutischen Einrichtungen zu verbüßen.

Diese internationalen Beispiele zeigen, dass alternative Modelle nicht nur möglich, sondern auch erfolgreich sind. Die Rückfallquoten sind in Ländern mit besserer psychiatrischer Betreuung signifikant niedriger, was sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich von Vorteil ist. Eine Studie der Universität Oxford aus dem Jahr 2023 belegt, dass jeder Euro, der in die psychiatrische Behandlung von Straftätern investiert wird, langfristig drei Euro an Folgekosten durch vermiedene Straftaten einspart.

Konkrete Auswirkungen auf Häftlinge und Gesellschaft

Die mangelnde psychiatrische Versorgung hat dramatische Folgen für die betroffenen Häftlinge. Unbehandelte psychische Erkrankungen führen häufig zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, erhöhter Aggressivität und einem erhöhten Suizidrisiko. In österreichischen Justizanstalten ereignen sich jährlich etwa 8-12 Suizide, wobei ein Großteil der Betroffenen unter nicht diagnostizierten oder unbehandelten psychischen Erkrankungen litt.

Für die Gesellschaft bedeutet dies ein erhöhtes Risiko durch höhere Rückfallquoten. Studien zeigen, dass psychisch kranke Häftlinge ohne angemessene Behandlung eine um 40 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit haben, nach ihrer Entlassung erneut straffällig zu werden. Dies führt nicht nur zu neuen Opfern, sondern auch zu enormen Folgekosten für das Justiz- und Gesundheitssystem. Die durchschnittlichen Kosten pro Häftling und Jahr betragen in Österreich etwa 35.000 Euro – bei Wiederholungstätern multiplizieren sich diese Ausgaben entsprechend.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein 28-jähriger Mann mit bipolarer Störung wurde wegen Eigentumsdelikten zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Während seiner Haftzeit erhielt er keine angemessene psychiatrische Behandlung, seine Erkrankung verschlechterte sich dramatisch. Nach seiner Entlassung wurde er innerhalb von sechs Monaten erneut straffällig und befindet sich nun in einem Teufelskreis aus Haft und Rückfall.

Auswirkungen auf das Gefängnispersonal

Auch das Justizwachepersonal leidet unter der angespannten Situation. Ohne entsprechende Ausbildung im Umgang mit psychisch kranken Menschen sind die Bediensteten häufig überfordert und gestresst. Dies führt zu einer höheren Fluktuation beim Personal und erschwert die Aufrechterhaltung eines stabilen Gefängnisbetriebs. Viele erfahrene Justizwachebeamte berichten von einer zunehmenden Belastung durch aggressive oder suizidale Häftlinge, für deren Betreuung sie nicht ausgebildet sind.

Erwartete Empfehlungen und mögliche Lösungsansätze

Obwohl der detaillierte Inhalt des Berichts erst am 26. März 2026 präsentiert wird, lassen sich basierend auf früheren Berichten der Volksanwaltschaft und internationalen Best-Practice-Beispielen mögliche Empfehlungen ableiten. Dazu gehört vermutlich die Forderung nach einer deutlichen Aufstockung des psychiatrischen Personals in den Justizanstalten sowie die Verbesserung der medizinischen Infrastruktur.

Ein weiterer erwarteter Punkt ist die bessere Vernetzung zwischen Justiz- und Gesundheitssystem. Derzeit existieren kaum strukturierte Übergänge zwischen der Behandlung in Haft und der Nachbetreuung nach der Entlassung. Dies führt dazu, dass viele Fortschritte in der Therapie nach der Haftentlassung wieder zunichte gemacht werden. Eine nahtlose Weiterbetreuung könnte die Rückfallquoten erheblich senken.

Zusätzlich wird wahrscheinlich eine Reform des Maßnahmenvollzugs gefordert werden. Derzeit landen viele psychisch kranke Straftäter im regulären Strafvollzug, obwohl sie eigentlich in therapeutischen Einrichtungen besser aufgehoben wären. Eine flexiblere Gesetzgebung könnte es ermöglichen, individuellere Lösungen zu finden, die sowohl dem Schutz der Gesellschaft als auch den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden.

Finanzielle Aspekte und politische Herausforderungen

Die Umsetzung der zu erwartenden Empfehlungen wird erhebliche finanzielle Investitionen erfordern. Experten schätzen, dass eine angemessene psychiatrische Versorgung in allen österreichischen Justizanstalten zusätzliche Kosten von etwa 50-80 Millionen Euro pro Jahr verursachen würde. Diese Summe mag hoch erscheinen, ist jedoch im Vergleich zu den Folgekosten durch Rückfälligkeit und die gesellschaftlichen Auswirkungen unbehandelter psychischer Erkrankungen relativ gering.

Die politische Umsetzung wird jedoch eine Herausforderung darstellen. Das Thema Strafvollzug ist traditionell nicht populär und wird von der Politik oft vernachlässigt. Zudem erfordern die notwendigen Reformen eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Justizministerium und dem Gesundheitsministerium sowie den Ländern, die für die psychiatrische Versorgung zuständig sind.

Zukunftsperspektiven und gesellschaftlicher Wandel

Der anstehende Bericht der Volksanwaltschaft könnte einen Wendepunkt in der Diskussion um den österreichischen Strafvollzug markieren. Internationale Entwicklungen zeigen, dass ein Umdenken weg von reiner Verwahrung hin zu therapeutischer Intervention nicht nur humanitärer, sondern auch effektiver ist. Länder wie Norwegen haben bereits in den 1990er Jahren begonnen, ihr Gefängnissystem grundlegend zu reformieren und dabei beeindruckende Erfolge bei der Reduzierung von Rückfallquoten erzielt.

In den nächsten fünf bis zehn Jahren wird sich zeigen, ob Österreich bereit ist, einen ähnlichen Weg einzuschlagen. Die demografische Entwicklung und die zunehmende gesellschaftliche Sensibilisierung für psychische Erkrankungen sprechen für eine grundlegende Reform des Strafvollzugs. Gleichzeitig wächst der politische Druck, da internationale Menschenrechtsorganisationen verstärkt auf die Situation in österreichischen Gefängnissen aufmerksam werden.

Experten prognostizieren, dass ohne grundlegende Reformen die Probleme in den nächsten Jahren noch dramatischer werden. Die Zahl psychisch kranker Häftlinge wird voraussichtlich weiter steigen, während gleichzeitig der Mangel an qualifiziertem Personal zunimmt. Dies könnte zu einer Spirale führen, in der die Zustände in den Gefängnissen immer unhaltbarer werden und letztendlich auch internationale Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Die Präsentation des Schwerpunktberichts am 26. März 2026 wird daher nicht nur ein Medienereignis sein, sondern könnte den Startschuss für eine längst überfällige Reform des österreichischen Strafvollzugs geben. Die Frage ist, ob die politischen Entscheidungsträger diesmal bereit sind, den Empfehlungen der Volksanwaltschaft zu folgen, oder ob die brisanten Erkenntnisse erneut in den Schreibtischen der Ministerien verschwinden werden. Die psychisch kranken Häftlinge und letztendlich die gesamte Gesellschaft werden die Konsequenzen dieser Entscheidung zu tragen haben.

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