Eine kontroverse Debatte über die Behandlung von Gastpatienten und ausländischen Staatsangehörigen im Wiener Gesundheitssystem fand am Gemeinderat statt. Die FPÖ warf der Stadt vor, eine "Zwei-Klassen-Medizin" zu betreiben; andere Fraktionen äußerten starke Kritik an der Anfrage.
Eine kontroverse Debatte über die Behandlung von Gastpatienten und ausländischen Staatsangehörigen im Wiener Gesundheitssystem fand im Gemeinderat statt. Die FPÖ kritisierte, dass Eingriffe und Untersuchungen einheimischer Patientinnen und Patienten verschoben würden, während Kosten für die Behandlung von Subsidiär Schutzberechtigten, Asylwerbern und Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft stark ansteigen würden. Maximilian Krauss (FPÖ) verwies auf Zahlen, wonach medizinische Behandlungen für Drittstaatsangehörige mit rund 22 Millionen Euro zu Buche schlagen würden, und sprach davon, der Großteil dieser Behandlungen liege in Wien. Er nannte zudem Mehrkosten durch die Krankenversicherung von Mindestsicherungsbezieherinnen und -beziehern: Bei rund 71.800 Asylberechtigten in Wien, die über die Stadt versichert seien, beliefen sich die Mehrkosten allein im vergangenen Jahr laut seiner Darstellung auf mehr als 112 Millionen Euro.
Krauss kritisierte außerdem Ausgaben für Dolmetschleistungen in Wiener Spitälern und verwies auf 6.300 Videodolmetscheinsätze im vergangenen Jahr. Er argumentierte, fehlende Sprachkenntnisse würden Behandlungen verzögern.
Als weiteren Kritikpunkt nannte Krauss die Ablehnung von sogenannten Gastpatientinnen und Gastpatienten aus den Bundesländern – darunter österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die etwa nach Wien zur Arbeit pendeln oder nach der Pension von Wien nach Niederösterreich gezogen seien. Er sagte, diesen werde eine Behandlung mit dem Hinweis auf zu hohe Kosten durch Gesundheitsstadtrat Peter Hacker "am liebsten gleich komplett verweigert, während Asylwerbern nach wie vor teure Untersuchungen und Behandlungen selbstverständlich zugestanden werden".
Angela Schütz (FPÖ) kritisierte die Abweisung von Patientinnen und Patienten ohne Wiener Adresse oder Postleitzahl an städtischen Spitälern in Wien und nannte dies „beschämend“. Sie forderte eine Rückforderung von Behandlungskosten von ausländischen, unversicherten Personen. Schütz verwies dabei auf die von Krauss genannten Zahlen zu Behandlungen ausländischer Staatsbürger und auf längere Wartezeiten für Wienerinnen und Wiener wegen überlasteter Ambulanzen.
Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wies auf die Größe der Anfrage hin (258 Fragen samt zahlreichen Unterfragen) und erklärte, das sei unverhältnismäßig umfangreich für eine Dringliche Anfrage. Zum Begriff "Gastpatient" erklärte Ludwig, darunter seien jene Patient*innen zu verstehen, die medizinische Leistungen in einer Krankenanstalt außerhalb jenes Bundeslandes in Anspruch nähmen, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Die rechtliche Grundlage bilde ein Geflecht aus Bund-Länder-Vereinbarungen, insbesondere jene gemäß Artikel 15a B-VG. Einen aktuell geltenden Ausgleich der tatsächlichen Behandlungskosten mit anderen Bundesländern gebe es bis dato nicht; mögliche Lösungsansätze reichten von bilateralen Vereinbarungen bis hin zur Schaffung von Gesundheitsregionen, wie von Ludwig vorgeschlagen.
Zur Frage einer künftigen Einschränkung der medizinischen Versorgung von Asylwerber*innen auf eine bloße Notversorgung verwies Ludwig auf die Aufnahmerichtlinie, die weitergehende Verpflichtungen vorsehe – etwa die Versorgung bei schweren Erkrankungen oder Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen. Auch das Gleichbehandlungsprinzip des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes stehe einer Zwei-Klassen-Versorgung entgegen. Ludwig betonte, dass eine zentrale Evidenz über alle in Wien erbrachten medizinischen Leistungen nicht vorliege und viele der angesprochenen Leistungen nicht in den Wirkungsbereich der Gemeindeverwaltung, sondern in die Zuständigkeit der Österreichischen Gesundheitskasse oder privater Träger fielen.
Ingrid Korosec (ÖVP) kritisierte die Praxis der Patientenabweisung nach Postleitzahl und forderte eine Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus einer Hand bzw. Kooperationen zwischen den Bundesländern. Sie wies darauf hin, dass Patientinnen und Patienten in Österreich unabhängig vom Wohnsitz gleich behandelt werden müssen, und bezeichnete eine Ablehnung nach Postleitzahl als rechtswidrig.
Jing Hu (NEOS) kritisierte die Anfrage der FPÖ und warf ihr vor, Misstrauen gegenüber Ausländer*innen zu schüren. Hu verwies auf Zahlen (Statistik Austria), nach denen seit 2015 in Österreich mehr als 800 Millionen medizinische Leistungen erbracht worden seien und davon 2,7 Prozent auf Ausländer entfielen. Sie betonte, Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreicher würden statistisch gesehen im Schnitt weniger medizinische Leistungen in Anspruch nehmen als Österreicherinnen und Österreicher und verwies auf die Forderung nach einer Gesundheitsregion Ost als Lösungsansatz für einen fairen Finanzausgleich.
Mehrere Redner wiesen darauf hin, dass verlässliche, detaillierte Daten fehlen. Ludwig machte deutlich, dass eine zentrale Evidenz über alle in Wien erbrachten medizinischen Leistungen nicht vorliegt und viele Fragen daher weder faktisch noch rechtlich beantwortbar seien. Gleiches gelte für detaillierte Fragen zu Dolmetschleistungen, Medikamentenversorgung oder zu etwaigen Sonderfonds oder Co-Finanzierungen.