VGT präsentiert Zahlen: 310 Abschusserlaubnisse seit 2022 – Experten fordern Herdenschutz statt Bejagung
In Kärnten wurden laut VGT in vier Jahren doppelt so viele Wölfe legal erlegt wie in ganz Deutschland in 25 Jahren. Tierschützer sehen EU-Recht verletzt.
Die Debatte um den Umgang mit Wölfen in Österreich spitzt sich zu. Bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt präsentierte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) gemeinsam mit Wissenschaftlern brisante Zahlen zur Wolfsjagd in Kärnten. Die Kritik richtet sich gegen die Kärntner Landesregierung und deren Wolfsrisikoverordnung, die nach Ansicht der Tierschützer einem "Ausrottungsfeldzug" gleichkomme.
Die Zahlen, die der VGT durch Anfragen nach dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz erhoben hat, zeichnen ein deutliches Bild: Seit 2022 wurden in Kärnten insgesamt 310 Abschusserlaubnisse für Wölfe erteilt. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um sogenannte "Risikowölfe". Tatsächlich getötet wurden 34 Risikowölfe und ein Schadwolf.
"Ginge es nach der Kärntner Landesregierung, hätten bereits 310 Wölfe erschossen werden sollen", kritisiert DDr. Martin Balluch vom VGT. Diese Praxis stehe im krassen Widerspruch zu den Entwicklungen in anderen Ländern und widerspreche geltendem EU-Recht.
Besonders die niedrigschwellige Definition eines "Risikowolfs" sorgt bei Tierschützern für Unmut. Nach der Kärntner Wolfsrisikoverordnung gilt bereits ein Wolf als Risikowolf, der sich innerhalb von 200 Metern an einem menschlichen Gehöft, einer Weide oder einer Wildfütterung aufhält. Der Abschuss ist ohne behördliche Genehmigung erlaubt, sobald zwei optische oder akustische Vergrämungsversuche – etwa durch Klatschen – dokumentiert wurden.
Die Statistik zeigt: Insgesamt wurden rund 600 Vergrämungsmeldungen von nur etwa 400 verschiedenen Personen eingereicht. Nach einer Vergrämung werden durchschnittlich rund 100 Jagdreviere im Umkreis von zehn Kilometern über die vierwöchige Abschusserlaubnis informiert.
Ein konkreter Fall aus Liesing im Gailtal wirft Fragen über die angewandten Jagdmethoden auf. Dort wurden zwei Wölfe bei einem ausgelegten Nutztierkadaver gesichtet. Bemerkenswert: Die Fütterungsstelle wurde von einer Wildkamera überwacht – nach Einschätzung des VGT offensichtlich, um den optimalen Zeitpunkt für die Jagd zu ermitteln.
"Der Abschuss dürfte großteils durch Anfüttern erfolgen", mutmaßt Balluch. Diese Praxis werfe nicht nur ethische Fragen auf, sondern könnte auch rechtlich problematisch sein.
Der Europäische Gerichtshof hat erst kürzlich in seinem Urteil vom 12. Juni 2025 (C-629/23) die Schutzbestimmungen für Wölfe bekräftigt. Demnach müssen sämtliche Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten darauf abzielen, einen "günstigen Erhaltungszustand" der betroffenen Arten zu bewahren oder wiederherzustellen.
Wölfe sind im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als geschützte Art gelistet. Maßnahmen, die den günstigen Erhaltungszustand nicht verbessern oder sichern, sind nach EU-Recht unzulässig. Die Tierschützer sehen in der Kärntner Praxis einen klaren Verstoß gegen diese Vorgaben.
Prof. Dr. Kurt Kotrschal vom Wolf Science Center erläuterte bei der Pressekonferenz die ökologische Bedeutung des Wolfes. Wölfe erbringen demnach wichtige ökosystemare Leistungen:
Die Bejagung von Wölfen wirke hingegen kontraproduktiv, so der Wissenschaftler. Wolfsrudel regulieren ihre Bestände weitgehend selbst. Jagd störe diese Sozialstrukturen, begünstige Zuwanderung und erhöhte Reproduktion und könne paradoxerweise sogar zu mehr Konflikten mit der Weidetierhaltung führen.
Der Vergleich mit anderen Alpenländern fällt für Kärnten vernichtend aus. Obwohl Österreich deutlich weniger Wölfe als sämtliche Nachbarländer in den Alpen beherbergt, werden hierzulande wesentlich mehr Wölfe legal geschossen. Die Zahlen im Detail:
In Kärnten wurden in vier Jahren doppelt so viele Wölfe legal erlegt wie in ganz Deutschland in 25 Jahren. Dabei haben deutsche Bundesländer wie Sachsen oder Brandenburg eine bis zu zehnfach höhere menschliche Besiedlungsdichte als Kärnten – und dennoch signifikant mehr Wölfe.
Paul Ulrich vom Verein "Wölfe in Österreich" betonte, dass Kärnten auch im innerösterreichischen Vergleich am schlechtesten abschneide. Der Umgang mit dem Wolf sei in keinem anderen Bundesland so restriktiv.
Länder wie Deutschland, Slowenien und die Schweiz setzen verstärkt auf Herdenschutz statt auf Wolfsabschüsse. Das bewährte Konzept basiert auf mehreren Säulen:
Auch in Kärnten gibt es positive Beispiele: Ein Kompetenzzentrum in Hermagor im Gailtal informiert über die Errichtung von Schutzzäunen. Für Weiden im Tal seien diese Zäune möglich und ausreichend, bestätigen Experten.
Die Kombination aus Behirtung, Herdenschutzhunden und Nachtpferchen hat sich auch auf Kärntner Almen bewährt. Pilotalmprojekte in Tirol belegen zudem, dass dieses System grundsätzlich auf jeder Alm funktioniert – unabhängig von der Topografie oder Größe der Weide.
Die Tierschützer fordern daher einen Paradigmenwechsel: Weg von der reaktiven Bejagung, hin zu präventivem Herdenschutz nach dem Vorbild der Nachbarländer.
Der Titel der Pressekonferenz – "Zusammenleben mit dem Wolf – Gratwanderung zwischen Legalität und Rechtsbruch" – bringt das Dilemma auf den Punkt. Während die Kärntner Landesregierung ihre Wolfspolitik als legal und notwendig verteidigt, sehen Tierschützer und Wissenschaftler darin einen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht.
Eine auf weitgehende Verdrängung des Wolfs gerichtete Jagdpraxis widerspreche sowohl dem europäischen Naturschutzrecht als auch ökologischer Vernunft, fasst der VGT seine Position zusammen. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU-Kommission gegen Österreich Vertragsverletzungsverfahren einleitet.
Der Konflikt um den Wolf ist letztlich ein Stellvertreterkrieg zwischen unterschiedlichen Naturverständnissen. Auf der einen Seite stehen Landwirte und Jäger, die den Wolf als Bedrohung für Nutztiere und Wild sehen. Auf der anderen Seite stehen Naturschützer und Wissenschaftler, die den Wolf als wichtigen Teil des Ökosystems betrachten.
Die Zahlen aus Kärnten zeigen, dass die derzeitige Politik eindeutig zugunsten der Wolfsregulierung ausschlägt. Ob dies langfristig mit EU-Recht vereinbar ist, werden möglicherweise Gerichte entscheiden müssen. Bis dahin bleibt das Zusammenleben mit dem Wolf in Österreich – insbesondere in Kärnten – eine Gratwanderung.