Am 26. November 2025 veröffentlichte der Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit – seinen achten Bericht zur Lage des Online-Hasses in Österreich. Der Bericht mit dem Titel „Lawful but Awful“ beleuchtet die erschreckende Realität, dass selbst rechtlich zulässige Inhalte im Internet Mens
Am 26. November 2025 veröffentlichte der Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit – seinen achten Bericht zur Lage des Online-Hasses in Österreich. Der Bericht mit dem Titel „Lawful but Awful“ beleuchtet die erschreckende Realität, dass selbst rechtlich zulässige Inhalte im Internet Menschen verletzen und den demokratischen Diskurs stören können. Diese Veröffentlichung ist von besonderer Bedeutung für Österreich, da sie die wachsende Bedrohung durch Online-Hass in den Fokus rückt, die viele Bürger täglich erleben.
Seit der Gründung der Beratungsstelle #GegenHassimNetz im Jahr 2017 wurden in Österreich 15.113 Fälle von Online-Hass dokumentiert. Allein im aktuellen Jahr wurden 1.716 neue Fälle gemeldet, was die Dringlichkeit des Problems unterstreicht. Ein Großteil dieser Fälle ist durch Vorurteile motiviert, wobei rassistische und sexistische Angriffe besonders häufig vorkommen. Diese Angriffe treffen oft Menschen, die von mehreren Diskriminierungsformen betroffen sind, was die Komplexität der Problematik erhöht.
Der Begriff „lawful but awful“ beschreibt Inhalte, die zwar legal sind, aber dennoch erheblichen Schaden anrichten können. Diese Inhalte verstoßen nicht gegen Gesetze, sind jedoch oft moralisch fragwürdig und verletzen die Menschenwürde. Solche Inhalte können den Alltag der Betroffenen stark beeinträchtigen und zeigen, wo der Rechtsstaat an seine Grenzen stößt. ZARA arbeitet genau an dieser Schnittstelle, um Betroffene zu unterstützen und Lösungen zu finden, wo andere Systeme versagen.
Online-Hass ist kein neues Phänomen, hat sich jedoch mit der Verbreitung sozialer Medien und digitaler Kommunikationsplattformen erheblich verstärkt. In den frühen 2000er Jahren war das Internet noch ein relativ neuer Raum, in dem sich viele Nutzer anonym bewegen konnten. Diese Anonymität hat dazu beigetragen, dass Hassreden und diskriminierende Inhalte ohne direkte Konsequenzen verbreitet werden konnten. Mit der Zeit haben sich die Plattformen weiterentwickelt, und die Regierungen weltweit begannen, Gesetze gegen Online-Hass zu erlassen. In Österreich wurden in den letzten Jahren mehrere gesetzliche Maßnahmen eingeführt, um Online-Hass zu bekämpfen, darunter das NetzDG, das Plattformen verpflichtet, bestimmte Inhalte zu löschen.
Der Umgang mit Online-Hass variiert stark zwischen den Ländern. In Deutschland wurde bereits 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt, das soziale Netzwerke dazu verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Die Schweiz hingegen setzt stärker auf Selbstregulierung der Plattformen und Bildung der Nutzer. Österreich befindet sich in einer Zwischenposition, indem es sowohl gesetzliche Maßnahmen als auch Aufklärungskampagnen einsetzt, um das Problem anzugehen.
Die Auswirkungen von Online-Hass auf die betroffenen Personen sind vielfältig und oft schwerwiegend. Ein Beispiel ist die psychische Belastung, die durch ständige Angriffe und Drohungen entsteht. Viele Betroffene berichten von Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Depressionen. Darüber hinaus kann Online-Hass auch wirtschaftliche Konsequenzen haben, wenn etwa Rufschädigung zu beruflichen Nachteilen führt. Ein weiterer Aspekt ist die soziale Isolation, die entsteht, wenn Betroffene sich aus Angst vor weiteren Angriffen aus dem öffentlichen Diskurs zurückziehen.
Laut dem aktuellen ZARA-Bericht sind 54 % der gemeldeten Hass-Inhalte nicht rechtlich relevant, was zeigt, dass die Mehrheit der Vorfälle in einer rechtlichen Grauzone liegt. Diese Inhalte sind zwar legal, aber dennoch schädlich und oft schwer zu kontrollieren. Die Zahlen verdeutlichen die Notwendigkeit von Maßnahmen, die über die rein rechtliche Ebene hinausgehen und auch die gesellschaftlichen und moralischen Aspekte berücksichtigen.
Bei der Präsentation des Berichts im Presseclub Concordia diskutierten Experten wie Fiorentina Azizi-Hacker, Elisabeth Fuchs und Anastasia Lopez über die Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit Online-Hass. Sie betonten die Bedeutung von Medienkompetenz und digitaler Zivilcourage als Mittel, um die Verbreitung von Hass im Netz einzudämmen. Die Diskussion verdeutlichte, dass es nicht nur um rechtliche Maßnahmen geht, sondern auch um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung.
Der ZARA-Bericht gibt nicht nur einen Überblick über die aktuelle Lage, sondern bietet auch konkrete Handlungsempfehlungen. Für Betroffene und Zeugen von Online-Hass werden Strategien zur Selbsthilfe und Unterstützung durch Beratungsstellen aufgezeigt. Politische Entscheidungsträger werden aufgefordert, die bestehenden Gesetze zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen, um den Schutz der Menschenwürde im digitalen Raum zu gewährleisten. Langfristig wird eine stärkere internationale Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Praktiken als notwendig erachtet, um das Problem effektiv anzugehen.
Der achte #GegenHassimNetz-Bericht von ZARA zeigt eindrucksvoll, dass Online-Hass ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem ist, das mehr als nur rechtliche Lösungen erfordert. Die Kombination aus Aufklärung, rechtlichen Maßnahmen und gesellschaftlichem Engagement ist der Schlüssel, um digitale Räume sicherer und inklusiver zu gestalten. Jeder Einzelne kann dazu beitragen, indem er sich gegen Hass im Netz stellt und für einen respektvollen Umgang miteinander eintritt. Interessierte finden den vollständigen Bericht und weitere Informationen auf der ZARA-Website.