Am 13. November 2025 verkündete die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland ihre Bedenken gegenüber der geplanten Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG), die 2026 in Kraft treten soll. Diese Novelle, die vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) initiiert wurde, zi
Am 13. November 2025 verkündete die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland ihre Bedenken gegenüber der geplanten Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVergG), die 2026 in Kraft treten soll. Diese Novelle, die vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) initiiert wurde, zielt darauf ab, ökologische Kriterien stärker im Vergaberecht zu verankern. Doch trotz dieser positiven Absicht warnt die Kammer vor erheblichen Risiken für Transparenz und Wettbewerb, die sich aus dem Entwurf ergeben könnten.
Die geplante Novelle des BVergG sieht vor, ökologische Kriterien stärker zu berücksichtigen. Dies umfasst die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die öffentliche Beschaffung nachhaltiger zu gestalten. Doch was bedeuten diese Begriffe genau? Flächeninanspruchnahme bezieht sich auf die Menge an Land, die für Bauprojekte genutzt wird. Eine Reduzierung bedeutet, dass Bauprojekte effizienter und mit weniger Landverbrauch durchgeführt werden. Lebenszykluskosten umfassen alle Kosten, die während der gesamten Lebensdauer eines Projekts anfallen, von der Planung über den Bau bis hin zur Wartung und Entsorgung. Diese umfassende Betrachtung ermöglicht es, die langfristigen ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen besser zu bewerten.
Das österreichische Vergaberecht hat sich über die Jahre hinweg entwickelt, um den Anforderungen eines sich wandelnden Marktes gerecht zu werden. Ursprünglich war es stark auf den Preis als Hauptkriterium fokussiert, was oft zu einer Vernachlässigung von Qualität und Nachhaltigkeit führte. In den letzten Jahrzehnten hat sich jedoch ein Paradigmenwechsel vollzogen. Die Einführung von ökologischen und sozialen Kriterien hat das Vergaberecht umfassender und zukunftsorientierter gemacht. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der geplanten Novelle wider, die erstmals einen starken Fokus auf Nachhaltigkeit legt.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass auch in Deutschland und der Schweiz ähnliche Entwicklungen im Vergaberecht zu beobachten sind. Beide Länder haben in den letzten Jahren ihre Vergabeverfahren reformiert, um ökologische und soziale Kriterien stärker zu integrieren. In Deutschland etwa wurden die Vergabeschwellenwerte angepasst, um mehr Transparenz und Wettbewerb zu fördern. In der Schweiz hingegen liegt der Fokus auf der Qualitätssicherung und der Einbindung kleinerer Unternehmen in den Vergabeprozess. Diese Ansätze zeigen, dass es unterschiedliche Wege gibt, um die Herausforderungen im Vergaberecht zu meistern.
Die geplante Novelle des BVergG hat direkte Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen in Österreich. Für die Bürger bedeutet eine stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien eine umweltfreundlichere und nachhaltigere öffentliche Beschaffung. Unternehmen hingegen stehen vor der Herausforderung, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Besonders kleinere Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die geforderten Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Dies könnte dazu führen, dass sie von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Ein Beispiel: Ein kleines Bauunternehmen könnte aufgrund der hohen Kosten für umweltfreundliche Materialien Schwierigkeiten haben, konkurrenzfähige Angebote abzugeben.
Die Novelle sieht vor, die Schwellenwerte für Bauleistungen deutlich zu erhöhen, während die für Dienst- und Lieferleistungen weitgehend unverändert bleiben. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Planungs- und Bauleistungen. Laut der Kammer der Ziviltechniker:innen könnte dies dazu führen, dass Planungsleistungen nicht mehr separat vergeben werden, sondern im Rahmen von Totalunternehmerverfahren mitvergeben werden. Diese Verfahren sind umstritten, da sie die Trennung von Planung und Bau aufheben und somit die Transparenz gefährden. Die Kammer warnt, dass dies zu Intransparenz, Qualitätsproblemen und Mehrkosten führen könnte.
Bernhard Sommer, Präsident der Ziviltechniker:innenkammer Wien, Niederösterreich, Burgenland, äußerte sich kritisch zur geplanten Novelle. Er betonte, dass die ungleiche Anpassung der Schwellenwerte die bestehende Situation verschärfen könnte, in der Planungsleistungen bereits bei kleinen Bauvorhaben EU-weit ausgeschrieben werden müssen, während das Errichten derselben Gebäude oft national bleibt. Sommer warnt vor den Folgen dieses Ungleichgewichts und plädiert für eine sorgfältige Überprüfung der geplanten Änderungen.
Die Zukunft der Vergabepraxis in Österreich hängt stark von der Umsetzung der geplanten Novelle ab. Sollte die Novelle in ihrer aktuellen Form umgesetzt werden, könnte dies zu einer verstärkten Nutzung von Totalunternehmermodellen führen. Diese Modelle könnten langfristig die Transparenz und Qualität im Bauwesen gefährden. Um dies zu verhindern, fordert die Kammer eine umfassende Überprüfung und Anpassung der Schwellenwerte. Nur so kann sichergestellt werden, dass die öffentlichen Mittel wirtschaftlich und nachhaltig eingesetzt werden.
Die geplante Novelle des BVergG birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Während die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien positiv zu bewerten ist, besteht die Gefahr, dass die Transparenz und der Wettbewerb im Vergabeverfahren leiden. Die Kammer der Ziviltechniker:innen appelliert daher an die Verantwortlichen, die geplanten Änderungen sorgfältig zu überdenken. Die Zukunft der öffentlichen Beschaffung in Österreich hängt davon ab, dass ökologische und wirtschaftliche Interessen in Einklang gebracht werden. Bleiben Sie informiert und verfolgen Sie die weiteren Entwicklungen auf unserer Website.