Ein epochaler Wandel könnte Österreich bevorstehen: Die Armutskonferenz fordert mit Nachdruck, soziale Menschenrechte in die Verfassung aufzunehmen. Was bedeutet das für die Bürger? Und warum könnte jetzt der perfekte Zeitpunkt dafür sein?
Soziale Menschenrechte: Die neue Freiheit?
Am 15. Mai wird an den Staatsvertrag von 1955 erinnert, der Österreich seine Unabhängigkeit zurückgab. Doch der Vertrag beinhaltet mehr als nur politische Freiheit: Er verpflichtet Österreich zur Einhaltung der Menschenrechte. Sozialexperte Martin Schenk betont: „Armut ist ein Mangel an existentiellen Freiheiten.“
Der Vorstoß der Armutskonferenz
Die Armutskonferenz hat ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ entwickelt, das weitreichende Rechte vorsieht: Gesundheitsversorgung, Bildung und Mindestversorgung für alle. Diese Rechte sollen ein menschenwürdiges Dasein sichern und soziale Teilhabe ermöglichen. Der Entwurf fordert auch menschenrechtsbasierte Budgets, die öffentliche Mittel gerecht verteilen.
Ein Grundrechtekatalog für das 21. Jahrhundert
In Österreichs Verfassung fehlen bisher soziale Grundrechte. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine Sozialstaatsklausel. Die Armutskonferenz sieht hier Handlungsbedarf: „Unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden.“
Der Zeitpunkt könnte nicht passender sein: Zwei Jahre ohne Wahlkämpfe bieten die ideale Gelegenheit, um das Regierungsprogramm umzusetzen und einen Verfassungskonvent zu initiieren.
Die große Frage: Wird Österreich den Schritt wagen?
Die Vision der Armutskonferenz könnte eine neue Ära einleiten. Doch wird die Regierung den Mut aufbringen, den Grundrechtekatalog zu modernisieren und soziale Menschenrechte zu verankern? Die Antwort darauf könnte die Zukunft Österreichs nachhaltig prägen.