Spannung pur im Nationalrat! Der Hauptausschuss hat die Vorschläge für die neue Besetzung der Volksanwaltschaft präsentiert. Doch nicht alle sind begeistert von den Entscheidungen. Lesen Sie weiter, um herauszufinden, wer die heiß diskutierten Posten ergattern konnte!

Die neuen Volksanwälte: Alte Bekannte und ein Überraschungsgast

Für die kommenden sechs Jahre sollen Bernhard Achitz von der SPÖ und Gaby Schwarz von der ÖVP ihre Arbeit in der Volksanwaltschaft fortsetzen. Doch die eigentliche Sensation ist der Neueinsteiger von der FPÖ: Christoph Luisser, ein ehemaliger niederösterreichischer Landesrat, soll die bisherige Amtsinhaberin Elisabeth Schwetz ersetzen. Seine Nominierung sorgt für Aufsehen, denn Luisser ist kein Unbekannter im politischen Parkett.

Grünes Licht im Ausschuss – doch nicht ohne Kritik

Während ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ den Vorschlägen zustimmten, erhoben die Grünen ihre Stimme gegen das übliche Prozedere. Sie fordern eine Neuregelung des Bestellmodus und ein öffentliches Hearing, um die Qualifikationen der Kandidaten transparenter darzulegen. Olga Voglauer von den Grünen zeigte sich enttäuscht, dass die Nominierungen ohne das im Regierungsprogramm versprochene Hearing stattfanden.

Hintergrund: Was macht die Volksanwaltschaft?

Seit 1977 wacht die Volksanwaltschaft als Kontrollorgan über die Verwaltung. Ihre Mitglieder sind überparteilich und können nicht abgewählt werden. Doch die Diskussion um die Nominierung zeigt: Hier geht es um mehr als nur um Personalentscheidungen – es geht um die Glaubwürdigkeit und die Kontrolle der Verwaltung.

Heftige Debatte: Soll das Prozedere reformiert werden?

Die Debatte um die Bestellung der Volksanwälte ist hitzig. Norbert Nemeth von der FPÖ sieht kein Problem in einem Hearing, betont jedoch, dass das Verfahren im Vorfeld mit allen Fraktionen abgestimmt wurde. Stephanie Krisper von den NEOS und Bernhard Höfler von der SPÖ fordern ebenfalls eine Prüfung des bisherigen Bestellverfahrens.

Sonderpauschale für Verfahrenshelfer: Ein weiterer Tagesordnungspunkt

Abseits der Personaldebatte genehmigte der Hauptausschuss eine Sonderpauschale für Verfahrenshelfer. Rechtsanwälte, die in langen Verfahren tätig sind, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Für 2020 zahlt der Bund dafür rund 3,15 Millionen Euro.

Bleiben Sie dran für die nächste spannende Wendung in diesem politischen Drama!