Ein juristischer Paukenschlag erschüttert die Welt der Billigflieger: Das Landesgericht Korneuburg hat Ryanair in die Schranken gewiesen und zahlreiche Zusatzgebühren für unzulässig erklärt. Ein Triumph für Verbraucherrechte und ein herber Rückschlag für die Fluglinie, die nun in die zweite Instanz muss.
Verbraucherschützer jubeln über das Urteil
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und AK-Präsidentin Renate Anderl ließen es sich nicht nehmen, dieses Urteil persönlich zu feiern. Sie sehen darin ein starkes Zeichen gegen intransparente Geschäftspraktiken. „Diese Entscheidung zeigt, dass Verbraucherrechte kein Spielball von Konzernen sind“, so Königsberger-Ludwig entschlossen.
Unfaire Gebühren im Visier
Das Urteil betrifft insbesondere 14 von 15 Vertragsklauseln, die Ryanair erhebliche Einnahmen bescherten. Doch damit ist jetzt Schluss: Eine Gebühr von 25 Euro für Kleinkinder auf dem Schoß oder 55 Euro fürs Einchecken – für viele Reisende ein Ärgernis – wurden als unzulässig erklärt.
- Kinderschossgebühr: 25 Euro für das Mitnehmen eines Kleinkindes auf dem Schoß – für viele Familien ein unübersichtlicher und unerwarteter Kostenfaktor.
- Check-in-Gebühr: 55 Euro für das Einchecken – eine Praxis, die von vielen als Abzocke empfunden wird.
- Bordkarten-Ausdruck: 15 Euro für den Ausdruck der Bordkarte – eine zusätzliche Belastung, besonders für ältere Personen.
Die Arbeiterkammer und der VKI hatten bereits in der Vergangenheit gegen solche Praktiken geklagt und nun einen bedeutenden Sieg errungen. „Durch diese Klagen ersparen sich Flugreisende unnötige Ausgaben“, betonte Renate Anderl.
Der Kampf geht weiter
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und Ryanair Berufung eingelegt hat, rufen die Verbraucherschützer Reisende dazu auf, ihre Belege gut aufzubewahren. Sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt werden, könnten Ansprüche geltend gemacht werden.
Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des VKI, sieht in dem Urteil einen wichtigen Etappensieg: „Preistransparenz und Fairness sind gesetzliche Mindeststandards, die einzuhalten sind.“
Staatssekretärin Königsberger-Ludwig kündigte an, auch in Zukunft entschlossen gegen solche Praktiken vorzugehen: „Verbraucherschutz darf kein Feigenblatt sein.“
Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, doch für die Verbraucher bedeutet das Urteil Hoffnung auf mehr Gerechtigkeit und Transparenz.