Inmitten der politischen Diskussionen rund um die geplanten Sparmaßnahmen der österreichischen Bundesregierung schlägt nun Christine Steger, die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Alarm. Sie warnt eindringlich vor den Konsequenzen, die diese Kürzungen auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen haben könnten.

Ein Rückschritt für die UN-Behindertenrechtskonvention?

Österreich steht in der Verantwortung, die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen. Doch die aktuellen Pläne der Regierung könnten zu einem dramatischen Rückschritt führen, so Steger. Sie betont, dass gerade nach den Empfehlungen des UN-Fachausschusses aus dem Jahr 2023 unverständlich sei, warum jetzt über Kürzungen im Bereich der Inklusion diskutiert wird.

Berufliche Teilhabe in Gefahr

Besonders betroffen seien Projekte zur beruflichen Teilhabe, die durch den Ausgleichstaxfonds finanziert werden. Diese Projekte sind essenziell, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen. Steger warnt: „Ohne langfristige Sicherung dieser Angebote droht der Verlust zahlreicher Arbeitsplätze.“

Die Auswirkungen wären weitreichend. Nicht nur Menschen mit Behinderungen würden aus dem ersten Arbeitsmarkt gedrängt, auch Arbeitsplätze in der Sozialwirtschaft wären gefährdet. Dies hätte negative Folgen für die gesamte Wirtschaft, zumal in vielen Branchen bereits ein akuter Arbeitskräftemangel herrscht.

Umschichtungen und Kürzungen: Ein gefährliches Spiel

Christine Steger lehnt jegliche Umschichtungen und Kürzungen bestehender Projekte ab. Initiativen wie die Harmonisierung der Persönlichen Assistenz und inklusive Arbeitsmodelle sind zentrale Bausteine der UN-Behindertenrechtskonvention und müssen konsequent weiterverfolgt werden.

„Es kann nicht sein, dass in einem Bereich die Teilhabe eingeschränkt wird, um in einem anderen Verbesserungen umzusetzen“, so Steger. Derartige Kompromisse untergraben mühsam erkämpfte Fortschritte.

Verpflichtungen ernst nehmen

Viele der betroffenen Vorhaben sind auch Teil des Regierungsprogramms. Steger fordert die Bundesregierung auf, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst zu nehmen und die Finanzierung dieser Maßnahmen uneingeschränkt sicherzustellen. Der UN-Fachausschuss hat in seinen Bemerkungen im August 2023 auch die Mitverantwortung der Länder hervorgehoben.

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung“, betont Steger. Bund und Länder müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und jetzt klare Zeichen für echte Gleichstellung setzen.