Ein Gesetzeschaos bringt das größte Tierheim Österreichs in Bedrängnis! Die jüngste Novelle des Tierärztegesetzes hat Tierschutzorganisationen wie Tierschutz Austria kalt erwischt und gefährdet nun die Versorgung von verletzten Wildtieren. Die dramatischen Folgen: Gemeinnützige Tierheime dürfen keine Tierärzte mehr anstellen. Ein Skandal, der die Tierschützer auf die Barrikaden bringt!

Ein Gesetz, das Tiere in Gefahr bringt

Seit der Gesetzesänderung stehen Tierheime vor einem Dilemma. Die Novelle untersagt es gemeinnützigen Organisationen, Tierärzte direkt zu beschäftigen. Das bedeutet für das Tierschutzhaus Vösendorf, das jährlich über 10.000 Tiere betreut, eine immense Herausforderung. Ohne fest angestellte Tierärzte sind Tierheime gezwungen, auf teure externe Dienstleistungen zurückzugreifen oder riskante Vertragsmodelle zu nutzen.

Was steckt hinter der Gesetzesnovelle?

Die Präsidentin von Tierschutz Austria, Madeleine Petrovic, prangert die neuen Regelungen als ineffizient und rechtlich fragwürdig an. Sie fordert eine einfache Lösung: Ein Nebensatz im Gesetzestext, der Tierheime von dieser Regelung ausnimmt. Doch bisher wurden nur teure oder unzureichende Alternativen vorgeschlagen.

Eine teure Belastung für den Tierschutz

Die finanziellen Auswirkungen sind enorm. Allein für den Standort Vösendorf bedeutet die Gesetzeslage jährliche Mehrkosten von 250.000 Euro. Geld, das dringend für die Versorgung der Tiere benötigt wird. Petrovic kritisiert, dass ideologische oder wirtschaftliche Interessen hier über den Tierschutz gestellt werden.

Volksanwaltschaft schlägt Alarm

Die Volksanwaltschaft sieht einen klaren Verfassungswiderspruch und fordert eine rasche Änderung des Gesetzes. Sie empfiehlt, die Liste der Ausnahmen im Tierärztegesetz zu erweitern, um gemeinnützigen Tierheimen die Anstellung von Tierärzten zu ermöglichen. Eine einfache Anpassung, die Leben retten könnte!

Appell an die Regierung: Handeln Sie jetzt!

Tierschutz Austria und die Volksanwaltschaft appellieren an die neue Bundesregierung, diesen Missstand zu beheben. Ein einfacher Satz im Verordnungstext könnte tausenden Tieren helfen und den Tierschutz stärken. Petrovic nennt die aktuelle Diskussion ein politisches Armutszeugnis.

Während Tierheime im Eigentum von Gebietskörperschaften problemlos Tierärzte anstellen dürfen, kämpfen gemeinnützige Einrichtungen um ihre Existenz. Ein laufendes Verfahren beim Verfassungsgerichtshof könnte Jahre dauern und erhebliche Kosten verursachen, die besser in den Tierschutz investiert wären. Mehr Infos: Tierschutz Austria