Ein unglaublicher Fall erschüttert derzeit die Öffentlichkeit: Michael G., dem seit seiner Jugend die rechte Hand fehlt, kämpft um seine berufliche Zukunft. Trotz erfolgreichen Tests wurde sein Antrag auf eine lebensverändernde Prothese abgelehnt! Wie kann das sein?

Prothese abgelehnt: Ein Kampf gegen die Bürokratie

Der 57-jährige Michael G., der bei einer Handelsfirma arbeitet, hat eine myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt. Diese Prothese wäre ein entscheidender Schritt, um seine Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Doch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verweigerte die Bewilligung!

Erfolgreiche Tests und dennoch keine Prothese

Im Sommer durfte Michael G. die Prothese zwei Wochen lang im Rehabilitationszentrum Bad Häring testen. Die Testphase verlief erfolgreich und gab ihm Hoffnung. Doch im Dezember der Schock: Antrag abgelehnt! Die Begründung? Er brauche die Prothese nicht.

Volksanwalt Bernhard Achitz ist empört: „Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“

Ein Verwaltungschaos sondergleichen

Der Fall Michael G. ist nicht nur eine Frage der Menschlichkeit, sondern auch ein Paradebeispiel für schlechte Verwaltung. Zunächst stellte er den Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wo dieser lange unbearbeitet blieb, bevor er an die PVA weitergeleitet wurde. Auch dort zog sich die Bearbeitung über Monate hin. Achitz fordert: „Die Sozialversicherungsträger sollen sich ausmachen, wer zuständig ist, ohne dass der Betroffene etwas davon merkt.“

Recht auf Teilhabe: UN-Konvention ignoriert?

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verlangt, dass Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Für Michael G. ist die Prothese nicht nur beruflich, sondern auch privat essenziell. Die Ablehnung der PVA hat ihn psychisch hart getroffen. „Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“, sagt er entschlossen.

Die Volksanwaltschaft ist weiterhin für Betroffene erreichbar und bietet Unterstützung unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 an.