In einem aufsehenerregenden Gerichtsurteil wurde entschieden, dass das Verbot von Assistenzhunden in Hotels diskriminierend ist. Diese bahnbrechende Entscheidung könnte die Hotellerie in ganz Österreich verändern!
Ein Präzedenzfall für Menschen mit Assistenzhunden
Lisa Schrammel, Juristin des Klagsverbands, jubelt über das richtungsweisende Urteil. Frau Huber, deren Name von der Redaktion geändert wurde, erkämpfte sich mit Unterstützung des Klagsverbands vor Gericht ihr Recht. Ihr Assistenzhund, der ihr hilft, Mobilitätseinschränkungen zu überwinden, wurde als Grund für die Ablehnung einer Hotelbuchung genannt. Die Demütigung, die Frau Huber dadurch empfand, war groß, doch jetzt hat das Gericht ihr einen Schadenersatz von 800 Euro zugesprochen. Dieses Urteil ist nicht nur rechtskräftig, sondern auch ein starkes Signal gegen Diskriminierung.
Diskriminierung aufgedeckt
Gloria Petrovics, Vorsitzende des Vereins Freunde der Assistenzhunde Europas, bestätigt, dass der Fall von Frau Huber kein Einzelfall ist. In Österreich sind rund 560 Personen auf Assistenzhunde angewiesen und erleben regelmäßig Diskriminierung. Assistenzhunde sind keine Haustiere, sondern lebenswichtige Hilfsmittel, die ihren Besitzern ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Ein langer Weg zum Erfolg
Frau Huber ist erleichtert, dass sie den steinigen Weg durch das Gericht gegangen ist. Nach einer gescheiterten Schlichtung wandte sie sich an den Klagsverband und den Verein Freunde der Assistenzhunde Europas. Sie hofft, dass dieses Urteil den Zugang zu Gesundheitsversorgung und Freizeitangeboten für alle Menschen mit Behinderungen erleichtert.
Ein Zeichen gegen Diskriminierung
Juristin Schrammel betont die Bedeutung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbietet. Das Urteil stellt klar, dass Assistenzhunde ihre Besitzer überallhin begleiten dürfen, wo auch Hotelgäste Zutritt haben.