Ein romantisches Abendessen sollte es werden, doch es endete in einem juristischen Krimi! Hans-Jürgen Groß und seine Frau Bianca wurden Opfer mangelnder Barrierefreiheit in einem Wiener Restaurant. Jetzt entschied das Gericht: Das Paar bekommt Schadenersatz.
Das Urteil: Ein Meilenstein für Menschenrechte
In einem aufsehenerregenden Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien wurde dem Rollstuhlfahrer Hans-Jürgen Groß und seiner Frau insgesamt 1.700 Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Grund: Der Zugang zu den Toiletten des Restaurants war für den Rollstuhlfahrer nicht möglich, da drei Stufen den Weg versperrten. Eine mobile Rampe oder ein Haltegriff hätten das Problem leicht lösen können, doch das Restaurant hatte versagt, diese bereitzustellen.
Diskriminierung statt Romantik
Hans-Jürgen Groß wollte seiner Frau einen unvergesslichen Abend bereiten, doch das fehlende barrierefreie WC machte dies unmöglich. „Es war eine zur Schau Stellung meiner Behinderung“, klagte Groß, der auch Präsident des ÖZIV-Burgenlands ist. Seine Frau, die den Jahrestag mit ihm feiern wollte, wurde ebenfalls in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt.
Ein Signal an die Gesellschaft
Theresa Hammer, Geschäftsführerin des Klagsverbands, sieht in dem Urteil ein klares Zeichen: „Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – keine Frage der Kulanz.“ Das Gericht bestätigte, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf gleichwertige Teilhabe haben. Unterstützt wurde die Klage von ÖZIV-Burgenland, einer Organisation, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt.
„Dieses Urteil zeigt, dass Menschen mit Behinderungen keine Menschen zweiter Klasse sind“, betont Groß. Seit 2006 ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben, doch die Realität sieht oft anders aus. Der Fall Groß ist ein eindringlicher Appell an alle, Barrierefreiheit nicht als Luxus, sondern als Pflicht zu sehen.
Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil weitere Gastronomen dazu bewegt, ihre Einrichtungen entsprechend anzupassen und so die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu respektieren.