In einem Fall, der die Gemüter erhitzt, verweigert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) in Tirol einer 62-jährigen Frau einen dringend benötigten elektrischen Rollstuhl. Gabriela R., eine ehemalige Behindertenfachbetreuerin, leidet an einer schweren Erkrankung des zentralen Nervensystems und ist auf Pflegestufe 6 eingestuft. Trotz ärztlicher Verordnungen und Empfehlungen, die ihre Notwendigkeit für einen Elektrorollstuhl bestätigen, bleibt die ÖGK hartnäckig. Diese Entscheidung sorgt für Empörung und wirft ein Schlaglicht auf die Praktiken der Tiroler Außenstelle der ÖGK.
Die Geschichte von Gabriela R.
Gabriela R. lebt in Osttirol und kämpft seit Jahren mit ihrer Krankheit. Ihr Gesundheitszustand erlaubt es ihr nicht, sich ohne Hilfe fortzubewegen. Ein normaler Rollstuhl ist für sie keine Option, da sie ihn aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht antreiben kann. Ein elektrischer Rollstuhl würde ihr die dringend benötigte Mobilität und Unabhängigkeit zurückgeben, die sie für alltägliche Aktivitäten benötigt.
Doch die ÖGK Tirol sieht das anders. Trotz der klaren medizinischen Notwendigkeit lehnt die Kasse die Finanzierung ab. „Immer wieder beschweren sich Menschen bei der Volksanwaltschaft, weil ihnen mit fadenscheinigen Begründungen Hilfsmittel wie Elektrorollstühle verweigert werden“, erklärt Volksanwalt Bernhard Achitz. Besonders oft kämen diese Ablehnungen von der Tiroler ÖGK-Außenstelle.
Rechtslage und Kritik
Die rechtliche Situation ist klar geregelt. Sowohl das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als auch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten dazu, notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um Menschen mit Behinderung persönliche Mobilität zu ermöglichen. Im Fall von Gabriela R. kritisiert Volksanwalt Achitz die Begründungen der ÖGK als „fragwürdig“. Zunächst hieß es, Gabriela könne noch mit einem Rollator gehen und benötige daher keinen Rollstuhl. Später argumentierte man, dass sie zu krank sei, um den Elektrorollstuhl sicher zu bedienen.
Vergleich mit anderen Bundesländern
In anderen Bundesländern Österreichs scheint die Praxis der ÖGK weniger restriktiv zu sein. In Wien und Niederösterreich beispielsweise werden Elektrorollstühle bei entsprechender ärztlicher Verordnung in der Regel zügig bewilligt. Diese Unterschiede in den Entscheidungsprozessen werfen Fragen zur Gleichbehandlung auf und verstärken die Kritik an der Tiroler Außenstelle.
Die Rolle der Volksanwaltschaft
Die Volksanwaltschaft, die sich als Kontrollorgan in solchen Fällen einsetzt, hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich interveniert. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ wurden im August 2024 zwei ähnliche Fälle thematisiert, bei denen nach Einschreiten der Volksanwaltschaft die Finanzierung der Rollstühle doch noch genehmigt wurde. Volksanwalt Achitz fordert, dass die ÖGK ihre Fehler nicht erst korrigiert, wenn die Volksanwaltschaft eingreift, sondern von vornherein patientenfreundlich handelt.
Konkrete Auswirkungen auf die Betroffenen
Für Menschen wie Gabriela R. sind solche Entscheidungen von existenzieller Bedeutung. Ohne den elektrischen Rollstuhl ist sie in ihrer Wohnung gefangen und auf die Hilfe anderer angewiesen. Diese Abhängigkeit schränkt nicht nur ihre Lebensqualität ein, sondern hat auch psychische Auswirkungen. „Es ist frustrierend und entmutigend, wenn man weiß, dass es eine Lösung gibt, diese einem aber verwehrt wird“, kommentiert ein Experte.
Zukunftsausblick und Forderungen
Die Diskussion um die Bereitstellung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung wird weitergehen. Die Volksanwaltschaft fordert eine grundlegende Überprüfung der Entscheidungsprozesse bei der ÖGK, um sicherzustellen, dass alle Menschen in Österreich gleich behandelt werden. Darüber hinaus wird gefordert, dass die Begutachtungen nicht nur zentral in Innsbruck, sondern auch in entlegeneren Regionen wie Osttirol durchgeführt werden, um den Betroffenen unnötige Reisen zu ersparen.
Die Volksanwaltschaft ist erreichbar unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223.