Am 23. August begehen wir den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Doch während viele an die Gräueltaten der Vergangenheit denken, bleibt eine Opfergruppe oft im Schatten der Geschichte: Menschen mit Behinderungen. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Mag.a Christine St
Am 23. August begehen wir den Europäischen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Doch während viele an die Gräueltaten der Vergangenheit denken, bleibt eine Opfergruppe oft im Schatten der Geschichte: Menschen mit Behinderungen. Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Mag.a Christine Steger, nutzt diesen Tag, um auf das unermessliche Leid dieser Menschen hinzuweisen.
Menschen mit Behinderungen waren unter dem nationalsozialistischen Regime nicht nur systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Sie wurden gezielt entrechtet, zwangssterilisiert und ab 1940 systematisch ermordet. Diese grausamen Taten wurden im Rahmen des sogenannten NS-„Euthanasie“-Programms durchgeführt, das darauf abzielte, Menschen, die als „lebensunwert“ galten, zu vernichten.
Ein zentraler Tatort dieser Verbrechen war Schloss Hartheim in Oberösterreich. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort mehr als 30.000 Menschen mit körperlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen ermordet. Diese Menschen kamen aus psychiatrischen Anstalten, Pflegeeinrichtungen oder sogenannten Fürsorgeheimen. Sie wurden vergast, durch Medikamente getötet oder systematisch vernachlässigt.
Heute dient Schloss Hartheim als Gedenkstätte und Bildungsstätte. Es erinnert eindrucksvoll daran, wozu ein Staat fähig ist, der Menschen nach ihrem „Nutzen“ als Arbeitskraft beurteilt. Mag.a Steger betont: „Schloss Hartheim ist ein Ort des Schmerzes, aber auch des Erinnerns und Lernens.“
Die Anwältin fordert, dass Gedenkorte wie Schloss Hartheim stärker in das kollektive historische Bewusstsein eingebunden werden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass das Leid von Menschen mit Behinderungen in der Geschichte marginalisiert bleibt“, so Steger. Sie plädiert für eine Erinnerungskultur, die alle Opfergruppen sichtbar macht, auch jene, deren Geschichten lange übergangen wurden.
In Zeiten, in denen Orte der Erinnerung zunehmend unter Druck geraten, ist eine verstärkte Aufarbeitung der Geschichte durch sichere Erinnerungsstätten von zentraler Bedeutung. Steger erklärt: „Gedenken muss inklusiv, zugänglich und sichtbar sein, sowohl in Schulen als auch im öffentlichen Diskurs. Das ist eine wesentliche Aufgabe der Politik.“
Der Europäische Gedenktag ist nicht nur ein Anlass zur Erinnerung, sondern auch ein klarer Auftrag für die Zukunft: für eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft. Steger betont: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese menschen- und völkerrechtliche Verpflichtung darf nie relativiert werden.“
Die Geschichte zeigt uns, dass wir wachsam bleiben müssen. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleich an Rechten und Chancen teilhaben können.
Die Herausforderung, eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, ist groß. Experten sind sich einig, dass Bildung und Aufklärung Schlüsselfaktoren sind, um Vorurteile abzubauen und Verständnis zu fördern. Eine fiktive Expertin könnte sagen: „Nur durch Bildung können wir die Fehler der Vergangenheit vermeiden und eine gerechtere Zukunft gestalten.“
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns weiterhin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Der Europäische Gedenktag erinnert uns daran, dass die Vergangenheit nicht vergessen werden darf, um die Zukunft besser zu gestalten.