Schwerpunktprüfung deckt Mängel im Entlassungsmanagement auf
Viele Psychiatrie-Patienten werden zum falschen Zeitpunkt entlassen - mit gravierenden Folgen für die Betroffenen und das Gesundheitssystem.
Die österreichische Volksanwaltschaft schlägt Alarm: Eine umfassende Schwerpunktprüfung in psychiatrischen Einrichtungen hat gravierende Mängel im Entlassungsmanagement aufgedeckt. Sehr viele Patient*innen werden nicht zum optimalen Zeitpunkt entlassen, was sowohl zu frühe als auch zu späte Entlassungen zur Folge hat.
Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen, die gemeinsam den "Nationalen Präventionsmechanismus" (NPM) bilden, haben bei Kontrollbesuchen in psychiatrischen Abteilungen österreichischer Krankenhäuser einen besonderen Fokus auf das Entlassungsmanagement gelegt. Die Ergebnisse sind alarmierend: Das System funktioniert nicht optimal und bringt sowohl Patienten als auch das Gesundheitssystem in Bedrängnis.
Konkret bedeutet dies, dass Patienten entweder zu früh entlassen werden, um Plätze für neue Patienten freizumachen, was das Rückfallrisiko erheblich erhöht. Oder aber sie müssen länger als medizinisch notwendig im Spital bleiben, weil es keine passenden Angebote für Nachbetreuung oder betreutes Wohnen gibt.
Besonders problematisch ist die Situation für jene Bevölkerungsgruppen, die es sich nicht leisten können, auf privat finanzierte Angebote oder Wahlärzte auszuweichen. Diese Patienten sind doppelt benachteiligt: Zum einen durch fehlende Betreuungsangebote, zum anderen durch die regional manchmal schlechte Versorgung mit psychiatrischen Kassenärzten.
Diese Zwei-Klassen-Medizin in der psychiatrischen Versorgung verstärkt bereits bestehende soziale Ungleichheiten und kann zu einer Chronifizierung psychischer Erkrankungen bei den ohnehin schon benachteiligten Bevölkerungsgruppen führen.
Für die Schwerpunktprüfung besuchten die Kommissionen der Volksanwaltschaft in den Jahren 2024 und 2025 bundesweit 56 stationäre psychiatrische Abteilungen. Diese umfassende Untersuchung zeigt die Dimension des Problems auf nationaler Ebene auf.
Die Volksanwaltschaft ist als präventiver Menschenrechtskontrollmechanismus besonders für Einrichtungen zuständig, in denen es zu Freiheitsentziehungen kommen kann. Gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein funktionierendes Übergangssystem von stationärer Behandlung zur ambulanten Nachbetreuung von entscheidender Bedeutung.
Der Übergang von der stationären Behandlung in psychiatrischen Abteilungen zur Nachbetreuung bei niedergelassenen Fachärzten und ambulanten Einrichtungen erweist sich als kritischer Punkt im Versorgungssystem. Hier entstehen Lücken, die schwerwiegende Konsequenzen für die Patienten haben können.
Zu frühe Entlassungen bedeuten nicht nur ein erhöhtes Rückfallrisiko, sondern können auch zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands und damit zu einer Belastung des gesamten Gesundheitssystems führen. Umgekehrt führen zu späte Entlassungen zu einer Blockade von Behandlungsplätzen und damit zu längeren Wartezeiten für andere Patienten.
Die festgestellten Mängel haben auch eine wichtige menschenrechtliche Dimension. Das Recht auf Gesundheit und auf angemessene medizinische Versorgung ist ein fundamentales Menschenrecht. Wenn Patienten nicht zum optimalen Zeitpunkt entlassen werden, kann dies ihre Rechte verletzen und ihre Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Für den 11. März 2026 hat die Volksanwaltschaft ein Pressegespräch angekündigt, bei dem weitere Details zu den Prüfungsergebnissen präsentiert werden sollen. Unter dem Titel "Prüfschwerpunkt Psychiatrie – Volksanwaltschaft kritisiert Entlassungen zur falschen Zeit" werden Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz und Experten die Befunde erläutern.
An dem Pressegespräch werden neben Volksanwalt Achitz auch Ao. Univ. Prof.in Karin Gutiérrez-Lobos, Fachärztin für Psychiatrie und Leiterin der Kommission 2 der Volksanwaltschaft, sowie Mag. Martin Schenk, Sozialexperte der Diakonie und Mitglied des Menschenrechtsbeirats, teilnehmen.
Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung legen nahe, dass systemische Reformen im österreichischen Psychiatriesystem notwendig sind. Es braucht nicht nur mehr Ressourcen, sondern auch eine bessere Koordination zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen.
Besonders wichtig erscheint der Ausbau von Zwischenlösungen wie betreutes Wohnen und tagesklinische Angebote, die eine schrittweise Reintegration ermöglichen. Auch die Verfügbarkeit von psychiatrischen Kassenärzten, besonders in ländlichen Gebieten, muss verbessert werden.
Ein zentraler Aspekt der Problematik liegt in der Finanzierung des Gesundheitssystems. Wenn Krankenhäuser unter Kostendruck stehen, kann dies zu vorzeitigen Entlassungen führen. Gleichzeitig fehlen oft die Mittel für eine ausreichende ambulante Nachbetreuung.
Die Volksanwaltschaft wird voraussichtlich konkrete Empfehlungen für Verbesserungen vorlegen, die sowohl die strukturellen als auch die finanziellen Aspekte der psychiatrischen Versorgung adressieren.
Die Befunde der Volksanwaltschaft machen deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Das österreichische Gesundheitssystem steht vor der Herausforderung, eine qualitativ hochwertige und menschenrechtskonforme psychiatrische Versorgung sicherzustellen.
Dies erfordert nicht nur politischen Willen und finanzielle Ressourcen, sondern auch eine bessere Vernetzung aller Akteure im Gesundheits- und Sozialbereich. Nur so kann sichergestellt werden, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Form.
Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung sollten als Weckruf verstanden werden, um die psychiatrische Versorgung in Österreich nachhaltig zu verbessern und den Betroffenen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen.