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BJV fordert "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht

Bundesjugendvertretung will zum Frauentag Zustimmungsprinzip gesetzlich verankern

5. März 2026 um 18:31
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Die Bundesjugendvertretung fordert eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Prinzip "Nur Ja heißt Ja" und mehr Präventionsarbeit.

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März macht die Bundesjugendvertretung (BJV) auf ein wichtiges gesellschaftliches Problem aufmerksam: den mangelnden Schutz von Frauen und Mädchen vor sexualisierter Gewalt. Die Jugendorganisation fordert eine grundlegende Reform des österreichischen Sexualstrafrechts und die Einführung des Zustimmungsprinzips "Nur Ja heißt Ja".

Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht gefordert

"Es braucht endlich ein Umdenken. Denn es kann nicht sein, dass die Beweislast auf die Betroffenen abgewälzt wird", betont BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic. Das geforderte Zustimmungsprinzip bedeutet einen fundamentalen Wandel in der rechtlichen Betrachtung sexueller Handlungen: Nur wenn eindeutig zugestimmt wird, gilt eine sexuelle Handlung als einvernehmlich.

Diese Forderung kommt nicht von ungefähr. Laut dem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen ist eine Evaluierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts bis Mitte 2026 geplant. Die BJV sieht darin eine historische Chance, das österreichische Rechtssystem an internationale Standards anzupassen.

Erschreckende Zahlen zu Gewalt gegen Frauen

Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Jede dritte Frau in Österreich erlebt im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt. Besonders betroffen sind neben Frauen und Mädchen auch LGBTQI*-Personen. Diese Zahlen zeigen das Ausmaß eines Problems auf, das alle Gesellschaftsschichten durchzieht.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Sexualdelikte aus verschiedenen Gründen nicht zur Anzeige gebracht werden. Scham, Angst vor Konsequenzen oder Rache führen dazu, dass die Dunkelziffer erheblich höher liegen dürfte als die offiziellen Statistiken vermuten lassen.

Österreich hinkt europäischen Standards hinterher

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass Österreich in diesem Bereich Nachholbedarf hat. Bereits 18 EU-Staaten haben in den vergangenen Jahren das Prinzip der Zustimmung ins Zentrum ihres Sexualstrafrechts gerückt. Diese Länder haben erkannt, dass das Zustimmungsprinzip dazu beiträgt, Schock- und Angstreaktionen von Betroffenen besser zu berücksichtigen und die sexuelle Selbstbestimmung zu stärken.

"Gewalt ist oft noch ein Tabu-Thema und stark angst- und schambesetzt. Es wird Zeit, dass bei Gewalttaten an Frauen nicht mehr ihre Scham, sondern das Verhalten des Mannes im Mittelpunkt steht", erklärt Alena Boskovic, Sprecherin des BJV-Frauenkomitees. Diese Aussage verdeutlicht den gewünschten Perspektivenwechsel: weg von der Fokussierung auf das Verhalten der Betroffenen, hin zur Betrachtung der Täter.

Bildung und Prävention als Schlüssel zum Erfolg

Die BJV macht jedoch deutlich, dass eine reine Gesetzesänderung nicht ausreichen wird. Parallel zur Reform des Sexualstrafrechts müsse ein umfassender Ausbau von präventiver Aufklärungs- und Bildungsarbeit erfolgen. Nur durch eine Kombination aus rechtlichen und bildungspolitischen Maßnahmen könne ein nachhaltiger gesellschaftlicher Wandel erreicht werden.

Sexualpädagogische Angebote in Bildungseinrichtungen

Ein zentraler Baustein der geforderten Präventionsarbeit sind flächendeckend verankerte und ausreichend finanzierte sexualpädagogische Angebote in Bildungseinrichtungen. Diese sollten altersgerecht gestaltet sein und bereits in frühen Bildungsphasen ansetzen, um ein Bewusstsein für Einvernehmlichkeit und Grenzen zu schaffen.

"Das Sexualstrafrecht zu reformieren allein reicht nicht aus. Wir brauchen altersgerechte Bildungsangebote, die jungen Männern vermitteln, wie man Grenzen respektiert und Einvernehmlichkeit lebt", so BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger. Diese Aussage unterstreicht die Wichtigkeit präventiver Maßnahmen, die bereits bei jungen Menschen ansetzen.

Spezielle Präventionsarbeit für Buben und junge Männer

Besonders hervorzuheben ist die Forderung nach verstärkter Präventionsarbeit für Buben und junge Männer. Diese Zielgruppe wurde in der Vergangenheit oft vernachlässigt, obwohl sie eine Schlüsselrolle bei der Prävention von Gewalt gegen Frauen spielt. Durch gezielte Bildungsangebote sollen bereits junge Männer lernen, Grenzen zu respektieren und ein Verständnis für Einvernehmlichkeit zu entwickeln.

Internationale Vorbilder und deren Erfahrungen

Die Erfahrungen jener EU-Staaten, die bereits das Zustimmungsprinzip eingeführt haben, zeigen positive Entwicklungen auf. In Ländern wie Schweden, Spanien oder Deutschland konnte durch die Gesetzesreform das Bewusstsein für sexuelle Selbstbestimmung gestärkt und die Rechtssicherheit für Betroffene verbessert werden.

Diese internationalen Beispiele belegen, dass eine Reform des Sexualstrafrechts hin zum Zustimmungsprinzip nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch gesellschaftlich notwendig ist. Sie zeigt auch, dass Österreich mit einer entsprechenden Reform nicht als Vorreiter agieren, sondern lediglich internationale Standards nachvollziehen würde.

Gesellschaftlicher Diskurs notwendig

Die BJV fordert nicht nur politische Entscheidungsträger zum Handeln auf, sondern appelliert auch an die Gesellschaft, den notwendigen Diskurs über sexuelle Gewalt und Einvernehmlichkeit zu führen. Nur durch eine offene gesellschaftliche Debatte könne das nach wie vor bestehende Tabu rund um das Thema Gewalt gegen Frauen aufgebrochen werden.

Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Dimension, sondern auch um einen kulturellen Wandel. Das Bewusstsein dafür, dass nur ein eindeutiges "Ja" eine Zustimmung darstellt, muss in allen Altersgruppen und Gesellschaftsschichten verankert werden.

Timing und politische Umsetzung

Mit Blick auf die geplante Evaluierung des Sexualstrafrechts bis Mitte 2026 sieht die BJV den aktuellen Zeitpunkt als ideal für eine entsprechende Reform. Der Internationale Frauentag biete dabei eine wichtige Plattform, um auf diese Thematik aufmerksam zu machen und politischen Druck aufzubauen.

Die Forderungen der Bundesjugendvertretung reihen sich ein in eine Vielzahl von Initiativen, die in den vergangenen Jahren von verschiedenen Organisationen und Experten vorgebracht wurden. Der Ruf nach einer Reform des Sexualstrafrechts wird somit immer lauter und erhält durch die BJV eine wichtige jugendpolitische Stimme.

Fazit: Umfassender Ansatz erforderlich

Die Forderungen der Bundesjugendvertretung zum Internationalen Frauentag machen deutlich, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt einen umfassenden Ansatz erfordert. Die Einführung des Zustimmungsprinzips "Nur Ja heißt Ja" im Sexualstrafrecht wäre dabei ein wichtiger erster Schritt, der jedoch durch intensive Bildungs- und Präventionsarbeit flankiert werden muss.

Nur durch die Kombination aus rechtlichen Reformen und gesellschaftlichem Bewusstseinswandel kann langfristig ein besserer Schutz von Frauen, Mädchen und LGBTQI*-Personen vor sexualisierter Gewalt erreicht werden. Die Zeit für diese überfälligen Reformen ist gekommen – sowohl die Politik als auch die Gesellschaft sind gefordert, endlich zu handeln.

Schlagworte

#Frauentag#Sexualstrafrecht#Bundesjugendvertretung#Gewaltschutz#Zustimmungsprinzip#Frauenrechte#Prävention

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