Österreichische Verbraucher können jetzt Ansprüche gegen BMW geltend machen
Der VSV startet eine Sammelaktion für BMW-Dieselbesitzer. Viele Modelle der Euro 5 und 6 Normen stehen unter Manipulationsverdacht.
Nach Volkswagen gerät nun auch BMW wegen möglicher Abgasmanipulationen in den Fokus österreichischer Verbraucherschützer. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Sammelaktion gegen den bayerischen Autohersteller gestartet, um betroffenen Dieselbesitzern zu ihren Rechten zu verhelfen.
Zahlreiche BMW-Dieselmodelle der Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 stehen im Verdacht, mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet worden zu sein. Diese Manipulationen führen dazu, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im realen Straßenverkehr eingehalten werden.
"Die Folgen tragen nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern weiterhin vor allem die betroffenen Verbraucher in Form von erheblichen finanziellen Nachteilen", erklärt VSV-Obfrau und ehemalige Nationalratsabgeordnete Daniela Holzinger. Der Dieselskandal habe längst nicht mehr nur Volkswagen erfasst, sondern auch andere deutsche Premiumhersteller.
Die Teilnahmekriterien für die VSV-Sammelaktion BMW sind klar definiert. Berechtigt sind Besitzer von BMW-Diesel-Fahrzeugen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Diese breite Auslegung der Teilnahmebedingungen ermöglicht es einer großen Anzahl von BMW-Dieselbesitzern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Besonders relevant ist dabei, dass auch Personen, die ihr betroffenes Fahrzeug bereits verkauft haben, noch Ansprüche haben können.
Der VSV warnt eindringlich vor einer zu langen Wartezeit. "Warten Sie nicht Ihre Rechte geltend zu machen, denn es drohen Ansprüche zu verjähren", betont Holzinger. Die Verjährungsfristen im Zivilrecht können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche nach einer bestimmten Zeit nicht mehr durchsetzbar sind.
Diese Warnung ist berechtigt, da bereits beim VW-Dieselskandal viele Verbraucher ihre Rechte verloren haben, weil sie zu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche gewartet haben. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte Kenntnis von dem Schaden und der Person des Schädigers erlangt.
BMW steht seit Jahren wegen möglicher Abgasmanipulationen in der Kritik. Verschiedene Untersuchungen und Gerichtsverfahren in Deutschland und anderen europäischen Ländern haben Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen in BMW-Dieselmotoren ergeben.
Die Vorwürfe betreffen insbesondere Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6, die als besonders umweltfreundlich beworben wurden. Tatsächlich sollen diese Fahrzeuge jedoch im realen Fahrbetrieb deutlich höhere Schadstoffwerte ausstoßen als auf dem Prüfstand gemessen.
Die möglichen Manipulationen haben weitreichende finanzielle Folgen für die betroffenen Fahrzeugbesitzer. Zum einen können die Fahrzeuge erhebliche Wertverluste erleiden, wenn die Manipulationen bekannt werden. Zum anderen drohen möglicherweise Fahrverbote oder teure Nachrüstungen.
Darüber hinaus haben viele Verbraucher ihre Kaufentscheidung auf Basis falscher Angaben getroffen. Sie dachten, ein umweltfreundliches Fahrzeug zu erwerben, erhielten aber ein Auto, das die Umwelt stärker belastet als angegeben.
Die rechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche gegen BMW liegt in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts. Denkbar sind Ansprüche wegen Betrugs, arglistiger Täuschung oder Gewährleistungsmängeln.
Bei bewussten Täuschungen über die Abgaswerte können Verbraucher grundsätzlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Das bedeutet, sie können das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.
Die VSV-Sammelaktion ermöglicht es einzelnen Verbrauchern, ihre Rechte effizient und kostengünstig durchzusetzen. Durch das Bündeln vieler ähnlicher Fälle können die Kosten pro Teilnehmer reduziert und die Erfolgsaussichten erhöht werden.
Sammelklagen haben sich beim VW-Dieselskandal als erfolgreiches Instrument erwiesen. Tausende Verbraucher konnten so ihre Ansprüche durchsetzen, ohne individuell teure und langwierige Gerichtsverfahren führen zu müssen.
Interessierte BMW-Dieselbesitzer können auf der Website des VSV prüfen, ob ihr Fahrzeug von den möglichen Manipulationen betroffen ist. Die Organisation stellt dort detaillierte Informationen über betroffene Modelle und Baujahre zur Verfügung.
Zusätzlich erhalten potentielle Teilnehmer Informationen über den Ablauf der Sammelaktion und die weiteren Teilnahmebedingungen. Der VSV empfiehlt eine schnelle Prüfung, um die drohende Verjährung zu vermeiden.
Der BMW-Dieselskandal dürfte sich in den kommenden Monaten weiter entwickeln. Zusätzlich zu den zivilrechtlichen Verfahren laufen auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen BMW-Verantwortliche.
Für österreichische Verbraucher ist die VSV-Sammelaktion derzeit die beste Möglichkeit, ihre Rechte kollektiv geltend zu machen. Die Erfahrungen aus dem VW-Dieselskandal zeigen, dass frühe Teilnehmer an solchen Aktionen oft die besten Erfolgsaussichten haben.
Betroffene BMW-Dieselbesitzer sollten daher nicht länger warten, sondern ihre Ansprüche zeitnah prüfen und sichern lassen. Die drohende Verjährung macht schnelles Handeln unumgänglich.