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EBM-Beirat fordert bessere Prävention bei Polizeigewalt

Vierte Empfehlung soll Erkenntnisse aus Misshandlungsvorwürfen systematischer nutzen

17. März 2026 um 12:31
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Der unabhängige EBM-Beirat empfiehlt dem Innenministerium, Erfahrungen aus Polizei-Ermittlungen stärker für Präventionsmaßnahmen zu verwenden.

Der unabhängige Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat) hat eine neue Empfehlung an das Bundesministerium für Inneres gerichtet. Das Gremium fordert, die gesammelten Erkenntnisse aus Untersuchungen zu Polizeigewalt künftig systematischer für Präventionsmaßnahmen zu nutzen.

Umfangreicher Erfahrungsschatz nach zwei Jahren

Nach zwei Jahren intensiver Tätigkeit verfügt die EBM über einen beträchtlichen Erfahrungsschatz aus der Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen im Polizeikontext. Diese Fälle bieten wertvolle Einblicke in problematische Situationen und zeigen Wege für strukturelle Verbesserungen auf. Der Beirat sieht großes Potential darin, diese Erkenntnisse systematisch auszuwerten und in die Praxis zu übertragen.

"Die EBM und der EBM-Beirat sind Einrichtungen zur Prävention von Misshandlungen. Das geschieht zunächst durch die gerichtliche und disziplinarrechtliche Verfolgung von individuellem Fehlverhalten", erklärt der Vorsitzende des Beirats, Meinrad Handstanger. Das volle Potential der Misshandlungsprävention könne jedoch erst dann entfaltet werden, wenn das Innenministerium die gewonnenen Erkenntnisse systematisch in strukturelle Verbesserungsprozesse einbinde.

Konkrete Anwendungsgebiete der Empfehlung

Die vierte Empfehlung des EBM-Beirats zielt auf verschiedene Bereiche ab, in denen die Fallanalysen der EBM verstärkt genutzt werden sollen:

  • Integration der Erkenntnisse in Polizeischulungen und Fortbildungsprogramme
  • Überarbeitung bestehender Richtlinien und Verfahrensanweisungen
  • Berücksichtigung bei strategischen Entscheidungen im Innenministerium
  • Identifikation kritischer Einsatztechniken und -taktiken
  • Verbesserung im Umgang mit vulnerablen Personengruppen
  • Analyse der Arbeitsbedingungen in besonders belasteten Organisationseinheiten

Körperkameras als praktisches Beispiel

Zur Veranschaulichung seiner Empfehlung verweist Beiratsvorsitzender Handstanger auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Körperkameras. Das Bundesministerium für Inneres arbeitet derzeit daran, den Einsatz und die Beweiskraft dieser Geräte zu verbessern – ein direktes Ergebnis aus den Erfahrungen mit konkreten Fällen.

Ein aktueller Fall am Klagenfurter Landesgericht unterstreicht die Bedeutung dieser Technologie: Ein Polizeibeamter wurde wegen unangemessener Gewaltanwendung verurteilt, wobei Videoaufnahmen des Vorfalles und eine unzutreffende Falldokumentation eine zentrale Rolle spielten. Bereits in seiner zweiten Empfehlung vom 6. Juni 2025 hatte sich der EBM-Beirat mit der Weiterentwicklung von Körperkameras befasst.

Präventionsansatz durch systematische Auswertung

Der Beirat betont, dass effektive Prävention nur durch systematische Auswertung konkreter Erfahrungen möglich ist. "Wenn die Erfahrungen aus konkreten Fällen systematisch ausgewertet werden, können sie dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln", so Handstanger.

Diese Herangehensweise entspricht modernen Ansätzen im Qualitätsmanagement und der Organisationsentwicklung. Statt nur auf einzelne Vorfälle zu reagieren, soll ein systematischer Lernprozess etabliert werden, der strukturelle Verbesserungen ermöglicht.

Bedeutung für die österreichische Polizeiarbeit

Die Empfehlung des EBM-Beirats hat weitreichende Bedeutung für die österreichische Polizeiarbeit. Sie zielt darauf ab, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Polizeibeamte zu verbessern.

Durch die systematische Nutzung der EBM-Erkenntnisse könnten problematische Situationen künftig vermieden und die Qualität der Polizeiarbeit insgesamt gesteigert werden. Dies kommt sowohl den Bürgern als auch den Polizeibeamten zugute, die in einem weniger konflikthaften Umfeld arbeiten können.

Hintergrund zur EBM und dem Beirat

Die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) wurde eingerichtet, um Vorwürfe gegen Polizeibeamte unabhängig zu untersuchen. Der EBM-Beirat fungiert als unabhängiges Beratungsgremium und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Arbeit ab.

Mit der vierten Empfehlung setzt der Beirat seinen Fokus verstärkt auf präventive Maßnahmen. Frühere Empfehlungen befassten sich bereits mit verschiedenen Aspekten der Polizeiarbeit, darunter der erwähnte Einsatz von Körperkameras.

Ausblick und weitere Entwicklungen

Die Umsetzung der Empfehlung wird zeigen, inwieweit das Innenministerium bereit ist, die systematische Auswertung der EBM-Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen. Der Erfolg dieser Maßnahme könnte wegweisend für die weitere Entwicklung der österreichischen Polizeiarbeit sein.

"Prävention beginnt damit, aus Erfahrungen zu lernen", betont Handstanger abschließend. Diese Philosophie könnte zu einem Paradigmenwechsel in der österreichischen Sicherheitspolitik führen – weg von der reinen Reaktion auf Vorfälle, hin zu einer proaktiven Vermeidung problematischer Situationen.

Die vollständige Empfehlung sowie weitere Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Inneres verfügbar. Interessierte Bürger und Fachkreise können sich dort über die Arbeit der EBM und des Beirats informieren.

Schlagworte

#Polizei#EBM#Prävention#Innenministerium#Sicherheit

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