Gleichbehandlungsausschuss lehnt grünen Antrag für Schutzzonen ab
ÖVP, SPÖ und NEOS fordern rechtliche Prüfung zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen. Grüne wollen konkrete 150-Meter-Schutzzonen.
Im Gleichbehandlungsausschuss des österreichischen Nationalrats ist eine kontroverse Debatte über den Schutz von Gesundheitseinrichtungen entbrannt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Während ÖVP, SPÖ und NEOS einen Entschließungsantrag zur Prüfung rechtlicher Rahmenbedingungen durchsetzten, scheiterte ein weitreichenderer Gesetzesantrag der Grünen für konkrete Schutzzonen.
Der von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachte Entschließungsantrag fordert die zuständigen Regierungsmitglieder auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen. Anlass sind sogenannte "Gehsteigbelästigungen", die Patientinnen den Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschweren sollen, insbesondere zu jenen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
"Schwangere Frauen müssen die Möglichkeit haben, medizinische Leistungen - insbesondere Schwangerschaftsabbrüche - ohne Belästigung, Einschüchterung oder moralischen Druck in Anspruch zu nehmen", heißt es in dem Antrag. Die Frauenministerin, die Gesundheitsministerin und der Innenminister sollen prüfen, ob der Schutz der Patientinnen und des Personals gewährleistet ist.
Die Grünen gingen mit ihrem Gesetzesantrag deutlich weiter und forderten die Errichtung von Schutzzonen im Umkreis von 150 Metern um Einrichtungen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche. Dieser Antrag blieb jedoch in der Minderheit und wurde abgelehnt.
Meri Disoski von den Grünen kritisierte den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen scharf als "mutlos". Eine Entschließung zur Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen sei eine "Scheindiskussion", da die Notwendigkeit für Schutzzonen bereits jetzt dokumentiert sei. "Wir brauchen keine weitere Prüfung, sondern konkretes Handeln", so Disoski.
Die Debatte offenbarte unterschiedliche Positionen zur Balance zwischen Schutz der Patientinnen und Versammlungsfreiheit. Gudrun Kugler (ÖVP) äußerte drei kritische Punkte: Es gebe keinen angezeigten Fall von Belästigung, die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut, und eine Abtreibung sei rechtlich gesehen nicht Teil der medizinischen Versorgung.
Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) widersprach ihrer Parteikollegin: "Nur weil eine Belästigung nicht körperlich ist und nicht angezeigt wurde, bedeutet dies nicht, dass es sich dabei nicht um einen Übergriff handelt." Zudem sei klar, dass eine Abtreibung ein medizinischer Eingriff sei, da dieser von Medizinern durchgeführt werde.
Johannes Gasser (NEOS) betonte, dass Frauen auf ihrem Weg zu einer Abtreibung keinen Belästigungen ausgesetzt werden dürften. Zudem gehe es auch um den Schutz des medizinischen Personals. Sabine Schatz (SPÖ) unterstrich: "Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, doch auch Frauenrechte müssen sichergestellt werden."
Rosa Ecker von der FPÖ lehnte die Initiative der Regierungsfraktionen ab. Es bestehe keine "tatsächliche Gefährdung" und in einer Demokratie müsse es möglich sein, seine Meinung zu äußern. Mit dem Entschließungsantrag werde nicht Fehlverhalten bekämpft, sondern "eine Haltung aus dem öffentlichen Raum verdrängt".
Henrike Brandstötter (NEOS) entgegnete, es gehe nicht um Demonstrationen, sondern um "gezielte Belästigung von Einzelpersonen". Mario Lindner (SPÖ) verwies auf bereits bestehende Bannmeilen, beispielsweise während Parlamentssitzungen rund um das Parlamentsgebäude.
Neben der Hauptdebatte behandelte der Ausschuss weitere frauenpolitische Themen. Ein Entschließungsantrag der Grünen für "wirksames Gender Budgeting" wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt. Die Grünen fordern eine umfassende Gleichstellungsstrategie sowie ein jährliches Gender Budgeting Statement.
Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht von Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner über EU-Vorhaben im Jahr 2026. Die Ministerin informierte über geplante Schwerpunkte, darunter die Bekämpfung von Online-Gewalt gegen Mädchen unter dem zypriotischen Ratsvorsitz.
Ein wichtiger Punkt der Debatte war die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) fragte nach dem zu erwartenden Mehraufwand für Unternehmen. Ministerin Holzleitner betonte, Lohntransparenz sei ein "sehr wirksames Instrument" für die Gleichstellung. Ein "Gleichwertnavigator" sei in Ausarbeitung, der Arbeitgeber künftig "unbürokratisch unterstützen" solle.
Bei der Frage nach Online-Gewalt gegen Frauen verwies Holzleitner auf das im Vorjahr beschlossene "Dick-Pic"-Verbot als wichtigen Schritt. Schutz im digitalen Raum sei zentral, "denn sonst würden Frauen und Mädchen beginnen, sich von dort zurückzuziehen".
Meri Disoski (Grüne) kritisierte, dass Österreich in Europa "Schlusslicht" bei der Väterkarenz sei und dringenden Handlungsbedarf habe. Markus Leinfellner (FPÖ) fragte nach der vollen Anrechnung von Kinderbetreuungszeiten, was Holzleitner als "Herdprämie" ablehnte. Entscheidend seien Maßnahmen zur finanziellen Unabhängigkeit von Frauen.
Die Ministerin kritisierte zudem, dass "in manchen Bundesländern" für Kinderbetreuung bezahlt werden müsse, und betonte die Wichtigkeit von Finanzbildung für Frauen, insbesondere beim Thema Pensionen.
Die Debatte zeigt die unterschiedlichen Ansätze der Parteien beim Schutz von Gesundheitseinrichtungen. Während die Regierungsparteien auf eine rechtliche Prüfung setzen, fordern die Grünen konkrete gesetzliche Schutzzonen. Die FPÖ sieht hingegen keinen Handlungsbedarf und warnt vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit.
Der angenommene Entschließungsantrag wird nun an die zuständigen Minister weitergeleitet, die eine Bewertung der aktuellen Rechtslage vornehmen sollen. Ob daraus konkrete gesetzliche Maßnahmen folgen werden, bleibt abzuwarten.