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Österreich verschärft Kampf gegen Genitalverstümmelung

17. März 2026 um 18:19
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Ein einstimmiger Beschluss im österreichischen Gleichbehandlungsausschuss setzt ein starkes Zeichen gegen weibliche Genitalverstümmelung. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket wollen die Regierungsp...

Ein einstimmiger Beschluss im österreichischen Gleichbehandlungsausschuss setzt ein starkes Zeichen gegen weibliche Genitalverstümmelung. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket wollen die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS die Bekämpfung dieser schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung intensivieren. Gleichzeitig wurden jedoch wichtige Oppositionsanträge zum erweiterten Gewaltschutz vertagt – eine Entscheidung, die bei Betroffenenvertretern für Kritik sorgt.

Weibliche Genitalverstümmelung: Eine versteckte Realität in Österreich

Weibliche Genitalverstümmelung, in der Fachsprache als Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C) bezeichnet, umfasst alle Praktiken der teilweisen oder vollständigen Entfernung der äußeren weiblichen Genitalien oder andere Verletzungen der weiblichen Geschlechtsorgane aus nicht-medizinischen Gründen. Die Weltgesundheitsorganisation unterscheidet vier Haupttypen dieser Praxis, die von der teilweisen Entfernung der Klitoris bis zur vollständigen Verschließung der Vaginalöffnung reichen.

Diese jahrhundertealte Tradition wird hauptsächlich in 30 afrikanischen Ländern sowie in einigen asiatischen und nahöstlichen Regionen praktiziert. Durch Migrationsbewegungen ist FGM/C auch nach Europa und somit nach Österreich gelangt. Die Praxis wird meist an Mädchen zwischen dem Säuglingsalter und 15 Jahren durchgeführt und hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen: von sofortigen Komplikationen wie starken Blutungen und Schock bis hin zu lebenslangen Problemen bei Menstruation, Sexualität und Geburt.

In Österreich leben nach aktuellen Schätzungen zwischen 1.700 und 3.000 Frauen und Mädchen, die von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht oder bereits betroffen sind. Diese Zahlen basieren allerdings auf Erhebungen, die teilweise 20 Jahre alt sind – die tatsächliche Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. "Die letzten Erhebungen seien 20 Jahre alt, die Zahl der Betroffenen seit damals wahrscheinlich gestiegen", warnt Gudrun Kugler von der ÖVP.

Umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen

Der einstimmig angenommene Entschließungsantrag sieht mehrere konkrete Schritte vor, um FGM/C in Österreich effektiver zu bekämpfen. Ein zentraler Baustein ist die Sensibilisierung des Gesundheitspersonals. Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegekräfte und andere Gesundheitsfachkräfte sollen durch spezielle Schulungen lernen, Anzeichen von FGM/C zu erkennen und angemessen zu reagieren. Diese Schulungen sind besonders wichtig, da Betroffene oft erst bei gynäkologischen Untersuchungen oder während der Schwangerschaft professionelle Hilfe erhalten.

Darüber hinaus soll das Thema weibliche Genitalverstümmelung fest in die Ausbildungscurricula von Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen integriert werden. Diese Fachkräfte sind oft die ersten, die mit den Folgen von FGM/C konfrontiert werden und können eine Schlüsselrolle bei der Prävention und Behandlung spielen.

Ein besonders innovativer Ansatz ist die geplante stärkere Einbindung von Männern in Anti-FGM/C-Projekte. Traditionell werden Entscheidungen über Genitalverstümmelung oft von männlichen Familienoberhäuptern getroffen oder maßgeblich beeinflusst. Indem man Männer als Verbündete gewinnt und über die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen aufklärt, können kulturelle Normen langfristig verändert werden.

Besonders interessant ist der geplante "FGM/C-Schutzbrief", der geprüft werden soll. Dieses Dokument würde über die gesundheitlichen Folgen der Genitalverstümmelung sowie die rechtlichen Konsequenzen in Österreich aufklären. Solche Schutzbriefe werden bereits in anderen europäischen Ländern wie Frankreich und Großbritannien erfolgreich eingesetzt, insbesondere für Familien, die mit ihren Töchtern in Herkunftsländer reisen.

Rechtliche Situation in Österreich

Weibliche Genitalverstümmelung ist in Österreich seit 2001 explizit als schwere Körperverletzung strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Auch die Anstiftung zur FGM/C im Ausland ist strafbar. Trotz dieser klaren rechtlichen Lage werden die Gesetze nur selten angewendet, da die Taten meist im Verborgenen stattfinden und Anzeigen selten erstattet werden.

Parteiübergreifende Unterstützung trotz unterschiedlicher Ansätze

Die Unterstützung für den Anti-FGM/C-Antrag zieht sich durch alle Fraktionen des Gleichbehandlungsausschusses. Mario Lindner von der SPÖ betonte, dass es sich bei weiblicher Genitalverstümmelung um eine "enorme Menschenrechtsverletzung" handle und mehr Bewusstseinsbildung sowie die Einbindung von Männern notwendig sei.

Henrike Brandstötter von den NEOS unterstrich die Wichtigkeit, auch in Österreich bei diesem Thema aktiv zu werden. Die internationale Dimension des Problems erfordere lokale Lösungsansätze, um betroffene Mädchen und Frauen zu schützen.

Selbst die FPÖ, die häufig kritisch gegenüber integrationspolitischen Maßnahmen eingestellt ist, trägt den Antrag mit. Rosa Ecker von der FPÖ äußerte jedoch, dass sie sich stärkere Maßnahmen gewünscht hätte: "Eine Informationsverpflichtung werde aus ihrer Sicht nicht ausreichen." Diese Haltung spiegelt die Debatte über die Wirksamkeit verschiedener Präventionsansätze wider.

Meri Disoski von den Grünen begrüßte besonders den Fokus auf Prävention im Gesundheitswesen und die Einbindung von Männern in die Bekämpfung. Diese ganzheitliche Herangehensweise sei entscheidend für langfristigen Erfolg.

Vertagte Oppositionsanträge sorgen für Diskussionen

Weniger Einigkeit herrschte bei den Anträgen der Oppositionsparteien zum erweiterten Gewaltschutz. Die FPÖ hatte einen Ausbau der Gewaltambulanzen gefordert – spezialisierte medizinische Einrichtungen, die Opfer von Gewalt untersuchen und gerichtsverwertbare Beweise sichern. Gewaltambulanzen spielen eine entscheidende Rolle bei der Dokumentation von Gewalttaten, da sie sowohl medizinische Versorgung als auch forensische Untersuchungen anbieten.

Derzeit gibt es in Österreich nur wenige solcher Einrichtungen, hauptsächlich in Wien, Graz und Innsbruck. Eine flächendeckende Versorgung fehlt, was bedeutet, dass Gewaltopfer in ländlichen Gebieten oft weite Wege zurücklegen müssen oder gar keine spezialisierte Hilfe erhalten. Die FPÖ forderte einen verbindlichen Zeitplan für den Ausbau sowie die Ausstattung aller Krankenhäuser mit den notwendigen Untersuchungskits.

Sabine Schatz von der SPÖ teilte zwar das Anliegen, verwies jedoch auf praktische Hindernisse: "Es scheitere derzeit vor allem am Personal." Tatsächlich erfordert der Betrieb von Gewaltambulanzen hochspezialisiertes Personal, das sowohl medizinisch als auch forensisch ausgebildet ist. Die Ausbildung solcher Fachkräfte ist zeitaufwendig und kostenintensiv.

Juliane Bogner-Strauß von der ÖVP argumentierte für eine systematische Herangehensweise: "Man wolle zuerst evaluieren und dann qualitätsgesichert ausbauen." Dieser Ansatz reflektiert die Sorge, dass ein zu schneller Ausbau ohne entsprechende Qualitätsstandards mehr schaden als nutzen könnte.

Kontroverse um Datenerhebung

Besonders kontrovers diskutiert wurde ein FPÖ-Antrag zur Ausweitung der soziodemografischen Datenerhebung bei Gewaltdelikten. Die Freiheitlichen fordern, den Migrationshintergrund als Variable in die Statistiken aufzunehmen, um "Ursachen, Risikofaktoren und strukturelle Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen".

Diese Forderung stieß auf geteilte Reaktionen. Henrike Brandstötter von den NEOS zeigte sich skeptisch und fragte, "wo man bei einer Migrationsbiografie anfangen und wo aufhören solle". Sie argumentierte, dass die bereits erhobene Staatsbürgerschaft als Indikator ausreiche.

Gudrun Kugler von der ÖVP hingegen sprach sich für eine umfassende Datenerhebung aus: "Sie halte auch Migrationsdaten für wichtig", da alle Daten gesammelt werden sollten, die helfen könnten, Häufungen zu identifizieren. Diese Meinungsverschiedenheit spiegelt eine grundsätzliche Debatte über den Zusammenhang zwischen Migration und Gewalt wider, die in ganz Europa geführt wird.

Ältere Frauen im Fokus: Ein oft übersehenes Problem

Ein besonders wichtiger, aber vertagter Antrag der Grünen betraf gewaltbetroffene ältere Frauen. Meri Disoski wies darauf hin, dass "Über-70-jährige Frauen die am stärksten betroffene Gruppe von Femiziden" seien – eine erschreckende Statistik, die in der öffentlichen Diskussion oft untergeht.

Gewalt gegen ältere Frauen unterscheidet sich in mehreren Aspekten von Gewalt gegen jüngere Frauen. Häufig handelt es sich um langjährige Beziehungsgewalt, die sich im Alter verschärft, oder um Gewalt durch erwachsene Kinder oder Pflegepersonen. Die Opfer sind oft körperlich und finanziell besonders verletzlich und haben weniger Ressourcen, um sich zu wehren oder Hilfe zu suchen.

Der Grüne Antrag forderte unter anderem, Gewalt im höheren Lebensalter als eigenes politisches Handlungsfeld anzuerkennen und die Datenlage sowie Forschung zum Thema auszubauen. Außerdem sollten Medizin- und Pflegepersonal stärker in den Gewaltschutz eingebunden werden, da diese Berufsgruppen oft die einzigen sind, die regelmäßigen Kontakt zu isolierten älteren Frauen haben.

Finanzierungsdebatte: Gewaltschutz braucht nachhaltiges Budget

Ein weiterer vertagter Antrag der Grünen betraf die grundlegende Finanzierung des Gewaltschutzes in Österreich. Die Partei forderte eine inflationsbereinigte Absicherung der Basisfinanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern. Diese Einrichtungen bilden das Rückgrat des österreichischen Gewaltschutzsystems, kämpfen aber chronisch mit Finanzierungsproblemen.

Viele Beratungsstellen und Frauenhäuser müssen jährlich um ihre Förderungen bangen und können daher nur schwer langfristige Projekte planen oder qualifiziertes Personal dauerhaft halten. Die geforderte Inflationsbereinigung würde sicherstellen, dass die reale Kaufkraft der Förderungen nicht durch steigende Kosten ausgehöhlt wird.

Katrin Auer von der SPÖ verwies auf den Spardruck aufgrund des Budgetdefizits, zeigte sich aber optimistisch: "Sie vertraue darauf, dass die Frauenministerin in guten Verhandlungen mit dem Finanzminister sei." Diese Aussage deutet darauf hin, dass die Finanzierungsfrage in den kommenden Budgetverhandlungen eine wichtige Rolle spielen wird.

Österreich im internationalen Vergleich

Im Vergleich zu anderen deutschsprachigen Ländern nimmt Österreich beim Thema FGM/C eine mittlere Position ein. Deutschland hat bereits 2013 einen eigenen Straftatbestand für weibliche Genitalverstümmelung eingeführt und umfassende Präventionsprogramme entwickelt. Die Schweiz hingegen hat erst 2012 FGM/C explizit unter Strafe gestellt.

Besonders interessant ist der Vergleich mit Frankreich, das als Vorreiter bei der Bekämpfung von FGM/C gilt. Dort wurden bereits in den 1980er Jahren erste Programme entwickelt, und das Land verzeichnet regelmäßig Verurteilungen wegen FGM/C. Der französische Ansatz kombiniert strikte Strafverfolgung mit umfassender Prävention und könnte als Modell für Österreich dienen.

In den Niederlanden wurde ein nationales Aktionsprogramm gegen FGM/C eingeführt, das besonders auf die Zusammenarbeit mit Migrantengemeinschaften setzt. Dieser partizipative Ansatz zeigt beachtliche Erfolge und könnte auch für Österreich relevant sein.

Die Rolle der Zivilgesellschaft

Neben den politischen Maßnahmen spielt die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle im Kampf gegen FGM/C. In Österreich engagieren sich verschiedene NGOs wie das Frauengesundheitszentrum FEM Süd oder die Organisation TERRE DES FEMMES für Aufklärung und Prävention. Diese Organisationen arbeiten direkt mit betroffenen Gemeinschaften zusammen und genießen oft mehr Vertrauen als staatliche Stellen.

Besonders wichtig ist die Arbeit von "Cultural Mediators" – Frauen aus den betroffenen Gemeinschaften, die über die Gefahren von FGM/C aufklären und alternative Übergangsrituale fördern. Diese Frauen können kulturelle Barrieren überwinden und Veränderungen von innen heraus bewirken.

Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Trotz des einstimmigen Beschlusses bleiben erhebliche Herausforderungen bestehen. Die Dunkelziffer von FGM/C ist nach wie vor hoch, da die Praxis im Verborgenen stattfindet und Betroffene aus Scham oder Unwissen selten Hilfe suchen. Hier ist eine langfristige Bewusstseinsbildung nötig, die sowohl Fachkräfte als auch die Öffentlichkeit erreicht.

Ein weiteres Problem ist die grenzüberschreitende Dimension von FGM/C. Viele Familien lassen ihre Töchter während Ferienreisen in den Herkunftsländern verstümmeln, um österreichische Gesetze zu umgehen. Hier sind internationale Kooperationen und bilaterale Abkommen nötig, um effektiven Schutz zu gewährleisten.

Die Vertagung der Oppositionsanträge zeigt auch, dass noch kein gesellschaftlicher Konsens über die beste Herangehensweise an Gewaltprävention besteht. Während sich alle Parteien einig sind, dass FGM/C bekämpft werden muss, herrschen bei anderen Formen der Gewalt unterschiedliche Auffassungen über Ursachen und Lösungsansätze.

Experten fordern eine evidenzbasierte Herangehensweise, die sowohl präventive Maßnahmen als auch Strafverfolgung umfasst. Erfolgreiche Programme in anderen Ländern zeigen, dass nur ein Zusammenspiel aus gesetzlichen Maßnahmen, Aufklärung, medizinischer Versorgung und Arbeit mit den betroffenen Gemeinschaften langfristig erfolgreich sein kann.

Der einstimmige Beschluss des Gleichbehandlungsausschusses ist ein wichtiger Schritt, aber nur der Anfang eines langen Weges. Die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird zeigen, ob Österreich seinem Anspruch gerecht werden kann, eine führende Rolle beim Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu spielen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um aus den politischen Absichtserklärungen konkrete Taten werden zu lassen, die das Leben von Frauen und Mädchen tatsächlich verbessern.

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