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Presserat rügt Krone.at wegen Familienfoto nach Flugzeugabsturz

Verstoß gegen Persönlichkeitsschutz bei Berichterstattung über indische Ärztefamilie

20. März 2026 um 10:21
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Der österreichische Presserat kritisiert die Veröffentlichung eines unverpixelten Familienfotos und vollständiger Namen nach einem Flugzeugabsturz.

Der österreichische Presserat hat einen klaren Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz festgestellt: Die Online-Plattform krone.at veröffentlichte nach einem Flugzeugabsturz in Indien ein unverpixeltes Familienfoto samt vollständigen Namen der Opfer. Senat 3 des Presserats sieht darin eine Verletzung von Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

Tragischer Flugzeugabsturz wird zum Medienfall

Der Fall betrifft die Berichterstattung über den Absturz einer Air India-Maschine im westindischen Ahmedabad. An Bord befand sich eine fünfköpfige indische Ärztefamilie, die kurz vor ihrem letzten Flug ein Selfie in sozialen Medien gepostet hatte. Dieses Foto ging nach der Tragödie um die Welt und wurde von indischen Medien als eines der "traurigsten Bilder aller Zeiten" bezeichnet.

Im kritisierten Artikel auf krone.at wurde ein X-Posting einer dritten Person eingebettet, das das unverpixelte Foto des Ehepaares mit ihren drei Kindern im Flugzeug zeigte. Zusätzlich wurden umfangreiche persönliche Details veröffentlicht: Der Vater wurde mit Vor- und Nachnamen genannt, ebenso seine Frau, die zwei Tage vor dem Abflug ihren Job als Ärztin in einem Spital gekündigt hatte. Auch die Vornamen und das Alter aller drei Kinder wurden preisgegeben.

Beschwerde einer Leserin führt zu Prüfverfahren

Eine aufmerksame Leserin kritisierte die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos und die vollständige Namensnennung der Familie. Sie wandte sich an den Presserat, der daraufhin ein selbständiges Verfahren einleitete. Die Medieninhaberinnen von krone.at machten von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, keinen Gebrauch.

Der Presserat betonte zunächst, dass Berichte über tödliche Unfälle durchaus im öffentlichen Interesse liegen, besonders wenn - wie in diesem Fall - sehr viele Menschen ums Leben kommen. Jedoch rechtfertige das öffentliche Interesse nicht die Missachtung des Persönlichkeitsschutzes der Opfer.

Ehrenkodex schützt Unfallopfer und Kinder besonders

Die Entscheidung des Senats stützt sich auf mehrere Punkte des Ehrenkodex für die österreichische Presse. Punkt 5.4 verlangt besondere Beachtung der Anonymitätsinteressen von Unfallopfern und verbietet es, das Leid der nahen Angehörigen durch die Berichterstattung zu vergrößern.

Besonders schwer wiegt der Verstoß beim Schutz der Kinder. Der Presserat verwies auf Punkt 6.2 des Ehrenkodex, der bei Kindern dem Schutz der Intimsphäre Vorrang vor dem Nachrichtenwert einräumt. Punkt 6.3 fordert eine besonders kritische Prüfung des öffentlichen Interesses vor der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Jugendliche.

Persönlichkeitsschutz gilt über den Tod hinaus

Ein zentraler Punkt der Entscheidung: Die Senate des Presserats haben bereits mehrfach festgehalten, dass die Persönlichkeitssphäre eines Menschen auch über dessen Tod hinaus zu wahren ist. Die Veröffentlichung unverpixelter Fotos von Opfern, die nicht in der Öffentlichkeit gestanden sind, greift postmortal in die Persönlichkeitssphäre der Abgebildeten ein und beeinträchtigt die Trauerarbeit der Hinterbliebenen.

Dabei ist es prinzipiell unerheblich, ob die Bilder zuvor oder zeitgleich in anderen Medien oder in sozialen Netzwerken verbreitet wurden. Diese Klarstellung ist besonders wichtig in Zeiten, in denen Inhalte aus sozialen Medien häufig von traditionellen Medien übernommen werden.

Identifizierende Details verstärken den Verstoß

Neben dem unverpixelten Foto wurden im Artikel weitere identifizierende Details genannt: Bei den Eltern der komplette Vor- und Nachname, bei den drei Kindern jeweils der Vorname. Diese Kombination aus Bildmaterial und persönlichen Daten verstärkte den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte erheblich.

Der Senat stellte daher eindeutig fest, dass sowohl die Veröffentlichung des Fotos als auch die Namensnennung den Persönlichkeitsschutz der verstorbenen Familie verletzt. Gleichzeitig wurde die Persönlichkeitssphäre der trauernden nahen Angehörigen beeinträchtigt.

Presserat fordert Veröffentlichung der Entscheidung

Als Konsequenz stellte der Senat einen klaren Verstoß gegen Punkt 5 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Persönlichkeitsschutz) fest. Die Medieninhaberin wurde aufgefordert, die Entscheidung freiwillig auf krone.at zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes auch in der digitalen Medienlandschaft. Sie zeigt, dass die rasante Verbreitung von Inhalten in sozialen Medien Medienunternehmen nicht von ihrer Verantwortung für ethischen Journalismus entbindet.

Rolle des österreichischen Presserats

Der österreichische Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt. Ihm gehören die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs an. Die Mitglieder der Senate arbeiten weisungsfrei und unabhängig.

In selbständigen Verfahren aufgrund von Mitteilungen äußert der Senat seine Meinung darüber, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht. Diese Verfahren können von jeder Person angestoßen werden, die problematische Berichterstattung beobachtet.

Lehren für die Medienbranche

Der Fall verdeutlicht mehrere wichtige Aspekte für die Medienbranche:

  • Der Persönlichkeitsschutz gilt auch nach dem Tod und besonders stark bei Kindern
  • Öffentliches Interesse rechtfertigt nicht automatisch die Preisgabe persönlicher Details
  • Die Übernahme von Inhalten aus sozialen Medien erfordert dieselbe ethische Sorgfalt wie eigene Berichterstattung
  • Bei Unglücksfällen müssen die Anonymitätsinteressen der Opfer besonders beachtet werden

Diese Entscheidung des Presserats setzt ein wichtiges Zeichen für den Umgang mit sensiblen Inhalten in der österreichischen Medienlandschaft. Sie erinnert daran, dass journalistische Sorgfalt und Ethik auch in Zeiten des schnellen digitalen Publizierens nicht vernachlässigt werden dürfen.

Schlagworte

#Presserat#Medienethik#Persönlichkeitsschutz#Krone.at#Flugzeugabsturz#Journalismus#Ehrenkodex

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