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EABG-Entwurf unter heftiger Kritik vor Ausschusssitzung

Umweltorganisation VIRUS warnt vor rechtlichen Problemen beim geplanten Energiebeschleunigungsgesetz

7. April 2026 um 10:11
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Die Umweltorganisation VIRUS kritisiert den EABG-Entwurf scharf und sieht massive rechtliche Probleme bei der geplanten Beschleunigung erneuerbarer Energien.

Kurz vor der morgigen Behandlung im Wirtschaftsausschuss hagelt es heftige Kritik am Regierungsentwurf für das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Die Umweltorganisation VIRUS sieht in dem vor Ostern vorgestellten Gesetzesentwurf massive rechtliche Probleme und warnt vor Jahren der Rechtsunsicherheit.

"Bumerang-Gesetz" schafft mehr Probleme als Lösungen

Wolfgang Rehm, Sprecher der Umweltorganisation VIRUS, übt scharfe Kritik an der Regierungsvorlage. "Der Gesetzesentwurf für das wie ich es nenne 'Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz' schafft Probleme und Rechtsunsicherheit und bedeutet daher faktisch eine Schubumkehr", so Rehm. Seiner Ansicht nach reiche es nicht aus, "erneuerbare Energie und Beschleunigung" auf ein Gesetz zu schreiben, um es gut zu machen.

Das EABG soll eigentlich den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich beschleunigen und dabei bürokratische Hürden abbauen. Doch die Kritik von VIRUS zeigt, dass der Gesetzesentwurf möglicherweise das Gegenteil bewirken könnte.

Problematische Umgehung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Besonders problematisch sieht Rehm die geplante Behandlung von UVP-pflichtigen Vorhaben. "Eine Frotzelei ersten Ranges sei es, dass so getan werde, als ob UVP-pflichtige Vorhaben nicht betroffen wären und dann tatsächlich aber die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschaltet werde", kritisiert der Umweltexperte.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Umwelt und zur Bewertung von Projektauswirkungen. Ihre Umgehung oder Abschwächung könnte langfristig zu erheblichen Umweltproblemen führen.

Fehlender rechtlicher Rahmen für Beschleunigungsgebiete

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die von den Ländern zu beschließenden Beschleunigungsgebiete. Laut Rehm existiert der notwendige rechtliche Rahmen für diese Gebiete nach wie vor nicht. Dies könnte zu uneinheitlicher Umsetzung und rechtlicher Unsicherheit in den verschiedenen Bundesländern führen.

Die Beschleunigungsgebiete sollen Bereiche definieren, in denen erneuerbare Energieprojekte schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand realisiert werden können. Ohne klare rechtliche Vorgaben droht jedoch Chaos statt Beschleunigung.

Massive Verstöße gegen EU-Recht befürchtet

Den "nicht verhandelbaren Hauptmangel" sieht Rehm darin, dass das Gesetz weder der zugrunde liegenden RED-III-Richtlinie noch dem sonstigen EU-Recht entspreche. Besonders problematisch sei die geplante Regelung für Europaschutzgebiete.

"Es ist nicht in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung auszuschalten, wie die Regierungsvorlage das vorsieht, sondern dürfen in derartigen Gebieten gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden", erklärt Rehm die EU-rechtlichen Vorgaben.

Bürgerbeteiligung unzureichend geregelt

Das Unionsrecht schreibt außerdem vor, dass die Öffentlichkeit an entsprechenden Verfahren beteiligt werden muss. Umweltorganisationen müsse jedenfalls Parteistellung eingeräumt werden. Hier lässt der EABG-Entwurf laut VIRUS wichtige Regelungen aus.

Die fehlende Bürgerbeteiligung könnte nicht nur zu rechtlichen Problemen führen, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz für erneuerbare Energieprojekte untergraben.

Strategische Umweltprüfung als problematischer Ersatz

Anstelle der UVP soll eine "aufgewertete" Strategische Umweltprüfung (SUP) treten. Doch auch hier sieht Rehm erhebliche Mängel. Der Entwurf lasse eine unionsrechtskonforme Regelung vermissen.

"Was passiert wenn bei der SUP geschlampt wird, sieht man gerade beim Lobautunnel", warnt Rehm und verweist auf aktuelle Probleme bei Großprojekten. Die SUP-Regelung müsse außerdem die Renaturierungs-Verordnung berücksichtigen.

"Vorhaben, die erhebliche Umweltauswirkungen verursachen, sind einer UVP zu unterziehen und ist nicht mehrfach und noch einmal zu überprüfen ob man die vielleicht wieder wegbekommt, obwohl sie schon einmal festgestellt wurden", so Rehm.

Landesverwaltungsgerichte als Flaschenhals

Als EABG-Beschwerdeinstanz sind die Landesverwaltungsgerichte vorgesehen. Doch Rehm bezweifelt, dass diese für Schnelligkeit sorgen können. "Von den als EABG-Beschwerdeinstanz auserkorenen Landesverwaltungsgerichten sei alles zu erwarten nur keine Schnelligkeit."

Der Verfahrensexperte fordert daher einen "Exit für Projektwerber in Form der Beantragungsmöglichkeit für eine UVP". Andernfalls würden diese später "händeringend" darum betteln.

Wasserkraft-Regelungen als überflüssiges "Gold Plating"

Kritisch sieht VIRUS auch die Einbeziehung der Wasserkraft in das EABG. Diese sei nicht gefordert gewesen, eine Ausklammerung wäre einfacher gewesen. Stattdessen setze das zuständige Ressort unter Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer auf das sonst von der Wirtschaftskammer kritisierte "Gold Plating" - also über EU-Vorgaben hinausgehende nationale Regelungen.

Falls man die Wasserkraft dennoch einbeziehe, müsse die Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt und Gewässerstrecken in sehr gutem Zustand auch im EABG geschützt werden.

Kritik an österreichischer Energie-Inkompetenz

"Österreichs generelle weit verbreitete Energie-Inkompetenz zeigt sich in geballter Form im Wirtschaftsressort", kritisiert Rehm scharf. Die bisherige Politik habe bereits gezeigt, "dass eben gerade nicht jede Kilowattstunde zählt und unglaublich viel Aufwand auf den Wasserkraft-Blindflügen der Nachkriegszeit verpufft ist."

Besonders unverständlich sei, warum das EABG Regelungen für Donaukraftwerke und Großkraftwerke nach dem zweiten Verstaatlichungsgesetz aus dem vorigen Jahrhundert brauche. Dies lasse sich weder aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage noch aus jenen des Ministerialentwurfs erkennen.

Rechtsunsicherheit und jahrelange Gerichtsverfahren befürchtet

Sollte die Regierungsvorlage in der aktuellen Form beschlossen werden, prognostiziert Rehm düstere Aussichten: "Kämpfe um Parteistellungen und Behördenzuständigkeit wären vorprogrammiert und in einer Sphäre hemmender Rechtsunsicherheit alle Gerichtsinstanzen jahrelang beschäftigt."

Dies würde dem eigentlichen Ziel des Gesetzes - der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien - diametral entgegenstehen. Statt schnellerer Verfahren drohten langwierige Rechtsstreitigkeiten.

Hoffnung auf Ablehnung wegen Zweidrittel-Mehrheit

Da für ein EABG eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament benötigt wird, hofft Rehm, "dass ein derartig mieser Entwurf diese nicht bekommt, bevor nicht substanziell nachgearbeitet worden und ein allen Anforderungen entsprechender Entwurf vorgelegt worden ist."

Die Zweidrittel-Mehrheit könnte sich als Segen erweisen, wenn sie dazu führt, dass die identifizierten Mängel vor der Beschlussfassung behoben werden müssen.

Ausblick auf die Ausschusssitzung

Die morgige Behandlung im Wirtschaftsausschuss wird zeigen, ob die Kritik von VIRUS und möglicherweise anderen Organisationen Gehör findet. Die aufgezeigten rechtlichen Probleme sind jedenfalls gravierend genug, um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zu rechtfertigen.

Für den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich wäre es kontraproduktiv, wenn ein schlecht durchdachtes Gesetz mehr Probleme schafft als löst. Die Balance zwischen beschleunigten Verfahren und dem Schutz von Umwelt und Bürgerbeteiligung zu finden, bleibt eine der zentralen Herausforderungen der Energiewende.

Schlagworte

#EABG#Umweltrecht#Erneuerbare Energie#Wirtschaftsausschuss#VIRUS

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