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EABG-Gesetzesentwurf: Umweltschützer warnen vor rechtlichem Chaos

7. April 2026 um 10:12
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Scharfe Kritik am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kommt von der Umweltorganisation VIRUS. Wolfgang Rehm, Sprecher der Organisation, bezeichnet den Gesetzesentwurf als "Erneuerbaren...

Scharfe Kritik am Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) kommt von der Umweltorganisation VIRUS. Wolfgang Rehm, Sprecher der Organisation, bezeichnet den Gesetzesentwurf als "Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz" und warnt vor weitreichenden rechtlichen Problemen. Der Entwurf wird am morgigen Tag im Wirtschaftsausschuss behandelt und könnte die österreichische Energiewende nachhaltig beeinflussen.

Was ist das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz?

Das EABG soll den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich beschleunigen und steht im Zusammenhang mit der europäischen RED-III-Richtlinie (Renewable Energy Directive III). Diese EU-Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, ihre Verfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das österreichische Gesetz soll sogenannte "Beschleunigungsgebiete" schaffen, in denen Projekte für erneuerbare Energien schneller genehmigt werden können. Diese Gebiete werden von den Bundesländern festgelegt und sollen besonders geeignete Standorte für Windkraft, Photovoltaik und andere erneuerbare Technologien definieren.

In der Praxis bedeutet dies, dass in diesen Beschleunigungsgebieten bestimmte Genehmigungsverfahren verkürzt oder vereinfacht werden. Statt der üblichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll teilweise nur noch eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Die UVP ist ein detailliertes Verfahren, bei dem einzelne Projekte auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden, während die SUP bereits auf der Planungsebene ansetzt und ganze Gebiete oder Programme bewertet.

Kernkritikpunkte der Umweltorganisation VIRUS

Wolfgang Rehm von VIRUS sieht mehrere fundamentale Probleme im Gesetzesentwurf. Der Hauptkritikpunkt bezieht sich auf die mangelnde Übereinstimmung mit EU-Recht. "Das Gesetz entspricht nicht der zugrunde liegenden RED-III-Richtlinie und auch sonst nicht dem EU-Recht", so Rehm. Besonders problematisch sei, dass in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung ausgeschaltet werden soll, obwohl dort gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden dürften.

Europaschutzgebiete umfassen Natura-2000-Gebiete, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der EU besonders geschützt sind. Diese Gebiete beherbergen seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie wichtige Lebensräume. Die EU-Rechtsprechung ist hier eindeutig: In solchen Gebieten müssen strenge Schutzstandards eingehalten werden, die durch das geplante EABG unterlaufen würden.

Probleme bei der Öffentlichkeitsbeteiligung

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bürgerbeteiligung. EU-Recht schreibt vor, dass die Öffentlichkeit an Verfahren beteiligt werden muss und Umweltorganisationen Parteistellung erhalten sollen. Der EABG-Entwurf lasse hier wichtige Regelungen vermissen, kritisiert Rehm. Dies könnte bedeuten, dass betroffene Bürger und Umweltorganisationen weniger Möglichkeiten haben, ihre Rechte in Genehmigungsverfahren wahrzunehmen.

Die Parteistellung ist ein zentraler Begriff im österreichischen Verwaltungsrecht. Sie berechtigt dazu, in Verfahren gehört zu werden, Stellungnahmen abzugeben und gegen Entscheidungen Rechtsmittel zu ergreifen. Ohne diese Rechte wären Umweltschutzorganisationen faktisch von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen.

Wasserkraft im Fokus der Kritik

Besonders scharf kritisiert Rehm die Einbeziehung der Wasserkraft in das EABG. Diese sei nicht von der EU gefordert gewesen, das zuständige Ministerium unter Martin Kocher setze hier auf "Gold Plating" - eine Übererfüllung der EU-Vorgaben, die von der Wirtschaftskammer sonst kritisiert werde. Wenn schon Wasserkraft einbezogen wird, müsse aber die Wasserrahmenrichtlinie berücksichtigt und Gewässerstrecken in sehr gutem Zustand geschützt werden.

Die Wasserrahmenrichtlinie der EU zielt darauf ab, alle Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. In Österreich sind bereits viele Gewässer durch Wasserkraftwerke beeinträchtigt. Neue Anlagen könnten die Situation weiter verschlechtern, weshalb eine sorgfältige Prüfung unerlässlich ist.

Rehm kritisiert auch die historisch gewachsene "Energie-Inkompetenz" Österreichs und verweist auf die "Wasserkraft-Blindflüge der Nachkriegszeit". Damit spielt er auf die jahrzehntelange Strategie an, möglichst viele Wasserkraftwerke zu errichten, ohne deren ökologische Auswirkungen ausreichend zu berücksichtigen. Warum das EABG noch Regelungen für Donaukraftwerke und Großkraftwerke aus dem vorigen Jahrhundert brauche, sei aus den Erläuterungen nicht ersichtlich.

Vergleich mit anderen Bundesländern und EU-Staaten

Österreich steht mit der Umsetzung der RED-III-Richtlinie nicht alleine da. Deutschland hat bereits entsprechende Gesetze verabschiedet, allerdings mit deutlich strengeren Umweltauflagen. In Deutschland bleiben UVP-Verfahren auch in Beschleunigungsgebieten größtenteils erhalten, nur bestimmte Verfahrensschritte werden gestrafft. Die Niederlande haben einen anderen Ansatz gewählt und setzen auf regionale Energiepläne, die von vornherein Umwelt- und Naturschutzbelange integrieren.

In der Schweiz, die nicht EU-Mitglied ist, aber ähnliche Herausforderungen beim Ausbau erneuerbarer Energien hat, wird großer Wert auf Bürgerbeteiligung gelegt. Dort können Gemeinden bei Energieprojekten mitentscheiden und profitieren finanziell von Anlagen in ihrer Nähe. Dieser partizipative Ansatz führt zu höherer Akzeptanz, braucht aber mehr Zeit.

Rechtsunsicherheit als Hauptproblem

Rehm warnt vor jahrelangen Gerichtsverfahren, wenn das EABG in der vorliegenden Form beschlossen wird. "Kämpfe um Parteistellungen und Behördenzuständigkeiten" seien vorprogrammiert. Als Beispiel für geschlampte SUP-Verfahren nennt er den Lobautunnel, wo rechtliche Probleme das Projekt jahrelang verzögerten.

Der Lobautunnel, ein geplanter Straßentunnel in Wien, wurde nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gestoppt. Hauptgrund waren Mängel in der Strategischen Umweltprüfung, die nicht alle Alternativen ausreichend geprüft hatte. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung ist - auch wenn sie Zeit kostet.

Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen

Für Österreichs Bürger könnte das EABG verschiedene Auswirkungen haben. Einerseits würde ein schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien langfristig zu stabileren Strompreisen und weniger Abhängigkeit von Energieimporten führen. Österreich importiert derzeit etwa 60 Prozent seiner Energie, vor allem Gas und Öl. Ein forcierter Ausbau von Wind- und Solarkraft könnte diese Abhängigkeit reduzieren.

Andererseits befürchten Umweltschützer und betroffene Gemeinden negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Windkraftanlagen können Vögel und Fledermäuse gefährden, Photovoltaik-Freiflächenanlagen versiegeln Boden. Ohne ausreichende Umweltprüfungen könnten solche Schäden zunehmen.

Für Projektentwickler und Energieunternehmen ist die Rechtssicherheit entscheidend. Unklare Gesetze führen zu teuren Verzögerungen und Planungsunsicherheit. Rehm warnt, dass Projektwerber später "händeringend" um UVP-Verfahren betteln werden, wenn das EABG nicht funktioniert. Dies würde den eigentlich angestrebten Beschleunigungseffekt ins Gegenteil verkehren.

Die Rolle der Landesverwaltungsgerichte

Als Beschwerdeinstanz für EABG-Verfahren sind die Landesverwaltungsgerichte vorgesehen. Rehm sieht hier einen Widerspruch zu den Beschleunigungszielen: "Von den Landesverwaltungsgerichten ist alles zu erwarten, nur keine Schnelligkeit." Diese Gerichte sind bereits überlastet und haben oft monatelange Verfahrensdauern.

Landesverwaltungsgerichte sind erst 2014 eingerichtet worden und haben in Umwelt- und Energiefragen noch nicht die gleiche Erfahrung wie spezialisierte Umweltsenate am Bundesverwaltungsgericht. Komplexe EABG-Fälle könnten sie zusätzlich überfordern und zu noch längeren Verfahren führen.

Notwendige Zweidrittelmehrheit als Hürde

Das EABG benötigt im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, da es in Kompetenzverteilungen zwischen Bund und Ländern eingreift. Rehm hofft, dass "ein derart mieser Entwurf" diese Mehrheit nicht bekommt, bevor nicht substanziell nachgearbeitet wurde. Die Opposition, allen voran die SPÖ und die Grünen, hat bereits Kritik an verschiedenen Punkten angemeldet.

Eine Zweidrittelmehrheit bedeutet, dass auch Oppositionsparteien zustimmen müssen. Dies bietet Chancen für Verbesserungen, kann aber auch zu weiteren Verzögerungen führen. Österreich läuft Gefahr, die EU-Fristen zur Umsetzung der RED-III-Richtlinie zu verpassen, was zu Vertragsverletzungsverfahren führen könnte.

Historischer Kontext der österreichischen Energiepolitik

Österreichs Energiepolitik war jahrzehntelang von der Wasserkraft geprägt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden systematisch Flüsse verbaut, um den Strombedarf zu decken. Diese Strategie war erfolgreich - heute stammt etwa 60 Prozent des österreichischen Stroms aus Wasserkraft. Allerdings sind dabei auch wertvolle Flusslandschaften verloren gegangen.

In den letzten 20 Jahren kam der Ausbau der Windkraft dazu, vor allem im Osten Österreichs. Das Burgenland erzeugt bereits mehr Windstrom als es verbraucht und exportiert in andere Bundesländer. Photovoltaik erlebt seit der Energiekrise 2022 einen Boom, ist aber noch weit von ihrem Potenzial entfernt.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) von 2021 setzte ehrgeizige Ziele: Bis 2030 soll Österreich zu 100 Prozent erneuerbaren Strom haben. Dafür sind massive Investitionen nötig - 27 Terawattstunden zusätzlicher grüner Strom bis 2030. Das EABG soll die rechtlichen Hürden dafür senken, stößt aber auf den Widerstand der Umweltbewegung.

Internationale Entwicklungen und Druck

Der Druck zum schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien kommt nicht nur aus Brüssel. Der Ukraine-Krieg hat Europas Energieabhängigkeit schmerzhaft vor Augen geführt. Österreich bezog vor dem Krieg etwa 80 Prozent seines Gases aus Russland - ein Rekordwert in der EU. Diese Abhängigkeit zu reduzieren ist nicht nur ökologisch, sondern auch geopolitisch geboten.

Gleichzeitig verschärft die EU ihre Klimaziele. Das European Green Deal-Paket sieht vor, bis 2050 klimaneutral zu werden. Österreich hat sich zu diesem Ziel bekannt, hinkt aber bei der Umsetzung hinterher. Während andere EU-Staaten ihre Genehmigungsverfahren bereits gestrafft haben, diskutiert Österreich noch über die Grundlagen.

Zukunftsperspektiven und mögliche Lösungsansätze

Trotz der Kritik ist ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz für Österreich unerlässlich. Die Frage ist, wie es rechtssicher und umweltverträglich gestaltet werden kann. Experten schlagen vor, zunächst die EU-rechtlichen Probleme zu lösen und dann schrittweise zu erweitern.

Ein Kompromiss könnte sein, die UVP in Beschleunigungsgebieten nicht ganz abzuschaffen, sondern zu straffen. Digitale Verfahren, Parallelprüfungen und striktere Fristen könnten Beschleunigung bringen, ohne den Umweltschutz zu opfern. Auch eine bessere Bürgerbeteiligung von Anfang an könnte Konflikte vermeiden.

Langfristig wird Österreich um einen Umbau seines Energiesystems nicht herumkommen. Die Zeiten, in denen einzelne Großkraftwerke die Versorgung sicherten, sind vorbei. Die Zukunft gehört dezentralen, flexiblen Systemen mit Speichern und intelligentem Netzmanagement. Das EABG ist nur ein Baustein in dieser Transformation - aber ein wichtiger.

Ob das Gesetz in der vorliegenden Form eine Chance hat, wird sich im Wirtschaftsausschuss zeigen. Die Kritik von VIRUS und anderen Umweltorganisationen zeigt jedenfalls auf, dass noch erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Für eine erfolgreiche Energiewende braucht Österreich nicht nur Beschleunigung, sondern auch Rechtssicherheit und gesellschaftlichen Konsens.

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