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KOBV fordert unabhängige Begutachtungsstelle für Menschen mit Behinderung

Behindertenverband begrüßt Reformen von Ministerin Schumann, sieht aber weiteren Handlungsbedarf

7. April 2026 um 15:01
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Der österreichische Behindertenverband KOBV unterstützt die angekündigten Verbesserungen bei Begutachtungen, fordert jedoch zusätzliche Reformen.

Die von Sozialministerin Korinna Schumann angekündigten Reformen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis stoßen beim KOBV Österreich – Der Behindertenverband auf grundsätzliche Zustimmung. Dennoch sieht Österreichs größter Behindertenverband erheblichen Nachbesserungsbedarf und bietet seine langjährige Expertise für weitere Reformen an.

Verhaltenskodex und Schulungen als wichtige erste Schritte

"Bei der Ausarbeitung bieten wir gerne unsere Mitarbeit an. Durch die langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt", erklärt Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.

Die Einführung eines verpflichtenden Verhaltenskodex für Gutachter:innen sowie verstärkte Schulungen zum professionellen Umgang mit schwierigen Situationen werden als notwendige Grundlage für respektvolle Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem Sozialministeriumservice (SMS) bewertet. Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV, betont jedoch: "Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen."

Vertrauenspersonen bei Begutachtungen: Recht muss ausgeweitet werden

Als "längst überfällig" bezeichnet Baumgartl die explizite Ermöglichung, sich bei Begutachtungen von einer Vertrauensperson begleiten lassen zu können. Problematisch sieht der Verband jedoch die aktuelle Rechtslage: "Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung gesetzlich verankert werden."

Dies betrifft konkret Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen sowie Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren. Die zugesagte Erhöhung der Transparenz unterstützt der KOBV ebenfalls nachdrücklich – ärztliche Entscheidungen müssen nachvollziehbar und verständlich dargelegt werden.

Unabhängige Begutachtungsstelle als langfristige Lösung

Trotz der positiven Bewertung der angekündigten Maßnahmen ortet der Behindertenverband strukturellen Verbesserungsbedarf. Ein Beschwerdemanagement für PVA und SMS sei zwar sinnvoll, um wiederkehrende Probleme aufzudecken. "Wichtiger wäre es allerdings, nachhaltige Voraussetzungen für eine wertschätzende Begutachtungspraxis zu schaffen, wofür ausreichend Zeit für Begutachtungen sowie fachlich und sozial bestens ausgebildetes Personal unabdingbar sind", so die Kritik.

Als langfristige Lösung schlägt der KOBV die Einrichtung einer unabhängigen Begutachtungsstelle vor. "In der Hoffnung, dass Gutachter:innen unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen, erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig", erklärt Baumgartl die Überlegungen des Verbands.

Hausbesuche und Barrierefreiheit: Dringender Handlungsbedarf

Ein zentraler Kritikpunkt des KOBV betrifft die mangelnde Barrierefreiheit der Begutachtungsprozesse. Diese müsse nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch für Menschen mit Hörbehinderung, gehörlose Menschen sowie Menschen mit Sehbehinderung gewährleistet werden. Konkret fordert der Verband:

  • Angebote von Gebärdensprache und Schriftdolmetsch
  • Bereitstellung von Braille-Schrift
  • Installation taktiler Leitsysteme
  • Möglichkeit von Hausbesuchen bei Begutachtungen

"Aktuell werden vom SMS und den Sozialversicherungsträgern außer bei Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten", kritisiert Baumgartl. "Es müssen klare, einheitliche Richtlinien ausgearbeitet werden, wann Hausbesuche durchzuführen sind." Der KOBV bietet seine Expertise auch für die Definition dieser Kriterien an.

SMS-Reformen besonders begrüßt – technische Probleme müssen gelöst werden

Besonders positiv bewertet der Verband die angekündigten Maßnahmen für das Sozialministeriumservice, "da sich die Kritik, die wir über PVA-Gutachten erhalten, oft mit der Kritik am SMS deckt", wie Baumgartl darlegt. Die geplanten Verbesserungen umfassen einen praxisnahen Leitfaden für Gutachter:innen, transparente Kommunikation mit Betroffenen und erstmals ein eigenes Beschwerdemanagement.

Ein konkretes technisches Problem spricht Baumgartl ebenfalls an: "Manche unserer Mitglieder, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände vertreten werden, haben die Erfahrung gemacht, dass im SMS Daten bildgebender Diagnostik, wie MRT, CT und Röntgen, nicht geöffnet werden können." Hier fordert der Verband dringend technische Verbesserungen.

KOBV als kompetenter Partner für weitere Reformen

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband, der seit 1945 für die Rechte und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eintritt, positioniert sich als konstruktiver Partner für die Umsetzung weiterer notwendiger Reformen. Das Ziel des Verbands ist eine barrierefreie, inklusive und sozial gerechte Gesellschaft für alle.

Die langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Menschen mit Behinderungen macht den KOBV zu einem wichtigen Akteur bei der Weiterentwicklung des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems. Die aktuellen Reformvorschläge von Ministerin Schumann werden als erster wichtiger Schritt gesehen – weitere müssen folgen, um eine wirklich menschenwürdige Begutachtungspraxis zu etablieren.

Hintergrund: Begutachtungen in Österreich

In Österreich werden jährlich tausende Begutachtungen zur Feststellung von Behinderungen, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit durchgeführt. Diese entscheiden oft über existenzielle finanzielle Unterstützungen und gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten. Die Kritik an der bisherigen Praxis war in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, weshalb die angekündigten Reformen als überfällige Reaktion auf strukturelle Probleme zu verstehen sind.

Schlagworte

#Behinderung#Sozialversicherung#Begutachtung#KOBV#Inklusion#Barrierefreiheit

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