Bundesregierung startet Entbürokratisierung für KMU und Start-ups
Neue Maßnahmen sollen kleine Unternehmen entlasten und Innovation durch bessere Bilanzierung immaterieller Werte fördern.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung in Koordinierung geschickt. Kernstück ist die geplante Anhebung der Buchführungsgrenzen von 700.000 auf eine Million Euro. Zusätzlich wird ein neues Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte eingeführt.
"Diese Novelle ist eine entscheidende legistische Maßnahme, um unsere KMU und innovativen Start-ups gezielt zu unterstützen", erklärte Justizministerin Anna Sporrer. Unternehmen sollen künftig ihre selbst geschaffenen Ideen entsprechend positiv in der Bilanz darstellen können.
Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht blieben fast zwei Jahrzehnte unverändert. Durch die Inflation rutschten viele Betriebe allein durch Preissteigerungen – ohne tatsächliches Wachstum – in die aufwendige Bilanzierungspflicht. Die Erhöhung der Umsatzgrenze soll KMU massiv entlasten, da sie künftig wesentlich unkomplizierter bilanzieren können.
Das neue Aktivierungswahlrecht nach § 197 Abs. 2 UGB ermöglicht erstmals die Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte wie eigenentwickelte Software oder Patente. Bisher konnten diese nicht wie physische Gegenstände aktiviert werden.
Die Neuerung bringt mehrere Vorteile:
Zusätzlich setzt die Novelle den EU-Omnibus-Rechtsakt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung um. Der Entwurf befindet sich seit heute in der interministeriellen Koordinierung.