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Buchführungsgrenzen steigen auf 1 Million Euro - Große Entlastung für KMU

16. April 2026 um 11:56
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Ein wegweisender Tag für Österreichs kleine und mittlere Unternehmen: Die Bundesregierung hat heute ein umfassendes Entbürokratisierungspaket in die Koordinierung geschickt, das die Buchführungsgre...

Ein wegweisender Tag für Österreichs kleine und mittlere Unternehmen: Die Bundesregierung hat heute ein umfassendes Entbürokratisierungspaket in die Koordinierung geschickt, das die Buchführungsgrenzen von 700.000 auf eine Million Euro anhebt. Diese Maßnahme soll Tausende von Betrieben von komplexen Bilanzierungspflichten befreien, die sie nur aufgrund der Inflation erreicht haben, ohne tatsächlich gewachsen zu sein.

Warum die Anhebung der Buchführungsgrenzen überfällig war

Die aktuellen Schwellenwerte für die Buchführungspflicht im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und in der Bundesabgabenordnung (BAO) stammen aus einer anderen wirtschaftlichen Ära. Seit fast zwei Jahrzehnten wurden diese Grenzen nicht angepasst – eine Zeitspanne, in der die Inflation ihren Tribut gefordert hat. Ein Unternehmen, das im Jahr 2005 einen Umsatz von 500.000 Euro erzielte, müsste heute aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung etwa 650.000 Euro umsetzen, um dieselbe reale Wirtschaftsleistung zu erbringen.

Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) regelt in Österreich die Rechnungslegung für Unternehmen und definiert, ab welcher Größe Betriebe zur doppelten Buchführung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind. Die Bundesabgabenordnung (BAO) hingegen ist das zentrale Steuerverfahrensrecht und bestimmt, wie Unternehmen ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben. Beide Gesetze arbeiten bei der Definition der Buchführungspflicht Hand in Hand.

Justizministerin Anna Sporrer betont die Dringlichkeit dieser Reform: "Mit dieser Erhöhung stellen wir sicher, dass KMU nicht allein durch steigende Preise in strengere Bilanzierungspflichten kommen, ohne tatsächlich gewachsen zu sein." Diese Aussage trifft den Kern eines Problems, das besonders in den letzten Jahren durch die hohe Inflation verstärkt wurde.

Konkrete Auswirkungen für österreichische Unternehmen

Die Anhebung der Umsatzgrenze von 700.000 auf eine Million Euro wird voraussichtlich mehrere Tausend österreichische Betriebe direkt entlasten. Unternehmen, die zwischen diesen beiden Schwellenwerten liegen, können künftig wieder zur einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zurückkehren, statt die aufwendige doppelte Buchführung anwenden zu müssen.

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei der lediglich die tatsächlichen Zu- und Abflüsse von Geld erfasst werden. Im Gegensatz dazu erfordert die doppelte Buchführung die Erfassung aller Geschäftsvorfälle auf mindestens zwei Konten und die Erstellung einer vollständigen Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung. Für einen typischen Handwerksbetrieb oder eine kleine Beratungsfirma kann dieser Unterschied mehrere Tausend Euro an jährlichen Steuerberatungskosten ausmachen.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Tragweite: Ein Tischlerei-Betrieb in der Steiermark, der 2019 noch 650.000 Euro Umsatz machte, könnte heute bei gleicher Auftragslage bereits 780.000 Euro umsetzen – allein durch die gestiegenen Materialkosten und Lohnnebenkosten. Ohne die Reform würde dieser Betrieb automatisch zur aufwendigeren Buchführung verpflichtet, obwohl er nicht gewachsen ist.

Revolutionäres Aktivierungswahlrecht für immaterielle Güter

Neben der Anhebung der Buchführungsgrenzen bringt das Gesetzespaket eine weitere fundamentale Änderung: das neue Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte nach § 197 Abs. 2 UGB. Diese Neuerung ist besonders für innovative Unternehmen und Start-ups von enormer Bedeutung.

Bisher herrschte in der österreichischen Bilanzierung das Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Güter. Das bedeutete: Wenn ein Software-Unternehmen jahrelang an der Entwicklung einer revolutionären Anwendung arbeitete und dabei Millionen investierte, durfte es diese Entwicklungskosten nicht als Vermögenswert in der Bilanz ausweisen. Stattdessen mussten alle Aufwendungen sofort als Kosten verbucht werden, was die Bilanz schwächte und die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens verschleierte.

Immaterielle Vermögenswerte umfassen alle nicht-physischen Güter, die einem Unternehmen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Dazu gehören Patente, Lizenzen, Markenrechte, Software, Kundenlisten, Know-how und Entwicklungsarbeiten. In der modernen, digitalisierten Wirtschaft machen diese oft den Großteil des Unternehmenswerts aus – man denke nur an Technologiekonzerne wie Google oder Facebook, deren Börsenwert hauptsächlich auf immateriellen Gütern basiert.

Auswirkungen auf Start-ups und Innovationsbetriebe

Für österreichische Start-ups bedeutet das neue Aktivierungswahlrecht einen Paradigmenwechsel. Ein junges Biotech-Unternehmen, das drei Jahre an der Entwicklung eines neuen Medikaments gearbeitet hat, kann nun diese Entwicklungskosten – sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind – als Vermögenswert aktivieren. Dies stärkt die Eigenkapitalbasis erheblich und verbessert das Rating bei Banken und anderen Finanzierungspartnern.

Die Vorteile sind vielfältig: Erstens wird die Innovationsleistung sichtbar in der Bilanz dargestellt. Zweitens verbessert sich die Eigenkapitalquote, was bei Kreditverhandlungen entscheidend sein kann. Drittens erkennen Investoren auf den ersten Blick den tatsächlichen Wert eines Start-ups, was die Kapitalbeschaffung massiv erleichtert.

Ein Wiener Software-Start-up, das bisher nur Verluste ausweisen konnte, obwohl es eine hochwertige Plattform entwickelt hat, kann nun diese Entwicklungsarbeit bilanzieren und damit ein realistischeres Bild seiner wirtschaftlichen Lage zeichnen. Dies ist besonders bei der Suche nach Venture Capital von enormer Bedeutung.

Vergleich mit anderen EU-Ländern

Mit dieser Reform holt Österreich zu anderen europäischen Ländern auf. In Deutschland wurden die Buchführungsgrenzen bereits mehrfach angepasst und liegen derzeit bei 800.000 Euro Umsatz. Die Schweiz kennt ähnliche Schwellenwerte, hat aber ein flexibleres System bei der Behandlung immaterieller Güter.

Besonders interessant ist der Vergleich mit den Niederlanden, wo Start-ups bereits seit längerem von liberaleren Bilanzierungsregeln profitieren. Dort können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen Forschungs- und Entwicklungskosten aktivieren, was zu einer lebendigen Start-up-Szene beigetragen hat. Österreich zieht nun mit dieser Reform nach und positioniert sich als innovationsfreundlicher Standort.

In Frankreich gibt es ähnliche Bestrebungen, die Buchführungspflichten für kleinere Unternehmen zu vereinfachen. Das französische System sieht verschiedene Schwellenwerte vor, wobei Kleinstbetriebe von vereinfachten Regelungen profitieren. Italien hat ebenfalls in den letzten Jahren seine Buchführungsgrenzen angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen.

Unterschiedliche Auswirkungen in den Bundesländern

Die Reform wird nicht in allen Bundesländern die gleichen Auswirkungen haben. In Wien, wo viele innovative Technologie-Unternehmen und Start-ups angesiedelt sind, dürfte besonders das neue Aktivierungswahlrecht für immaterielle Güter großen Anklang finden. Die Hauptstadt könnte damit ihre Position als Innovationsstandort weiter stärken.

In den westlichen Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Salzburg, wo traditionell viele exportorientierte Industriebetriebe angesiedelt sind, wird vor allem die Anhebung der Buchführungsgrenzen spürbare Entlastung bringen. Viele dieser Betriebe sind in den letzten Jahren aufgrund gestiegener Rohstoffkosten über die bisherige Schwelle gerutscht.

Die östlichen Bundesländer Niederösterreich und Burgenland mit ihrer Mischung aus Landwirtschaft, Handwerk und aufstrebenden Technologiebetrieben profitieren von beiden Aspekten der Reform. Hier entstehen zunehmend innovative Unternehmen, die vom neuen Aktivierungswahlrecht Gebrauch machen könnten.

Technische Details und Umsetzung

Das neue Aktivierungswahlrecht nach § 197 Abs. 2 UGB wird nicht automatisch für alle immateriellen Güter gelten. Unternehmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können. Dazu gehört unter anderem der Nachweis, dass die Entwicklungskosten klar abgrenzbar sind und dass das entwickelte Gut tatsächlich wirtschaftlichen Nutzen bringt.

Die Aktivierung bedeutet in der Buchhaltung, dass Ausgaben nicht sofort als Kosten verbucht werden, sondern als Vermögenswert in die Bilanz aufgenommen und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Dies glättet das Ergebnis über mehrere Perioden und gibt ein realistischeres Bild der Unternehmensentwicklung wieder.

Wichtig ist auch die steuerliche Behandlung: Die aktivierten immateriellen Güter unterliegen der regulären Abschreibung, wodurch sich die steuerliche Belastung über mehrere Jahre verteilt. Dies kann für innovative Unternehmen ein erheblicher Liquiditätsvorteil sein.

Umsetzung des EU-Omnibus-Rechtsakts

Parallel zur nationalen Reform setzt Österreich mit dieser Novelle auch den EU-Omnibus-Rechtsakt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung um. Dieser europäische Rechtsakt zielt darauf ab, die Berichtspflichten für Unternehmen zu harmonisieren und zu vereinfachen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt in der EU zunehmend an Bedeutung. Unternehmen müssen künftig detailliert über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) berichten. Der Omnibus-Rechtsakt soll sicherstellen, dass diese Berichtspflichten verhältnismäßig und praktikabel bleiben, besonders für kleinere und mittlere Unternehmen.

Kritische Stimmen und Herausforderungen

Trotz der grundsätzlich positiven Aufnahme der Reform gibt es auch kritische Stimmen. Steuerberater warnen vor möglichen Missbrauchsrisiken beim neuen Aktivierungswahlrecht. Die Bewertung selbst geschaffener immaterieller Güter sei oft subjektiv und könne zu Bilanzmanipulationen führen.

Wirtschaftsprüfer betonen die Notwendigkeit klarer Bewertungsrichtlinien. Die Aktivierung von Entwicklungskosten erfordere strenge Kontrollen, um sicherzustellen, dass nur tatsächlich werthaltige Güter in der Bilanz ausgewiesen werden. Hier wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) gefordert sein, entsprechende Leitlinien zu entwickeln.

Auch die Auswirkungen auf die Steuereinnahmen sind noch nicht vollständig absehbar. Durch die höheren Buchführungsgrenzen könnten weniger Unternehmen der strengen steuerlichen Überwachung unterliegen, was zu Einnahmeausfällen führen könnte.

Zeitplan und nächste Schritte

Der Gesetzentwurf befindet sich seit heute in der interministeriellen Koordinierung. Das bedeutet, dass alle betroffenen Ministerien – insbesondere das Finanzministerium und das Wirtschaftsministerium – den Entwurf prüfen und ihre Stellungnahmen abgeben müssen.

Nach Abschluss der Koordinierung folgt die Begutachtung, bei der Interessensvertretungen, Kammern und Fachverbände ihre Meinungen einbringen können. Die Wirtschaftskammer Österreich hat bereits signalisiert, dass sie die Reform grundsätzlich begrüßt, aber Details kritisch prüfen wird.

Wenn alles nach Plan läuft, könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause im Nationalrat beschlossen werden. Das würde eine Inkrafttreten mit 1. Januar 2025 ermöglichen, was vielen Unternehmen bereits für das kommende Geschäftsjahr Planungssicherheit geben würde.

Langfristige Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort

Die Reform ist Teil einer größeren Strategie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich. In Zeiten, in denen internationale Konzerne ihre Standortentscheidungen zunehmend auch von regulatorischen Faktoren abhängig machen, sendet diese Entbürokratisierung ein wichtiges Signal.

Besonders für die angestrebte Transformation zur digitalen Wirtschaft ist das neue Aktivierungswahlrecht von enormer Bedeutung. Österreich konkurriert mit anderen EU-Ländern um innovative Unternehmen und hochqualifizierte Fachkräfte. Flexible und moderne Bilanzierungsregeln können ein entscheidender Standortvorteil sein.

Die Anhebung der Buchführungsgrenzen entlastet zudem den Mittelstand, der als Rückgrat der österreichischen Wirtschaft gilt. Familienunternehmen, die über Generationen gewachsen sind, können sich wieder auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, statt Ressourcen für komplexe Buchhaltung aufwenden zu müssen.

Experten erwarten, dass die Reform auch positive Auswirkungen auf die Gründungsaktivität haben wird. Wenn Start-ups ihre Innovationsleistung besser darstellen können und weniger bürokratischen Hürden gegenüberstehen, steigt die Attraktivität der Selbstständigkeit.

Diese umfassende Reform markiert einen wichtigen Meilenstein für Österreichs Wirtschaft. Sie zeigt, dass die Politik bereit ist, auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren und den Unternehmen die nötige Flexibilität für weiteres Wachstum zu geben. Der Erfolg wird sich letztendlich daran messen lassen, wie viele Betriebe tatsächlich von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen und ob sich der erhoffte Innovationsschub einstellt.

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