Neue Kennzeichnungspflicht für Shrinkflation ab April 2024
Händler müssen künftig kennzeichnen, wenn sich Füllmengen reduzieren. Verbraucherschützer sehen Fortschritt, warnen aber vor Schlupflöchern.
Ab 1. April 2025 wird der österreichische Lebensmittelhandel transparenter: Das heute beschlossene Anti-Mogelpackungsgesetz verpflichtet Händler erstmals dazu, versteckte Preiserhöhungen durch reduzierte Füllmengen zu kennzeichnen. Was Konsumentinnen und Konsumenten seit Jahren im Supermarkt ärgert, bekommt damit ein verpflichtendes Warnschild.
Das Phänomen der "Shrinkflation" – weniger Packungsinhalt bei gleichem Preis – ist in österreichischen Supermärkten weit verbreitet. Ob bei Joghurt, Schokolade oder Waschmittel: Immer wieder reduzieren Hersteller die Füllmenge, ohne dass sich der Preis entsprechend verringert. Diese versteckten Preiserhöhungen treffen besonders Haushalte mit geringem Einkommen hart.
Mit dem neuen Gesetz wird diese Praxis nun transparent gemacht. Händler sind verpflichtet, deutlich sichtbare Hinweise anzubringen, wenn sich die Füllmenge eines Produkts verringert hat. "Mit dem neuen Gesetz wird klar festgeschrieben, dass versteckte Füllmengenreduktionen keine Bagatelle sind, sondern transparent gemacht werden müssen", erklärt Indra Kley-Schöneich, Geschäftsführerin von foodwatch Österreich.
Die Forderung nach mehr Transparenz im Lebensmittelhandel findet breite Unterstützung. Knapp 5.500 Menschen haben bereits die foodwatch-Petition gegen die "stille Preiserhöhung" unterzeichnet. Sie machen damit deutlich: Konsumentinnen und Konsumenten wollen Klarheit im Regal – keine Tricksereien auf Kosten ihres Budgets.
Gerade in Zeiten hoher Inflation und steigender Lebensmittelpreise ist diese Transparenz besonders wichtig. Viele Haushalte müssen jeden Euro umdrehen und sind auf ehrliche Preisgestaltung angewiesen, um ihre Einkäufe planen zu können.
Trotz der grundsätzlich positiven Bewertung sehen Verbraucherschützer mehrere Schwachstellen in der Ausgestaltung des Gesetzes. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die unklare Regelung der Kennzeichnung selbst.
Weder Schriftgröße noch exakte Platzierung oder verbindlicher Wortlaut sind ausreichend präzisiert. "Ohne eindeutige Mindeststandards besteht die Gefahr, dass Hinweise klein, uneinheitlich oder wenig auffällig gestaltet werden", warnt foodwatch. Dies könnte dazu führen, dass die Kennzeichnung zwar formal vorhanden ist, aber praktisch kaum wahrgenommen wird.
Besonders kritisch bewerten die Verbraucherschützer die vorgesehene Befristung des Gesetzes. Nach vier Jahren soll es automatisch außer Kraft treten – eine Regelung, die foodwatch als problematisch einstuft.
"Shrinkflation ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern seit Jahren gängige Praxis. Konsumentinnenschutz darf kein Ablaufdatum haben", betont Kley-Schöneich. Statt eines automatischen Außerkrafttretens fordert die Organisation eine Evaluierung und gegebenenfalls eine Verschärfung der Regeln.
Österreich ist nicht das erste Land, das gegen Shrinkflation vorgeht. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits ähnliche Regelungen oder Initiativen. Die Erfahrungen zeigen: Eine wirksame Bekämpfung von Mogelpackungen erfordert klare Regeln und konsequente Durchsetzung.
Die konkrete Ausgestaltung ist dabei entscheidend. Zu kleine oder schlecht platzierte Hinweise verfehlen ihre Wirkung, während gut sichtbare und verständliche Kennzeichnungen tatsächlich zu mehr Transparenz führen können.
foodwatch kündigte an, die Umsetzung des neuen Gesetzes genau zu beobachten und zu dokumentieren. Die Organisation will prüfen, ob Unternehmen die neue Transparenzpflicht ernst nehmen oder Schlupflöcher nutzen, um Preiserhöhungen weiterhin zu verschleiern.
Diese Überwachung durch Verbraucherschutzorganisationen ist wichtig, da die staatliche Kontrolle allein oft nicht ausreicht, um flächendeckende Compliance sicherzustellen. Nur durch kontinuierliche Beobachtung und öffentlichen Druck können die Ziele des Gesetzes tatsächlich erreicht werden.
Das Anti-Mogelpackungsgesetz ist für foodwatch ein wichtiger Meilenstein, aber nur ein erster Schritt. Die Organisation hofft auf einen "angekündigten Rundumschlag gegen Mogelpackungen", der über die jetzigen Regelungen hinausgeht.
Entscheidend wird sein, dass das Gesetz keine Schlupflöcher oder Ausnahmen enthält, die Unternehmen weiterhin Spielräume für intransparente Preiserhöhungen lassen. Nur dann kann es seinen Zweck erfüllen und Konsumentinnen und Konsumenten wirklich vor versteckten Preiserhöhungen schützen.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob das neue Gesetz tatsächlich zu mehr Transparenz im österreichischen Lebensmittelhandel führt oder ob Unternehmen Wege finden, die Regelungen zu umgehen. Die Verbraucherschützer bleiben jedenfalls wachsam und werden die Entwicklung kritisch begleiten.