1,2 Millionen Veranlagungen erwartet - neue Sicherheitsfeatures und unentgeltliche Vertretung
März ist traditionell der stärkste Monat für Arbeitnehmerveranlagungen. Neue 2-Faktor-Authentifizierung und unentgeltliche Vertretung sollen Zugang erleichtern.
Mit dem Ende der Jahreslohnmeldungen durch die Arbeitgeber Ende Februar beginnt nun die intensivste Phase der Arbeitnehmerveranlagung in Österreich. Wie das Bundesministerium für Finanzen mitteilt, werden allein im März rund 1,2 Millionen Veranlagungen erwartet - ein jährlicher Höhepunkt, der das Finanzamt und die digitale Infrastruktur besonders fordert.
Mehr als 80 Prozent aller Arbeitnehmerveranlagungen werden mittlerweile digital über FinanzOnline abgewickelt. Diese hohe Digitalisierungsrate spiegelt den grundlegenden Wandel im Umgang österreichischer Steuerpflichtiger mit behördlichen Verfahren wider. "Die Monate März und April sind erfahrungsgemäß die Monate mit der höchsten Zahl an Arbeitnehmerveranlagungen", erklärt Finanzminister Markus Marterbauer die aktuelle Situation.
Seit Oktober 2024 gelten verschärfte Sicherheitsbestimmungen für FinanzOnline. Die 2-Faktor-Authentifizierung (2FA) ist nun verpflichtend und soll den Zugang zu sensiblen Finanzdaten besser schützen. Die Statistiken zeigen bereits eine breite Akzeptanz: 868.241 Nutzer haben die FinanzOnline-2FA über eine Authenticator-App aktiviert.
Besonders erfolgreich entwickelt sich die Nutzung der ID Austria als Standard-Zugang für FinanzOnline. Seit 1. Oktober 2025 haben sich bereits 1.778.795 Nutzer mindestens einmal mit ID Austria bei FinanzOnline eingeloggt. Dieser Zugangsweg erfüllt automatisch die Anforderungen der 2-Faktor-Authentifizierung und gilt als besonders sicher.
Für Nutzer ohne ID Austria steht alternativ die 2FA direkt in FinanzOnline über eine Authenticator-App mit TOTP-Standard zur Verfügung. Die Einrichtung ist flexibel auf Smartphone, Tablet oder PC/Laptop möglich, was verschiedene Nutzergruppen und deren technische Ausstattung berücksichtigt.
Eine besonders innovative Lösung stellt die seit Jänner 2026 verfügbare unentgeltliche Vertretung dar. Dieses Angebot richtet sich gezielt an Personen, die sich im digitalen Umgang weniger versiert fühlen oder FinanzOnline nicht selbst nutzen können oder möchten. "Unser Ziel muss es dabei sein, die Services des Finanzministeriums so unkompliziert, praxistauglich und niederschwellig wie möglich zu gestalten", betont Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Die Resonanz auf dieses Angebot ist beachtlich: Knapp 12.000 Anträge sind bereits eingegangen, und aktuell bestehen rund 7.300 aktive Vertretungsverhältnisse. Diese Zahlen verdeutlichen den tatsächlichen Bedarf an Unterstützung bei der digitalen Abwicklung von Steuerangelegenheiten.
Die unentgeltliche Vertretung ist technisch als allgemeine Vollmacht ausgestaltet. Das bedeutet, dass die Vertrauensperson alle Funktionen nutzen kann, die auch der vertretenen Person in FinanzOnline zur Verfügung stehen - einschließlich geldrelevanter Funktionen. Aus diesem Grund ist ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten Voraussetzung.
Die Einrichtung erfolgt über das amtliche Formular "FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online". Das unterschriebene Formular wird von der Vertrauensperson in FinanzOnline hochgeladen und wird nach Genehmigung durch das Finanzamt wirksam. Die vertretene Person wird über die Aktivierung per Brief informiert.
Das System der unentgeltlichen Vertretung verfügt über mehrere Sicherheitsmechanismen. Die Vertretung ist nachvollziehbar, widerrufbar und kann befristet werden. Das Finanzamt prüft jeden Antrag und kann Vertreter ablehnen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind - etwa bei fehlender Volljährigkeit, mehr als vier Vertretungen oder Anhaltspunkten für eine entgeltliche Tätigkeit.
Wichtige Einschränkungen gelten für den Umfang der Vertretung: Sie kann nicht auf bestimmte Funktionen beschränkt werden und ist ausschließlich unentgeltlich vorgesehen. Eine postalische Einreichung ist nicht möglich - die Einrichtung erfolgt ausschließlich über FinanzOnline.
Die vertretene Person behält jederzeit die Kontrolle über das Vertretungsverhältnis. Die Vollmacht kann bereits bei der Einrichtung mit einem Enddatum versehen werden oder jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder über FinanzOnline als "Sonstiges Anbringen" oder formfrei postalisch an das Finanzamt Österreich übermittelt werden.
Die hohen Nutzungszahlen zeigen, dass die technische Infrastruktur von FinanzOnline den Anforderungen gewachsen ist. Die Integration der 2-Faktor-Authentifizierung und der ID Austria verlief offenbar reibungslos, wie die stetig steigenden Anmeldezahlen belegen.
Besonders bemerkenswert ist die Geschwindigkeit, mit der sich die neuen Sicherheitsfeatures durchsetzen. Binnen weniger Monate haben fast 870.000 Nutzer die Authenticator-App aktiviert, was für eine hohe Akzeptanz der verschärften Sicherheitsmaßnahmen spricht.
Mit dem erwarteten Ansturm von 1,2 Millionen Veranlagungen allein im März steht FinanzOnline vor einer Bewährungsprobe. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass das System auch Spitzenbelastungen gut bewältigen kann.
Die Kombination aus erhöhter Sicherheit durch 2FA, der Bequemlichkeit der ID Austria und dem sozialen Ansatz der unentgeltlichen Vertretung könnte als Modell für andere digitale Verwaltungsservices dienen. Österreich positioniert sich damit als Vorreiter bei der benutzerfreundlichen Digitalisierung von Behördengängen.
Für Steuerpflichtige bedeutet dies konkret: Wer seine Arbeitnehmerveranlagung noch nicht gemacht hat, sollte die kommenden Wochen nutzen. Die verschiedenen Zugangsoptionen - von der direkten Nutzung über ID Austria bis hin zur unentgeltlichen Vertretung - bieten für praktisch jede Situation eine passende Lösung.