Am 21. März, dem Welt-Down-Syndrom-Tag, rückt ein alarmierendes gesellschaftliches Problem in den Fokus: Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen in Österreich steigt fünfmal so stark wi...
Am 21. März, dem Welt-Down-Syndrom-Tag, rückt ein alarmierendes gesellschaftliches Problem in den Fokus: Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen in Österreich steigt fünfmal so stark wie die Gesamtarbeitslosigkeit. Während die Politik von Inklusion spricht, drohen ausgerechnet jene Programme gekürzt zu werden, die berufliche Teilhabe überhaupt erst ermöglichen. Der Dachverband dabei-austria schlägt Alarm und fordert ein sofortiges Umdenken.
Die aktuellen Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Februar 2026 waren 17.199 Menschen mit Behinderungen arbeitslos gemeldet – ein Anstieg von 14,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich: Die Gesamtarbeitslosigkeit stieg im selben Zeitraum lediglich um 2,9 Prozent. Diese Diskrepanz verdeutlicht, wie schwierig es für Menschen mit Behinderungen ist, am ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigung zu sichern.
Besonders betroffen sind Menschen mit Down-Syndrom, auch Trisomie 21 genannt. Das Down-Syndrom ist eine genetische Besonderheit, bei der das 21. Chromosom dreifach statt doppelt vorhanden ist. Diese chromosomale Abweichung führt zu charakteristischen körperlichen Merkmalen und einer unterschiedlich ausgeprägten Beeinträchtigung der kognitiven Entwicklung. Menschen mit Down-Syndrom können bei entsprechender Unterstützung durchaus erfolgreich im Berufsleben stehen – vorausgesetzt, die notwendigen Strukturen sind vorhanden.
Ein Blick über die Grenzen zeigt: Österreich hinkt bei der beruflichen Inklusion deutlich hinterher. In Deutschland arbeitet etwa jeder zweite Mensch mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt, in Österreich sind es nur rund 30 Prozent. Die Schweiz erreicht sogar eine Quote von 60 Prozent. Diese Unterschiede sind nicht nur auf strukturelle Gegebenheiten zurückzuführen, sondern auch auf die unterschiedliche Finanzierung und Ausgestaltung von Unterstützungsprogrammen.
Während Deutschland mit dem Bundesteilhabegesetz seit 2017 die Eingliederungshilfe reformiert und mehr Menschen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglicht hat, stagniert Österreich bei bewährten, aber chronisch unterfinanzierten Strukturen. In der Schweiz sorgt das Invalidenversicherungsgesetz für eine stärkere Gewichtung der Eingliederung vor Rente – ein Ansatz, der sich in den Beschäftigungszahlen niederschlägt.
Die berufliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich hat eine lange und wechselvolle Geschichte. Bis in die 1970er Jahre wurden Menschen mit Behinderungen größtenteils in separaten Einrichtungen "verwahrt" und erhielten keine Möglichkeit zur beruflichen Teilhabe. Der Paradigmenwechsel begann erst Ende der 1980er Jahre mit der Einführung der ersten Arbeitsassistenz-Programme.
Ein Meilenstein war 1993 die Einführung des Behinderteneinstellungsgesetzes, das Unternehmen ab 25 Beschäftigten verpflichtete, vier Prozent Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen – oder eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Diese Ausgleichstaxe fließt in den Ausgleichstaxfonds (ATF), der wiederum Programme zur beruflichen Inklusion finanziert.
2010 wurde das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) als umfassendes Unterstützungssystem etabliert. NEBA umfasst verschiedene Angebote: von der Jugendarbeitsassistenz über die klassische Arbeitsassistenz bis hin zur Berufsausbildungsassistenz. Diese Programme haben sich als Erfolgsmodell etabliert – stehen nun aber vor massiven Kürzungen.
Der Ausgleichstaxfonds (ATF) ist das Herzstück der Finanzierung von Inklusionsprogrammen in Österreich. Unternehmen, die ihre Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllen, zahlen monatlich 344 Euro pro nicht besetztem Pflichtplatz in diesen Fonds ein. Zusätzlich leistet der Bund jährliche Zuschüsse, die jedoch drastisch gekürzt werden sollen.
Laut aktuellem Budgetfahrplan sollen die Bundeszuschüsse von 65 Millionen Euro im Jahr 2026 auf nur noch 15 Millionen Euro im Jahr 2029 sinken. Gleichzeitig steigen die Personalkosten durch Kollektivvertragserhöhungen kontinuierlich. Diese Schere zwischen sinkenden Einnahmen und steigenden Kosten gefährdet die Finanzierung bewährter Programme.
"Man hat es kommen sehen und hat die Zeit versäumt. Jetzt befindet man sich in einer Zeit, wo man ausschließlich in Richtung Einsparungen, Kürzungen arbeitet, ohne diesem Kapitel die geeignete Priorität zu geben", kritisiert Eva Skergeth-Lopič, Vorstandsvorsitzende von dabei-austria.
Dabei sind die Zahlen eindeutig: Das NEBA-System funktioniert. Von den abgeschlossenen Begleitungen durch die Arbeitsassistenz (Jänner bis August 2025) führten 53 Prozent zu einer Beschäftigungsaufnahme. 86 Prozent davon direkt am ersten Arbeitsmarkt – nicht in geschützten Werkstätten oder anderen separaten Einrichtungen. Bei der Sicherung bestehender Beschäftigung lag die Erfolgsquote sogar bei 85 Prozent.
Hinter diesen Zahlen stehen österreichweit rund 2.800 Fachkräfte, die jährlich 110.000 Menschen mit Behinderungen und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche begleiten. Diese Arbeitsassistentinnen und -assistenten sind speziell ausgebildet, um sowohl die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen als auch die Anforderungen der Unternehmen zu verstehen und zu vermitteln.
Was bedeuten diese Kürzungen für die Betroffenen? Ein Beispiel: Maria (Name geändert), eine 28-jährige Frau mit Down-Syndrom, arbeitet seit drei Jahren als Büroassistentin in einem Wiener Unternehmen. Ihre Arbeitsassistentin hat sie bei der Stellensuche unterstützt, bei Bewerbungsgesprächen begleitet und steht bei Problemen zur Verfügung. Ohne diese Unterstützung wäre der Arbeitsplatz nicht möglich gewesen.
Fallen die Programme weg, verlieren nicht nur Menschen wie Maria ihre Unterstützung. Auch Unternehmen, die bisher erfolgreich Menschen mit Behinderungen beschäftigen, werden zögern, weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Hemmschwelle steigt, wenn keine professionelle Begleitung mehr zur Verfügung steht.
Für Jugendliche mit Behinderungen sind die Auswirkungen besonders gravierend. Die Berufsausbildungsassistenz ermöglicht es ihnen, eine verlängerte Lehre oder Teilqualifikation zu absolvieren. Ohne diese Unterstützung droht vielen der direkte Weg in die Arbeitslosigkeit oder in geschützte Werkstätten – mit lebenslangen Folgen für ihre gesellschaftliche Teilhabe.
"Kürzungen bei bewährten Inklusionsprogrammen sind nicht nur sozialpolitisch falsch. Sie sind auch volkswirtschaftlich kurzsichtig", betont Christina Schneyder, Geschäftsführerin von dabei-austria. Die Rechnung ist einfach: Jeder Mensch mit Behinderung, der einen Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt findet, zahlt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, anstatt Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu beziehen.
Eine Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2019 berechnete, dass jeder Euro, der in berufliche Inklusion investiert wird, langfristig 2,40 Euro an gesellschaftlichen Kosten spart. Diese Rechnung berücksichtigt eingesparte Sozialleistungen, zusätzliche Steuereinnahmen und reduzierte Folgekosten im Gesundheitssystem.
Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit völkerrechtlich verpflichtet, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Artikel 27 der Konvention verankert das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf einem offenen, integrativen und zugänglichen Arbeitsmarkt.
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht die Umsetzung der Konvention. In seinem letzten Bericht zu Österreich (2013) kritisierte der Ausschuss bereits die mangelnde Umsetzung der beruflichen Inklusion und forderte konkrete Verbesserungen. Ein neuer Bericht steht an – und die aktuellen Kürzungspläne dürften kaum für positive Bewertungen sorgen.
Angesichts der drohenden Krise stellt dabei-austria drei konkrete Forderungen an die Bundesregierung:
Erstens: ATF sofort stabilisieren. Die degressive Gestaltung der Bundeszuschüsse muss überprüft und korrigiert werden. Menschen mit Behinderungen benötigen verlässliche Unterstützungsstrukturen, die nicht alle paar Jahre zur Disposition stehen.
Zweitens: ATF-Evaluierung jetzt starten. Das im Regierungsprogramm verankerte Vorhaben einer umfassenden Evaluierung des Ausgleichstaxfonds muss unverzüglich umgesetzt werden – unter Einbindung von dabei-austria und den betroffenen Organisationen.
Drittens: Finanzierungslogik reformieren. Gemeinsam mit allen Stakeholdern muss ein nachhaltiges Einnahmenmodell entwickelt und politisch beschlossen werden, das den steigenden Bedarf berücksichtigt.
Die demografische Entwicklung in Österreich verschärft das Problem zusätzlich. Bei einer alternden Gesellschaft und einem wachsenden Fachkräftemangel kann es sich das Land nicht leisten, das Potenzial von Menschen mit Behinderungen ungenutzt zu lassen. Studien zeigen, dass Menschen mit Behinderungen oft besonders motivierte und loyale Arbeitskräfte sind.
Gleichzeitig steigt die Zahl der Menschen mit Behinderungen kontinuierlich – nicht zuletzt durch bessere medizinische Versorgung und höhere Lebenserwartung. Ohne entsprechende Investitionen in berufliche Inklusion droht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen systematisch vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleiben.
Innovative Ansätze wie Supported Employment, Job-Coaching oder digitale Arbeitsplätze bieten neue Möglichkeiten – benötigen aber entsprechende Finanzierung und politische Unterstützung. Andere Länder zeigen, dass berufliche Inklusion möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist.
"Es reicht nicht, sich zu sozialer Teilhabe zu bekennen und gleichzeitig die Mittel dafür zu kürzen. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, bevor Strukturen zerstört werden, die sich über Jahre bewährt haben und nicht so schnell wiederaufgebaut werden können", mahnt Christina Schneyder abschließend.
Der Welt-Down-Syndrom-Tag am 21. März sollte nicht nur Anlass für symbolische Gesten sein, sondern für konkrete politische Schritte. Die Zeit drängt – für die Betroffenen, für die Gesellschaft und für Österreichs Glaubwürdigkeit bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die nächsten Monate werden zeigen, ob die Politik den Mut für echte Inklusion aufbringt oder ob bewährte Strukturen dem Sparstift zum Opfer fallen.