AK-Test deckt massive Informationslücken bei Wiener Banken auf
Mystery-Shopping zeigt: Zehn Jahre nach Einführung informieren Banken nicht über gesetzlich garantiertes Basiskonto für alle.
Ein alarmierendes Bild zeichnet ein aktueller Test der Arbeiterkammer Wien: Zehn Jahre nach Einführung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto informieren Banken ihre Kunden nach wie vor mangelhaft oder gar nicht über diese wichtige soziale Absicherung. Das zeigt ein Mystery-Shopping-Test bei zehn Wiener Bankfilialen, ergänzt durch Online-Recherchen und Website-Checks.
Seit September 2016 sind Banken in Österreich gesetzlich verpflichtet, über das sogenannte "Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen" zu informieren – sowohl in ihren Filialen als auch auf ihren Websites. Besonders wichtig: Wenn sie die Eröffnung eines normalen Kontos ablehnen, müssen sie aktiv auf das Basiskonto hinweisen. Doch die Realität sieht anders aus.
"Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs ist das Basiskonto wahrscheinlich für viele Betroffene noch immer nicht problemlos zu bekommen. Was im Gesetz klar geregelt ist, kommt in der Bankfiliale offenbar nicht selbstverständlich an", kritisiert AK-Konsumentenschützerin Benedikta Rupprecht die Ergebnisse des Tests.
Das Mystery-Shopping der Arbeiterkammer offenbarte gravierende Mängel in der Beratungspraxis. Eine Testperson gab sich als arbeitslos aus und wollte ein normales Konto eröffnen – mit ernüchterndem Ergebnis:
Vier der zehn getesteten Banken verweigerten die Kontoeröffnung komplett. Doch anstatt die Testperson über ihr Recht auf ein Basiskonto zu informieren, schwiegen sie sich aus. Nur in einem einzigen Fall wurde nach expliziter Nachfrage die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information ausgehändigt.
Von den sechs Banken, die eine Kontoeröffnung nicht sofort ablehnten, informierte ebenfalls nur eine einzige vollständig über das Basiskonto. Besonders schockierend: In keiner der zehn Filialen lagen Informationsbroschüren zum Basiskonto für interessierte Kunden zur freien Entnahme bereit.
Etwas besser, aber immer noch mangelhaft, präsentierte sich die Situation bei Mail-Anfragen und auf den Websites der Banken. Sechs von zehn Instituten informierten hier korrekt über das Basiskonto. Allerdings fanden sich die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen meist gut versteckt auf den Websites – eine gleichberechtigte Darstellung neben den Standard-Kontoprodukten suchte man vergeblich.
"Das Basiskonto wird nirgends gleichberechtigt neben den Standardkonten präsentiert. Teilweise war es regelrecht versteckt", bemängelt Rupprecht die Praxis der Banken.
Das Basiskonto wurde als sozialpolitisches Instrument eingeführt, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es richtet sich besonders an Menschen, die Schwierigkeiten haben, ein herkömmliches Girokonto zu eröffnen:
"Gerade für Menschen, die es schwer haben, ein Gehaltskonto zu eröffnen, soll der Rechtsanspruch auf ein Basiskonto Hürden abbauen. Denn jemand ohne Konto findet auch nur schwer einen Arbeitsplatz", erklärt Rupprecht die gesellschaftliche Bedeutung.
Die Arbeiterkammer bestätigt die Problematik auch aus ihrer täglichen Beratungsarbeit: "Immer wieder melden sich Betroffene, weil Banken eine Kontoeröffnung ablehnen – und das bestätigt auch unser Mystery-Shopping", berichtet Rupprecht.
Ohne Bankkonto sind Menschen in der modernen Gesellschaft praktisch von vielen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Gehaltszahlungen, Überweisungen für Miete und Strom, Online-Shopping – all das funktioniert nur mit einem Konto.
Angesichts der ernüchternden Testergebnisse fordert die AK Wien sowohl von den Banken als auch vom Gesetzgeber konkrete Verbesserungen:
Die gesetzlichen Informationspflichten müssen von allen Banken konsequent eingehalten werden. Dies betrifft sowohl die Filialberatung als auch die Online-Präsentation.
Die Arbeiterkammer schlägt vor, die Finanzmarktaufsicht (FMA) zu Mystery-Shopping-Tests bei Banken zu ermächtigen. Nur durch regelmäßige, unangekündigte Kontrollen lasse sich die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.
Die derzeit verhängten Verwaltungsstrafen seien zu niedrig, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Eine deutliche Anhebung könnte Banken zu gesetzeskonformem Verhalten motivieren.
Der aktuelle Gesetzesbegriff "Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen" ist sperrig und unverständlich. Die AK fordert "Basiskonto" als einheitliche, gesetzliche Produktbezeichnung. Derzeit verwenden Banken verschiedene Begriffe wie "Zahlungskonto" oder "VZKG-Konto", was zusätzlich für Verwirrung sorgt.
Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto. Die Banken dürfen die Eröffnung nur in sehr wenigen, gesetzlich definierten Ausnahmefällen verweigern. Das Basiskonto bietet die grundlegenden Funktionen eines Girokontos:
Die Gebühren für ein Basiskonto sind gesetzlich gedeckelt und müssen angemessen sein. Bei Problemen mit der Kontoeröffnung können sich Betroffene an die Arbeiterkammer oder die Schlichtungsstelle der Österreichischen Nationalbank wenden.
In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft wird der Zugang zu Finanzdienstleistungen immer wichtiger. Das Basiskonto ist ein wichtiger Baustein für gesellschaftliche Integration und Teilhabe. Die mangelnde Information der Banken untergräbt jedoch diese sozialpolitische Zielsetzung.
"Es kann nicht sein, dass zehn Jahre nach Einführung des Gesetzes Menschen noch immer nicht über ihre Rechte informiert werden", fasst Rupprecht das Problem zusammen. Die vollständigen Testergebnisse und weitere Informationen zum Basiskonto sind auf der Website der Arbeiterkammer Wien verfügbar.