Österreichs Energiewende steht vor einem entscheidenden Wendepunkt: Das ambitionierte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hat im Wirtschaftsausschuss zwar eine einfache Mehrheit erhalt...
Österreichs Energiewende steht vor einem entscheidenden Wendepunkt: Das ambitionierte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hat im Wirtschaftsausschuss zwar eine einfache Mehrheit erhalten, die verfassungsrechtlich notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit blieb jedoch aus. Nur ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die Regierungsvorlage, während FPÖ und Grüne ihre Zustimmung verweigerten. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer zeigt sich dennoch optimistisch und lud die Opposition bereits für die kommenden Wochen zu intensiven Verhandlungen ein.
Das EABG ist ein Gesetzespaket, das die Art und Weise revolutionieren soll, wie Österreich erneuerbare Energie ausbaut. Der sperrige Name verbirgt ein komplexes Regelwerk, das mehrere zentrale Ziele verfolgt: die Umsetzung europäischer Vorgaben (RED-III-Richtlinie), die Einführung eines "One-Stop-Shop-Prinzips" für Genehmigungen und die verbindliche Festlegung von Ausbauzielen für alle Bundesländer.
Das One-Stop-Shop-Prinzip bedeutet konkret, dass Projektentwickler künftig nur noch eine zentrale Anlaufstelle für alle erforderlichen Genehmigungen benötigen sollen. Bisher mussten sie oft bei verschiedenen Behörden vorstellig werden, was die Verfahren erheblich verzögerte. Verbindliche Ausbauziele wiederum verpflichten jedes Bundesland dazu, einen festgelegten Beitrag zur österreichweiten Energiewende zu leisten.
Die im Gesetz festgeschriebenen Zahlen sind beeindruckend: Bis 2030 sollen zusätzliche 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarer Strom produziert werden. Zum Vergleich: Der gesamte Stromverbrauch Österreichs lag 2023 bei etwa 70 TWh. Die 27 TWh entsprechen also mehr als einem Drittel des aktuellen Verbrauchs und verdeutlichen die Dimension der geplanten Energiewende.
Die Aufteilung nach Energieträgern zeigt klare Prioritäten: 10,5 TWh sollen aus Photovoltaik stammen, knapp 7 TWh aus Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft. Zusätzlich ist eine Steigerung der geothermischen Wärmeerzeugung um 1 TWh geplant. Diese Zielwerte werden auf die neun Bundesländer aufgeteilt, wobei die geografischen und klimatischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
In Österreich erfordern Gesetze, die in die Kompetenz der Bundesländer eingreifen oder verfassungsrechtliche Bestimmungen ändern, eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Dies dient dem Schutz des föderalen Systems und stellt sicher, dass weitreichende Änderungen von einem breiten politischen Konsens getragen werden.
Das EABG greift tief in die Landeskompetenzen ein, da es den Bundesländern verbindliche Ausbauziele vorschreibt und ihre Planungshoheit in Energiefragen einschränkt. Ohne die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit kann das Gesetz nicht in Kraft treten, was die Energiewende erheblich verzögern würde.
Ein Blick auf die Nachbarländer verdeutlicht, wo Österreich steht: Deutschland hat bereits 2023 über 50 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt und plant, bis 2030 auf 80 Prozent zu kommen. Die Schweiz setzt verstärkt auf Wasserkraft und Solarenergie, während Dänemark bei der Windenergie Weltspitze ist.
Österreich liegt mit einem Anteil erneuerbarer Energien von etwa 75 Prozent am Stromverbrauch bereits gut im Rennen, muss aber deutlich zulegen, um die EU-Ziele zu erreichen. Besonders beim Ausbau der Photovoltaik und Windkraft hinkt das Land hinterher. So wurden 2023 nur etwa 1.500 Megawatt Photovoltaik-Leistung zugebaut – für die Erreichung der Ziele wären jährlich mindestens 2.500 Megawatt notwendig.
Was bedeutet das Gesetz für den Alltag der Österreicherinnen und Österreicher? Zunächst werden sich die Auswirkungen vor allem in der Landschaft zeigen: Mehr Windräder, größere Photovoltaik-Anlagen und neue Stromleitungen werden das Bild prägen. Durch den geplanten "Energiewendebeitrag" sollen jedoch Gemeinden, die solche Anlagen beherbergen, finanziell unterstützt werden.
Langfristig verspricht die Energiewende niedrigere Strompreise durch die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und deren Preisschwankungen. Schon jetzt zeigt sich: Erneuerbare Energien sind die günstigsten Formen der Stromerzeugung. Photovoltaik-Strom kostet in der Produktion nur etwa 4-6 Cent pro Kilowattstunde, während Strom aus Gaskraftwerken oft über 15 Cent kostet.
Für Hausbesitzer ergeben sich neue Möglichkeiten: Das geplante Beschleunigungsverfahren soll auch den Bau privater Photovoltaik-Anlagen erleichtern. Gemeinden können künftig eigenständig "Beschleunigungsgebiete" ausweisen, in denen Genehmigungsverfahren verkürzt werden.
Die Grünen bemängeln, dass die Ausbauziele nicht ambitioniert genug seien und zu wenig Verbindlichkeit aufwiesen. Lukas Hammer kritisierte, dass viele kommunizierte Punkte sich nicht in der Vorlage wiederfinden würden. Die Partei fordert einen verbindlichen Ausstiegsplan aus fossilen Energien bis 2040 und einen "Erneuerbaren-Turbo" mit deutlich höheren Zielen.
Die FPÖ steht der Vorlage grundsätzlich skeptisch gegenüber. Axel Kassegger argumentiert, dass "materiell nichts geschehe" und die Ausbauziele bereits seit 2020 bestehen würden. Die Freiheitlichen sehen ein Grundproblem in der EU-Energiepolitik und fordern stattdessen eine Überprüfung der heimischen Strom- und Gaspreise.
Ein Lichtblick in den Verhandlungen war der einstimmige Beschluss eines Fünf-Parteien-Antrags zur Geothermie. Alle Fraktionen erkannten das "erhebliche Potenzial der tiefen Geothermie in Österreich" an und forderten rasche rechtliche Anpassungen im Mineralrohstoffgesetz und Wasserrechtsgesetz.
Geothermie, also die Nutzung der Erdwärme, gilt als besonders vielversprechend, da sie – anders als Wind- und Solarenergie – rund um die Uhr verfügbar ist. In Österreich schlummert enormes Potenzial in Form heißer Tiefenwässer, besonders im Wiener Becken und in der Steiermark. Bisher wird dieses Potenzial kaum genutzt, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen Bohrungen nach Öl und Gas bevorzugen.
Die Realisierung der Ausbauziele bringt erhebliche technische Herausforderungen mit sich. So müssen nicht nur die Erzeugungskapazitäten massiv ausgebaut werden, sondern auch das Stromnetz verstärkt und modernisiert werden. Der "Integrierte Netzinfrastrukturplan", der nun ins EABG überführt wird, soll dafür sorgen, dass Netzbetreiber rechtzeitig Trassenkorridore für neue Leitungen vorschlagen.
Minister Hattmannsdorfer verspricht sich von den geplanten Beschleunigungen eine Halbierung der Verfahrensdauer für Stromleitungen. Aktuell dauern solche Verfahren oft 10-15 Jahre – eine Zeit, die sich Österreich angesichts der Klimaziele nicht mehr leisten kann.
Von dem bis 2030 angestrebten Ausbauziel von 27 TWh wurden laut Hattmannsdorfer bereits 9 TWh erreicht: 6,1 TWh aus Photovoltaik, 1,54 TWh aus Windenergie und 1,4 TWh aus Wasserkraft. Das klingt nach einem guten Fortschritt, bedeutet aber auch, dass in den verbleibenden sechs Jahren noch 18 TWh zugebaut werden müssen – das entspricht dem Doppelten des bisherigen Ausbaus.
Besonders kritisch wird die Situation im Winter: Während im Sommer mittlerweile oft Überschüsse an Solarstrom entstehen, muss Österreich in den dunklen Monaten weiterhin zu etwa 20 Prozent auf Gaskraftwerke und Stromimporte zurückgreifen. Die geplante Stärkung der Wasserkraft und der Geothermie soll hier Abhilfe schaffen.
Die Energiewende ist nicht nur eine ökologische, sondern auch eine massive wirtschaftliche Herausforderung. Experten schätzen die Investitionskosten für das Erreichen der Klimaneutralität 2040 auf 120-140 Milliarden Euro. Dem stehen jedoch erhebliche Einsparungen durch den Wegfall fossiler Energieimporte gegenüber: Österreich gab 2022 etwa 20 Milliarden Euro für Öl-, Gas- und Kohleimporte aus.
Die heimische Wirtschaft könnte von der Energiewende erheblich profitieren. Bereits jetzt ist Österreich bei verschiedenen Technologien der erneuerbaren Energien führend, etwa bei Kleinwasserkraftwerken oder Biomasse-Heizsystemen. Der verstärkte Ausbau könnte neue Arbeitsplätze schaffen und die Exportchancen verbessern.
Minister Hattmannsdorfer zeigt sich optimistisch, dass in den kommenden Wochen eine Lösung gefunden werden kann. Er lud die Opposition dazu ein, den Entwurf "Punkt für Punkt" durchzugehen. Das endgültige Gesetz soll vermutlich im Mai im Plenum behandelt werden.
Entscheidend wird sein, ob Kompromisse gefunden werden können, die sowohl den Grünen mehr Ambition als auch der FPÖ mehr Rücksicht auf wirtschaftliche Belange bieten. Die Zeit drängt: Jedes Jahr ohne beschleunigten Ausbau macht die Erreichung der Klimaziele 2030 schwieriger und teurer.
Die Energiewende ist längst keine Frage des "Ob" mehr, sondern nur noch des "Wie schnell". Das EABG könnte der Schlüssel sein, um Österreichs ehrgeizige Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ob dies gelingt, entscheidet sich in den kommenden Wochen in den Verhandlungsräumen des Parlaments.