Meilenstein für digitales Gesundheitswesen in Europa
Ab Februar 2026 können österreichische e-Rezepte erstmals in anderen EU-Ländern eingelöst werden. Start mit Tschechien geplant.
Österreich macht einen bedeutenden Schritt in Richtung eines vernetzten europäischen Gesundheitssystems. Ab dem 25. Februar 2026 startet das EU-Rezept, mit dem in Österreich ausgestellte elektronische Rezepte erstmals in anderen teilnehmenden EU-Staaten eingelöst werden können. Parallel dazu wird die EU-Patientenkurzakte eingeführt, die Ärzten wichtige Gesundheitsinformationen von Patienten aus anderen MyHealth@EU-Staaten zur Verfügung stellt.
"Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaustausch", erklärt Gesundheitsministerin Korinna Schumann. "e-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig."
Zum Start des Services gilt das EU-Rezept zunächst zwischen Österreich und Tschechien. Weitere Länder sollen schrittweise folgen. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten verpflichtend verfügbar sein, was einen wichtigen Meilenstein für die europäische Gesundheitsintegration darstellt.
Das EU-Rezept richtet sich besonders an Personen, die sich häufig im Ausland aufhalten. Studierende, Pendler oder Urlauber können künftig ihre elektronisch verordneten Medikamente auch grenzüberschreitend beziehen. Besonders relevant ist dies für chronisch Kranke, die auf eine kontinuierliche medikamentöse Behandlung angewiesen sind.
Für die österreichischen Apotheken bedeutet das EU-Rezept eine wichtige Erweiterung ihres Versorgungsauftrags. Sie können künftig auch elektronische Rezepte für Patienten aus anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten einlösen und stärken damit die Versorgungssicherheit im grenznahen Raum.
"Das EU-Rezept untermauert die Schlüsselrolle der öffentlichen vor-Ort Apotheken im europäischen Versorgungsnetz", betont Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. "Wichtig ist, dass alle Patient:innen stets die volle Kontrolle über ihre Daten behalten."
Die Apotheken positionieren sich damit frühzeitig als kompetente Anlaufstelle im entstehenden europäischen Gesundheitsdatenraum und erweitern ihr Serviceangebot erheblich.
Der Ablauf in der ausländischen Apotheke ist denkbar einfach: Patienten weisen sich mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis aus. Die Apotheker können das EU-Rezept dann elektronisch abrufen und das Medikament abgeben, sofern es verfügbar und im jeweiligen Land zugelassen ist.
Ein wichtiger Hinweis für Patienten: EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen zunächst selbst bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann jedoch nach der Rückkehr bei der österreichischen Sozialversicherung beantragt und geprüft werden.
Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungsträger (DVSV), unterstreicht die technische Qualität: "Mit dem e-Rezept hat die österreichische Sozialversicherung die perfekte Basis für das EU-Rezept gelegt. Im hochsicheren e-card-System sind Verordnungen aus Österreich jederzeit digital verfügbar – sicher, zuverlässig und grenzüberschreitend abrufbar."
Parallel zum EU-Rezept wird in den kommenden Wochen auch die EU-Patientenkurzakte verfügbar sein. Diese ermöglicht österreichischen Ärzten, bei der Behandlung von Patienten aus anderen MyHealth@EU-Staaten eine standardisierte medizinische Zusammenfassung abzurufen.
Zum Start können österreichische Ärzte Patientenkurzakten aus Tschechien abrufen. Dies bedeutet für Patienten, dass im Notfall oder bei ungeplanten Arztbesuchen relevante Gesundheitsinformationen rasch verfügbar sind – auch wenn Sprachbarrieren bestehen.
Die Vorteile sind deutlich: Die Gefahr von Doppeluntersuchungen oder Fehlbehandlungen wird reduziert. Bestehende Erkrankungen, Allergien oder Dauermedikationen müssen nicht jedes Mal neu erklärt werden. Dies erhöht sowohl die Behandlungsqualität als auch die Effizienz im Gesundheitswesen.
Für österreichische Patienten steht im Ausland vorerst das EU-Rezept zur Verfügung. Die grenzüberschreitende Nutzung der österreichischen Patientenkurzakte ist in einer weiteren Ausbaustufe vorgesehen.
EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte sind Teil von MyHealth@EU, der europäischen Infrastruktur für den sicheren Austausch elektronischer Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Diese Services zählen zu den zentralen Vorbereitungsmaßnahmen für den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).
Peter McDonald, Stellvertretender Vorsitzender des DVSV, sieht darin einen wichtigen Fortschritt: "Patientinnen und Patienten können ihre Rezepte künftig auch in teilnehmenden EU-Ländern einlösen. Das ist ein konkreter Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum – und ein weiterer wichtiger Impuls auf dem Weg zu einem mobilen, vernetzten Europa."
Die Teilnahme am EU-Rezept ist in der Pilotphase freiwillig und erfordert das ausdrückliche Einverständnis der Patienten. Dieses Opt-in kann vor der erstmaligen Nutzung abgegeben und jederzeit widerrufen werden.
Für die Anmeldung stehen zwei Wege zur Verfügung:
Diese freiwillige Teilnahme unterstreicht den Fokus auf Datenschutz und Patientenrechte, die bei der Entwicklung des Systems höchste Priorität hatten.
Der EHDS soll künftig einen grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung ermöglichen – selbstverständlich unter strengen Vorgaben zu Datenschutz, Datensicherheit und Patientenrechten.
Mit dem Start des EU-Rezepts und der EU-Patientenkurzakte positioniert sich Österreich als Vorreiter in der europäischen Gesundheitsdigitalisierung. Diese Services bieten nicht nur praktische Vorteile für Patienten und Gesundheitsdienstleister, sondern legen auch den Grundstein für eine noch engere europäische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden sich unter gesundheit.gv.at/service/my-health-eu. Bei Fragen stehen die e-card Serviceline (050 124 33 22) und die ELGA Serviceline (050 124 4411) zur Verfügung.