Sozialministerin warnt vor steigenden Kosten durch Insolvenz-Entgeltfonds
Steigende Firmenzusammenbrüche belasten den Insolvenz-Entgeltfonds. Unternehmen müssen sich auf höhere Beiträge einstellen.
Die anhaltend hohe Zahl an Firmenpleiten in Österreich könnte schon bald zu spürbaren Mehrkosten für Unternehmen führen. Sozialministerin Korinna Schumann warnte bei einer Aussprache im Sozialausschuss des Nationalrats vor einer möglichen Erhöhung des Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrags, den Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitslosenversicherungsbeitrag leisten müssen.
Der derzeit bei 0,1 Prozent liegende Zuschlag war erst Anfang 2022 gesenkt worden. Nun droht bereits eine erneute Anhebung, da die Mittel des Insolvenz-Entgeltfonds voraussichtlich bis 2027 nicht mehr ausreichen werden, um alle Ansprüche zu decken. "Wenn die Vorschau zeigt, dass die Mittel nicht ausreichen, ist ein solcher Schritt zu setzen", erklärte Schumann in ihrer Antwort auf eine Frage der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch.
Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz verpflichtet die Sozialministerin, den Beitrag per Verordnung zu erhöhen, sobald absehbar ist, dass die verfügbaren Mittel nicht mehr zur Deckung der Ansprüche ausreichen. Diese gesetzliche Automatik soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer auch bei Firmenpleiten ihre ausstehenden Löhne und Gehälter erhalten.
Gleichzeitig kündigte die Ministerin verstärkte Maßnahmen gegen den Missbrauch des Systems an. Insbesondere Scheinfirmen belasten den Fonds unnötig und sollen künftig konsequenter bekämpft werden. "Daran arbeiten wir", versicherte Schumann. Die Entlastung des Fonds durch die Unterbindung von Missbrauch könnte helfen, die Beitragslast für seriöse Unternehmen zu begrenzen.
Neben den Herausforderungen bei der Insolvenz-Entgeltsicherung präsentierte Schumann auch positive Entwicklungen. So arbeitet das Sozialministerium derzeit an einem Gesetzesentwurf für einen Steuerfreibetrag von 15.000 Euro für Personen, die in der Pension weiterarbeiten. Der Entwurf soll im zweiten Quartal in Begutachtung gehen, wie Schumann gegenüber dem ÖVP-Abgeordneten Laurenz Pöttinger erklärte.
Von diesem Freibetrag sollen sowohl unselbstständig Beschäftigte als auch Selbstständige profitieren. Auch "Pensionsaufschieber" werden einbezogen. Voraussetzung sind 40 Pensionsversicherungsjahre. Die Maßnahme zielt darauf ab, den Arbeitsmarkt zu entlasten und die Erwerbstätigkeit älterer Menschen zu fördern.
Die aktuelle Arbeitsmarktlage bereitet der Ministerin weiterhin Sorgen. Seit dem Antritt der Bundesregierung gibt es durchschnittlich um 18.000 Arbeitslose mehr als zuvor, wobei sich der Anstieg zuletzt verlangsamte. Schumann hofft auf eine Verbesserung durch die anspringende Konjunktur und verwies auf die vom AMS angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Fachkräftestrategie.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Aktion 55+ für ältere Langzeitarbeitslose. Bis zu 6.000 kollektivvertraglich entlohnte Arbeitsplätze sollen dabei bereitgestellt werden. "Es ist gelungen, das AMS-Budget zu stabilisieren", betonte die Ministerin.
Bei der Umsetzung europäischer Vorgaben zeigt sich das Sozialministerium zuversichtlich. Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit soll zeitgerecht implementiert werden. Ein Gesetzentwurf ist für das dritte Quartal geplant, was einen Beschluss vor dem Stichtag 2. Dezember ermöglichen würde. Die Gespräche laufen bereits mit Sozialpartnern, Plattform-Anbietern und Betroffenen.
Auch bei der Entgelt-Transparenzrichtlinie sieht Schumann das Ressort "in den letzten Zügen" der Verhandlungen. Die Umsetzung soll dazu beitragen, die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen zu verkleinern.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der angestrebten bundeseinheitlichen Sozialhilfe-Reform. "Auch die Länder wollen zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen", berichtete Schumann. Wichtig sei, dass alle arbeitsfähigen Personen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Intensive Gespräche zwischen AMS und Ländern sollen den Informationsaustausch verbessern und bis 2027 eine "Datenautobahn" einrichten.
Positive Bilanz zog die Ministerin beim "Wohnschirm"-Programm. Mehr als 37.000 Personen, darunter viele Familien und Alleinerzieherinnen, konnten bisher vor einer Delogierung bewahrt werden. Bei einer Evaluierung erhielt das Instrument eine "Bestnote". Das Ministerium arbeitet daran, die Finanzierung für die Zukunft sicherzustellen.
Die FPÖ kritisierte die Ministerin scharf. Abgeordneter Peter Wurm warf Schumann vor, zu wenig gegen die "Massenarbeitslosigkeit" zu unternehmen und ortete eine "dramatische Entwicklung" am Arbeitsmarkt. Dagmar Belakowitsch mahnte Lösungen für den Insolvenz-Entgeltfonds ein, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen, sowie zusätzliche Maßnahmen gegen Scheinfirmen.
Markus Koza von den Grünen zeigte sich skeptisch bezüglich der Sozialhilfe-Reform angesichts jüngster Verschärfungen in einigen Bundesländern. Er drängte auf bessere sozialrechtliche Absicherung von Plattform-Beschäftigten.
NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser wertete es als gute Nachricht, dass der Budgetvoranschlag 2025 sowohl bei der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch bei den Beamtenpensionen eingehalten oder sogar unterschritten wurde. Dies trotz stagnierender Pensionsantrittsalter in einzelnen Bundesländern.
Für die kommenden Monate stehen wichtige Weichenstellungen an. Die Entwicklung der Firmenpleiten wird darüber entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Unternehmen mit höheren Beiträgen zur Insolvenz-Entgeltsicherung rechnen müssen. Gleichzeitig arbeitet das Sozialministerium an mehreren Reformprojekten, die den Arbeitsmarkt und die soziale Sicherheit in Österreich nachhaltig prägen könnten.