Entlastung für ehrenamtliche Funktionäre bei Verwaltungsstrafen
Der Sozialausschuss des Nationalrats gab grünes Licht für eine kleine Sozialversicherungsnovelle. Künftig müssen ehrenamtliche Funktionäre Geldstrafen nicht mehr selbst zahlen.
Der Sozialausschuss des österreichischen Nationalrats hat am Donnerstag eine kleine, aber wichtige Novelle zum Sozialversicherungsrecht verabschiedet. Das Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre der Sozialversicherungsträger vor hohen Verwaltungsstrafen zu schützen.
Die wichtigste Neuerung betrifft Mitglieder der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger. Diese erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine Aufwandsentschädigung von 49 Euro pro Sitzung. Bisher mussten sie etwaige Verwaltungsstrafen, die aus ihrer Funktion resultierten, selbst bezahlen - auch wenn diese bis zu 77.000 Euro betragen konnten.
"Es ist nicht sachgerecht, wenn bei 49 Euro Sitzungsgeld hohe Verwaltungsstrafen drohen", argumentierte die SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum. Künftig übernimmt der jeweilige Sozialversicherungsträger diese Kosten. Allerdings bleibt ein Regress bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln möglich.
Sozialministerin Korinna Schumann verteidigte die Regelung mit dem Hinweis, dass die Mitgliedschaft in den Verwaltungskörpern aufgrund einer öffentlichen Verpflichtung erfolge. Die Betroffenen hätten kein Dienstverhältnis zum Sozialversicherungsträger und damit keine angemessene Risikoabdeckung durch entsprechende Entlohnung.
Während die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ die Novelle befürworteten, zeigte sich die Opposition skeptisch. Die Grünen beantragten eine Ausschussbegutachtung, um Expertenmeinungen einzuholen. "Man muss darauf achten, nicht über das Ziel hinauszuschießen", mahnte der Grünen-Abgeordnete Ralph Schallmeiner.
Auch die FPÖ unterstützte den Antrag auf Begutachtung. "Unsere Fraktion sieht sich außerstande, in wenigen Stunden die Folgen dieser Bestimmung abzuschätzen", erklärte Dagmar Belakowitsch. Es wäre unseriös, der Novelle ohne gründliche Prüfung zuzustimmen.
Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) lehnte eine Begutachtung jedoch ab. Man habe bereits umfassend mit Expertinnen und Experten beraten. Das vorliegende Gesetz sei das Endergebnis dieser Beratungen.
Neben der Sozialversicherungsnovelle behandelte der Ausschuss den Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2023 und 2024. Die Zahlen zeigen eine positive Entwicklung: Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle ging erstmals seit 2020 wieder zurück - von zuvor höheren Werten auf 60 Todesfälle bei insgesamt mehr als 78.000 Arbeitsunfällen im Jahr 2024.
Gleichzeitig intensivierte die Arbeitsinspektion ihre Kontrolltätigkeit deutlich. Die Zahl der Betriebskontrollen stieg von 49.253 im Jahr 2022 über 52.253 im Jahr 2023 auf 56.423 im Jahr 2024. Bei 47,5 Prozent der Kontrollen wurden Gesetzesübertretungen festgestellt.
Die meisten der insgesamt 107.169 festgestellten Übertretungen betrafen den technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz. Besonders häufig wurden Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:
In 1.210 Fällen erstatteten die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren Strafanzeige wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zusätzlich ergingen 27.057 schriftliche Aufforderungen zur Mängelbehebung.
Die Arbeitsinspektion sieht sich mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Ein Experte des Ressorts erläuterte, dass die Digitalisierung die Arbeitswelt grundlegend verändere. Besonders die Plattformarbeit stelle die Behörde vor neue Aufgaben, da die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und dem traditionellen Arbeitnehmerbegriff verschwimmen.
Als weiteres wichtiges Thema nannte er den Arbeitsschutz bei Hitze. Arbeitsministerin Schumann bezeichnete die neue Hitzeschutz-Verordnung für Arbeiten im Freien als "Meilenstein". Diese verbessere den Schutz vor Hitze und UV-Strahlung erheblich.
Die Arbeitsinspektion setzt verstärkt auf Beratung und Bewusstseinsbildung. Nur bei einem sehr geringen Anteil der rund 100.000 festgestellten Übertretungen kam es tatsächlich zu Bestrafungen. Der Schwerpunkt liegt auf der präventiven Beratung der Betriebe.
Für das Jahr 2026 kündigte Schumann neue Kontrollschwerpunkte an: Die Bereiche Reinigung, gewerbliche Hausbetreuung sowie Green Jobs werden dann im Fokus stehen. Im Berichtszeitraum lag ein Schwerpunkt bereits auf den Arbeitsbedingungen bei Paket- und Lieferdiensten.
Mehrere Anträge der Opposition wurden erneut vertagt. Die Grünen fordern weiterhin Ausnahmen vom Verbot des Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld. Sie möchten geringfügige Zuverdienstmöglichkeiten für Personen aus Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie für Alleinerziehende schaffen.
"Das Gesetz wird wieder geändert werden müssen, das wissen wir in Wirklichkeit alle", zeigte sich Markus Koza (Grüne) überzeugt. Es brauche sinnvolle Ausnahmeregelungen für besondere Situationen.
Die ÖVP widersprach: "Das Arbeitslosengeld muss eine Übergangsleistung bleiben und darf keine dauerhafte Teilfinanzierung für geringfügige Beschäftigungen werden", argumentierte Laurenz Pöttinger.
Auch ein Antrag zur raschen Umsetzung einer EU-Richtlinie für Plattformarbeit wurde vertagt. Die Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von Personen in der Plattformökonomie verbessern. Johannes Gasser (NEOS) verwies auf laufende Verhandlungen über die Umsetzung.
Die FPÖ erneuerte ihre Kritik an einer weiteren Lockerung der Kriterien für die Rot-Weiß-Rot-Karte. Statt "unkontrollierter Zuwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte" sollte mehr in die Qualifizierung heimischer Arbeitskräfte investiert werden, forderte die Partei in einem ebenfalls vertagten Antrag.
Die Koalitionsparteien verwiesen in diesem Zusammenhang auf die geplante Fachkräftestrategie der Regierung. Der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.