Während am 8. März weltweit der Internationale Frauentag gefeiert wird, macht die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs auf eine oft übersehene Gruppe aufmerksam: Frauen mit Be...
Während am 8. März weltweit der Internationale Frauentag gefeiert wird, macht die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs auf eine oft übersehene Gruppe aufmerksam: Frauen mit Behinderungen. Sie sind nicht nur aufgrund ihres Geschlechts, sondern zusätzlich wegen ihrer Behinderung von systematischer Diskriminierung betroffen – ein Phänomen, das Expertinnen als intersektionale Diskriminierung bezeichnen.
Intersektionale Diskriminierung beschreibt die Überschneidung verschiedener Benachteiligungsformen. Während eine Frau ohne Behinderung „nur" mit geschlechtsspezifischer Diskriminierung konfrontiert ist, erleben Frauen mit Behinderungen eine doppelte Benachteiligung. Sie müssen sowohl gegen Vorurteile aufgrund ihres Geschlechts als auch gegen Barrieren wegen ihrer Behinderung ankämpfen. Diese Mehrfachbelastung verstärkt sich oft gegenseitig und führt zu besonders ausgeprägten Nachteilen im Berufsleben, in der Bildung und bei der gesellschaftlichen Teilhabe. Der Begriff wurde bereits in den 1980er Jahren von der amerikanischen Rechtswissenschaftlerin Kimberlé Crenshaw geprägt und beschreibt, wie sich verschiedene Diskriminierungsformen nicht einfach addieren, sondern neue, komplexere Benachteiligungen entstehen lassen.
Martina Gollner kennt diese Herausforderungen aus eigener Erfahrung. Als Behindertenvertrauensperson bei der Hilfsgemeinschaft und selbst von einer Sehbeeinträchtigung betroffen, setzt sie sich täglich für die Rechte von Frauen mit Behinderungen ein. „Frauenrechte gelten für alle – auch für Frauen mit Sehbehinderung. Wir müssen deutlich machen, wo Handlungsbedarf besteht", betont sie. In ihrer Beratungstätigkeit erlebt sie immer wieder, wie wichtig es ist, Barrieren im Berufsleben abzubauen und gleiche Chancen zu schaffen.
Die Behindertenvertrauensperson ist eine gesetzlich verankerte Position in österreichischen Unternehmen ab 25 Beschäftigten. Diese Person vertritt die Interessen von Mitarbeitern mit Behinderungen, berät bei arbeitsplatzspezifischen Problemen und fungiert als Bindeglied zwischen Arbeitgebern, Kollegen und Betroffenen. Gollners Arbeit umfasst die Beratung zu technischen Hilfsmitteln, die Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz und die Sensibilisierung von Führungskräften für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Die Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Laut dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen waren 2023 in Österreich nur etwa 28 Prozent der Frauen mit Behinderungen erwerbstätig – im Vergleich zu 35 Prozent bei Männern mit Behinderungen und 72 Prozent bei Frauen ohne Behinderungen. Diese Zahlen verdeutlichen die dramatische Benachteiligung, mit der Frauen mit Behinderungen konfrontiert sind.
Besonders prekär ist die Situation bei der Entlohnung: Frauen mit Behinderungen verdienen im Durchschnitt 23 Prozent weniger als Männer mit vergleichbaren Behinderungen und sogar 38 Prozent weniger als Frauen ohne Behinderungen. Diese Einkommensunterschiede haben weitreichende Folgen für die finanzielle Unabhängigkeit und Altersvorsorge der betroffenen Frauen.
Die Probleme beginnen bereits im Bildungsbereich. Während in Österreich grundsätzlich das Recht auf inklusive Bildung besteht, stoßen Mädchen und junge Frauen mit Behinderungen in der Praxis auf zahlreiche Hürden. Fehlende barrierefreie Lernmaterialien, unzureichend ausgebildete Lehrkräfte und mangelnde technische Ausstattung erschweren den Bildungsweg erheblich.
Adaptive Technologien spielen eine zentrale Rolle bei der inklusiven Bildung. Für sehbehinderte Schülerinnen sind beispielsweise Screenreader-Software, Braille-Displays oder Vergrößerungsprogramme unerlässlich. Diese Hilfsmittel ermöglichen es, digitale Inhalte zugänglich zu machen und selbstständig zu arbeiten. Doch die Beschaffung und Wartung dieser oft teuren Geräte stellt für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Die Situation an österreichischen Universitäten zeigt leichte Verbesserungen: 2022 studierten etwa 1,8 Prozent aller Studierenden mit einer diagnostizierten Behinderung oder chronischen Erkrankung. Dennoch brechen Studentinnen mit Behinderungen ihr Studium häufiger ab als ihre männlichen Kommilitonen – ein Indiz für die zusätzlichen Herausforderungen, denen sie begegnen.
Dass Erfolg trotz aller Widrigkeiten möglich ist, beweist die Singer-Songwriterin Sofia Reyna aus dem Burgenland eindrucksvoll. Die junge Musikerin verlor im Alter von zwei Jahren aufgrund eines gutartigen Hirntumors ihr Sehvermögen, ließ sich aber nicht davon abhalten, ihre Träume zu verfolgen. Heute studiert sie Gesang an der renommierten Jam Music Lab University in Wien und schreibt eigene Songs, die sie auf der Gitarre begleitet.
„Musik ist für mich ein Raum, in dem meine Beeinträchtigung keine Rolle spielt – hier kann ich einfach ich selbst sein", erklärt Reyna. Ihre Geschichte verdeutlicht, wie wichtig es ist, individuelle Stärken zu fördern und Räume zu schaffen, in denen Behinderungen keine Rolle spielen. Die Zusammenarbeit mit der Hilfsgemeinschaft ermöglicht es ihr, als Vorbild für andere junge Frauen mit Behinderungen zu fungieren.
Die Jam Music Lab University, eine private Musikuniversität in Wien, hat sich besonders um Barrierefreiheit bemüht. Spezielle Aufnahmeverfahren, angepasste Lernmaterialien und individuelle Betreuung ermöglichen es Studierenden mit Behinderungen, ihr volles Potenzial zu entfalten. Reynas Erfolg ist auch ein Beleg dafür, dass inklusive Bildungseinrichtungen funktionieren können, wenn der Wille zur Umsetzung vorhanden ist.
Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei der Integration von Menschen mit Behinderungen im Mittelfeld. Während Länder wie Schweden oder die Niederlande mit innovativen Ansätzen vorangehen, hinkt Österreich in manchen Bereichen noch hinterher. Besonders bei der Beschäftigungsquote von Frauen mit Behinderungen schneidet Österreich unterdurchschnittlich ab.
Deutschland hat mit dem Bundesteilhabegesetz 2017 wichtige Reformschritte unternommen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Die Schweiz investiert verstärkt in digitale Barrierefreiheit und hat ambitionierte Ziele für die Arbeitsmarktintegration formuliert. Diese Beispiele zeigen, dass mit politischem Willen und gezielten Maßnahmen deutliche Verbesserungen möglich sind.
Innerhalb Österreichs gibt es erhebliche regionale Unterschiede. Wien als Bundeshauptstadt verfügt über die beste Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen, während ländliche Gebiete oft noch große Defizite aufweisen. Besonders im öffentlichen Verkehr und bei der digitalen Barrierefreiheit besteht in vielen Bundesländern noch erheblicher Nachholbedarf.
Die Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Wenn talentierte Frauen aufgrund von Barrieren nicht ihr volles Potenzial entfalten können, gehen wertvolle Ressourcen verloren. Unternehmen verpassen die Chance, von der Diversität und den besonderen Fähigkeiten dieser Arbeitnehmerinnen zu profitieren.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Eine sehbehinderte IT-Spezialistin aus Graz musste trotz hervorragender Qualifikation über 50 Bewerbungen schreiben, bevor sie eine Anstellung fand. Viele Arbeitgeber lehnten sie bereits im Vorstellungsgespräch ab, ohne ihre fachlichen Kompetenzen zu würdigen. Solche Erfahrungen sind leider keine Einzelfälle und führen zu enormen volkswirtschaftlichen Verlusten.
Für Familien mit behinderten Töchtern bedeutet die schlechte Arbeitsmarktintegration oft eine zusätzliche finanzielle Belastung. Wenn die Tochter trotz guter Ausbildung keine adäquate Beschäftigung findet, sind Eltern länger unterhaltspflichtig und müssen ihre eigene Altersvorsorge entsprechend anpassen.
Die Hilfsgemeinschaft fordert konkrete arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die über symbolische Gesten hinausgehen. Dazu gehört die Erhöhung der Ausgleichstaxe für Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Derzeit liegt diese bei 328 Euro pro Monat und Pflichtplatz – ein Betrag, den viele Unternehmen lieber zahlen, als barrierefreie Arbeitsplätze zu schaffen.
Gleichzeitig müssen Anreizsysteme für Arbeitgeber verstärkt werden. Lohnkostenzuschüsse, technische Unterstützung bei der Arbeitsplatzadaptierung und steuerliche Vorteile können Unternehmen motivieren, Frauen mit Behinderungen einzustellen. Erfolgreiche Modelle aus anderen EU-Ländern zeigen, dass solche Maßnahmen wirken können.
Im Bildungsbereich ist eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich. Alle Schulen und Universitäten müssen barrierefrei zugänglich sein und über entsprechend geschultes Personal verfügen. Die Bereitstellung von assistierenden Technologien darf nicht vom Wohlwollen einzelner Einrichtungen abhängen, sondern muss gesetzlich garantiert werden.
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs wurde 1935 gegründet und ist heute die größte Selbsthilfeorganisation für sehbehinderte und blinde Menschen in Österreich. Mit über 10.000 Mitgliedern setzt sie sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Sehbehinderungen ein und bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Die Organisation betreibt eigene Rehabilitationszentren, bietet Mobilitätstraining an und entwickelt innovative Hilfsmittel. Besonders im Bereich der beruflichen Integration hat sie Pionierarbeit geleistet und zahlreiche Programme zur Arbeitsplatzintegration entwickelt. Die Zusammenarbeit mit Künstlerinnen wie Sofia Reyna ist Teil einer breiteren Strategie, positive Rollenbilder zu schaffen und gesellschaftliche Vorurteile abzubauen.
Die fortschreitende Digitalisierung bietet für Frauen mit Behinderungen sowohl Chancen als auch neue Herausforderungen. Einerseits ermöglichen moderne Technologien wie Sprachsteuerung, künstliche Intelligenz oder adaptive Software völlig neue Möglichkeiten der Teilhabe. Andererseits entstehen durch schlecht programmierte Websites oder nicht barrierefreie Apps neue Ausgrenzungen.
Homeoffice-Möglichkeiten können für Frauen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erleichtern. Videokonferenzen reduzieren Reisebarrieren und ermöglichen die Teilnahme an Meetings und Fortbildungen. Gleichzeitig müssen aber alle digitalen Angebote von Beginn an barrierefrei gestaltet werden – ein Bereich, in dem Österreich noch große Defizite aufweist.
Bis 2030 könnte Österreich bei konsequenter Umsetzung entsprechender Maßnahmen eine Vorreiterrolle bei der Integration von Frauen mit Behinderungen einnehmen. Dafür sind jedoch grundlegende Veränderungen in der Bildungspolitik, am Arbeitsmarkt und im gesellschaftlichen Bewusstsein erforderlich.
Expertinnen prognostizieren, dass die Beschäftigungsquote von Frauen mit Behinderungen bei entsprechenden politischen Maßnahmen bis 2030 auf über 45 Prozent steigen könnte. Dies würde nicht nur die Lebenssituation der betroffenen Frauen erheblich verbessern, sondern auch positive volkswirtschaftliche Effekte haben. Studien zeigen, dass jeder in die Arbeitsmarktintegration investierte Euro sich langfristig mehrfach auszahlt.
Die nächste Generation von Frauen mit Behinderungen wächst bereits in einem anderen gesellschaftlichen Umfeld auf. Inklusive Kindergärten und Schulen, barrierefreie Technologien und veränderte Rollenbilder schaffen bessere Voraussetzungen. Vorbilder wie Sofia Reyna zeigen, dass Träume verwirklicht werden können, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs macht deutlich: Gleichstellung und die Förderung der Chancen von Frauen mit Behinderungen sind nicht nur am Internationalen Frauentag relevante Themen, sondern zentrale gesellschaftliche Aufgaben, die kontinuierliche Aufmerksamkeit und Engagement erfordern. Nur wenn alle Frauen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen – die gleichen Chancen erhalten, kann von echter Gleichberechtigung gesprochen werden.