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Hitzeschutz ab 2026: Neue Verordnung schützt Bauarbeiter vor Extremtemperaturen

Gewerkschaft Bau-Holz begrüßt verbindliche Regelungen für Arbeit im Freien – Arbeitgeber in der Pflicht

30. Dezember 2025 um 10:51
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Ab Jänner 2026 gelten erstmals klare Vorgaben für den Schutz von Beschäftigten bei Hitze. Die neue Verordnung betrifft vor allem die Baubranche.

Mit 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine neue Hitzeschutzverordnung in Kraft, die erstmals verbindliche Regelungen für die Arbeit im Freien bei hohen Temperaturen festlegt. Besonders betroffen von den neuen Vorschriften ist die Baubranche, wo Beschäftigte regelmäßig extremer Hitze ausgesetzt sind. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) wertet die Verordnung als wichtigen Erfolg für den Arbeitnehmerschutz.

Warum eine gesetzliche Regelung notwendig wurde

Die Einführung der Hitzeschutzverordnung macht deutlich, dass freiwillige Maßnahmen der Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht ausreichend waren, um Beschäftigte vor den gesundheitlichen Gefahren extremer Hitze zu schützen. Hitze bei der Arbeit im Freien ist weit mehr als ein vorübergehendes Unwohlsein – sie stellt eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar und kann zu schwerwiegenden Erkrankungen führen.

Gerade in der Baubranche, wo körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten unter freiem Himmel zur täglichen Arbeit gehören, sind die Risiken besonders hoch. Hitzschlag, Dehydrierung und Kreislaufprobleme zählen zu den häufigsten Folgen, wenn keine entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden. Die Zahl der Hitzetage in Österreich hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, was den Handlungsbedarf zusätzlich unterstreicht.

Was die neue Verordnung konkret regelt

Die Hitzeschutzverordnung orientiert sich an den Warnungen der GeoSphere Austria. Sobald die Behörde Hitzestufe 2 ausruft – das ist ab einer Temperatur von 30 Grad Celsius der Fall – sind Arbeitgeber verpflichtet, konkrete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei handelt es sich nicht um optionale Empfehlungen, sondern um verbindliche Vorgaben.

Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • Die Anpassung der Arbeitszeiten, beispielsweise durch einen früheren Arbeitsbeginn oder längere Mittagspausen
  • Die Einführung zusätzlicher Pausen während der heißesten Tagesstunden
  • Die Bereitstellung von Schattenplätzen auf Baustellen
  • Das Einrichten klimatisierter Aufenthaltsräume für Erholungsphasen
  • Allgemeine Schutzmaßnahmen gegen direkte Sonneneinstrahlung und Hitze

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Beschäftigte auch an Hitzetagen unter zumutbaren Bedingungen arbeiten können. Gleichzeitig liegt es im Interesse der Betriebe selbst, solche Maßnahmen umzusetzen: Weniger hitzebedingte Erkrankungen bedeuten weniger Krankenstände und damit eine höhere Produktivität.

Gewerkschaft fordert konsequente Umsetzung

Die Gewerkschaft Bau-Holz hat sich über Jahre hinweg für verbindliche Hitzeschutzregelungen eingesetzt. GBH-Bundesvorsitzender und Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch betont die Bedeutung der neuen Verordnung: „Wir sagen es deutlich: Wer Hitzeschutz ernst nimmt, schützt Menschen. Und ja: Das bedeutet an Hitzetagen auch weniger Arbeitszeit."

Muchitsch macht keinen Hehl daraus, dass der Weg zur Verordnung nicht einfach war. Viele Arbeitgeber hätten sich gegen verbindliche Regelungen gewehrt, weil diese mit Einschränkungen und Kosten verbunden sind. „Sie haben gebremst. Sie haben blockiert

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