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Arbeitsrechtstagung Linz: Unbezahlte Überstunden bleiben Problem

20. März 2026 um 10:05
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An der Johannes Kepler Universität Linz trafen sich Mitte Dezember 2024 Arbeitsrechtsexperten, Gewerkschafter und Betriebsräte zu einem intensiven Austausch über eines der brennendsten Themen der ö...

An der Johannes Kepler Universität Linz trafen sich Mitte Dezember 2024 Arbeitsrechtsexperten, Gewerkschafter und Betriebsräte zu einem intensiven Austausch über eines der brennendsten Themen der österreichischen Arbeitswelt: das Arbeitszeitrecht. Die gemeinsam von der JKU und den Gewerkschaften PRO-GE, vida und GBH organisierte Tagung brachte dabei erschreckende Wahrheiten ans Licht - unbezahlte Überstunden sind nach wie vor ein massives Problem in österreichischen Betrieben.

Wenn Arbeitszeit zur Grauzone wird

Arbeitszeit - das klingt zunächst eindeutig. Doch die Realität zeigt: Selten war ein Rechtsbegriff so umkämpft wie dieser. Arbeitszeit im Sinne des österreichischen Arbeitszeitgesetzes umfasst grundsätzlich jene Zeit, in der sich der Arbeitnehmer zur Verrichtung seiner Arbeitsleistung zur Verfügung halten muss. Doch wo beginnt und wo endet diese Zeit konkret? Diese scheinbar simple Frage beschäftigt Arbeitsgerichte, Betriebsräte und Rechtsanwälte täglich.

Die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union definiert Arbeitszeit als "jede Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt". Diese EU-weite Definition hat in den vergangenen Jahren durch mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs erheblich an Schärfe gewonnen.

Wegzeiten als arbeitsrechtliche Zeitbombe

Besonders kontrovers diskutiert wurde bei der Tagung die Einordnung von Weg- und Reisezeiten. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Techniker fährt von seinem Wohnort direkt zum ersten Kunden des Tages. Ist diese Fahrtzeit bereits Arbeitszeit? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer während der Fahrt dem Arbeitgeber zur Verfügung steht oder ob er die Zeit frei gestalten kann.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem wegweisenden "Tyco"-Urteil aus dem Jahr 2015 klargestellt: Fahrzeiten von Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsplatz zwischen Wohnung und erstem bzw. letztem Kunden sind grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten. Diese Rechtsprechung hat weitreichende Konsequenzen für tausende österreichische Unternehmen, von Installationsbetrieben bis hin zu Pflegediensten.

Österreich im europäischen Vergleich

Während andere EU-Länder bereits umfassende Reformen ihrer Arbeitszeitgesetze vorgenommen haben, hinkt Österreich bei der Umsetzung europäischer Vorgaben teilweise hinterher. Deutschland etwa hat mit der Einführung einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits auf die verschärfte EU-Rechtsprechung reagiert. Der deutsche Bundesgerichtshof entschied 2022, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.

In der Schweiz, die zwar nicht EU-Mitglied ist, wurden ebenfalls strengere Kontrollen eingeführt. Schweizer Betriebe müssen seit 2023 detaillierte Arbeitszeitaufzeichnungen führen und diese der Arbeitsinspektion auf Verlangen vorlegen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 40.000 Schweizer Franken geahndet werden.

Das Recht auf Unerreichbarkeit

Ein weiterer Schwerpunkt der Linzer Tagung war das sogenannte "Recht auf Unerreichbarkeit". Dieses Konzept, das ursprünglich aus Frankreich stammt, gewährt Arbeitnehmern das Recht, außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit nicht für berufliche Kommunikation erreichbar sein zu müssen. In Frankreich haben Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten seit 2017 die Pflicht, Regelungen über die Nichterreichbarkeit ihrer Angestellten zu treffen.

In Österreich existiert ein derartiges explizites Recht noch nicht, doch die Rechtsprechung entwickelt sich in diese Richtung. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien entschied bereits in mehreren Fällen, dass die ständige Erreichbarkeitserwartung außerhalb der Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst zu werten sein kann - mit entsprechenden Entgeltansprüchen für die Beschäftigten.

Betriebliche Realität vs. Rechtslage

Die Tagungsteilnehmer berichteten aus der betrieblichen Praxis von zahlreichen Grauzonen. Ein Betriebsrat aus der Metallindustrie schilderte den Fall eines Unternehmens, das von seinen Beschäftigten erwartete, bereits eine halbe Stunde vor Schichtbeginn ihre E-Mails zu checken - selbstverständlich unbezahlt. Eine Rechtsanwältin berichtete von einem Logistikunternehmen, das Fahrzeiten grundsätzlich nicht als Arbeitszeit anerkannte, obwohl die Fahrer während der Fahrt per Funk erreichbar sein mussten.

Solche Praktiken sind nicht nur rechtlich bedenklich, sondern haben auch massive Auswirkungen auf die Work-Life-Balance der Beschäftigten. Studien der Arbeiterkammer zeigen, dass österreichische Arbeitnehmer durchschnittlich 8,5 unbezahlte Überstunden pro Woche leisten. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht das einem Wert von etwa 7,2 Milliarden Euro an unentgeltlicher Arbeitsleistung.

Einseitige Arbeitszeitänderungen im Fokus

Besonders brisant wurde die Diskussion bei der Frage einseitiger Arbeitszeitänderungen durch Arbeitgeber. Grundsätzlich können Arbeitszeiten nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund entsprechender Kollektivvertragsbestimmungen geändert werden. Die Praxis zeigt jedoch ein anderes Bild: Immer häufiger versuchen Unternehmen, Arbeitszeiten kurzfristig und einseitig anzupassen.

Ein konkretes Beispiel aus der Tagung: Ein Handelsunternehmen teilte seinen Beschäftigten per E-Mail mit, dass sich aufgrund "betrieblicher Erfordernisse" die Arbeitszeit für die kommende Woche von der Früh- auf die Spätschicht verschiebe. Eine solche einseitige Änderung ist rechtlich unzulässig und kann zu Schadenersatzansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer führen.

Kontrolle und Durchsetzung als Achillesferse

Ein zentrales Ergebnis der Tagung war die Erkenntnis, dass selbst die besten gesetzlichen Regelungen wirkungslos bleiben, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird. Die österreichische Arbeitsinspektion verfügt über lediglich 180 Inspektoren für rund 330.000 Betriebe. Statistisch gesehen wird ein Durchschnittsbetrieb nur alle 35 Jahre kontrolliert.

Zum Vergleich: In Deutschland kommen auf die etwa doppelte Anzahl von Betrieben rund 2.000 Arbeitsschutzinspektoren. Die Niederlande setzen sogar auf ein System unangekündigter Kontrollen mit empfindlichen Strafen - Bußgelder können dort bis zu 870.000 Euro betragen.

Digitalisierung verändert Arbeitszeit

Die fortschreitende Digitalisierung stellt das traditionelle Arbeitszeitrecht vor neue Herausforderungen. Homeoffice, flexible Arbeitszeiten und ständige Erreichbarkeit über digitale Kanäle verwischen die Grenzen zwischen Arbeits- und Freizeit zusehends. Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch beschleunigt.

Eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts zeigt: 42% der österreichischen Beschäftigten arbeiten regelmäßig außerhalb ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit - oft ohne entsprechende Entlohnung. Besonders betroffen sind Führungskräfte und Beschäftigte in der IT-Branche, aber auch im Gesundheitswesen und in der Sozialarbeit.

Rechtspolitischer Handlungsbedarf

Die Experten der Tagung identifizierten mehrere Bereiche, in denen dringender rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht. An erster Stelle steht die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung nach deutschem Vorbild. Dies würde nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten erleichtern.

Zweitens forderten die Tagungsteilnehmer eine Stärkung der Arbeitsinspektion. Die Anzahl der Inspektoren müsse mindestens verdoppelt werden, um wirksame Kontrollen zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten die Strafen für Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht deutlich erhöht werden.

Drittens brauche es eine klare gesetzliche Regelung zum "Recht auf Unerreichbarkeit". Hier könnte Österreich von den Erfahrungen anderer EU-Länder profitieren und eine praxistaugliche Lösung entwickeln.

Auslandsarbeit als Sonderfall

Ein weiteres komplexes Thema der Tagung war die Arbeitszeit bei grenzüberschreitender Beschäftigung. Wenn österreichische Arbeitnehmer temporär im Ausland tätig sind, stellt sich die Frage: Welches Arbeitszeitrecht gilt? Grundsätzlich bleibt österreichisches Recht maßgeblich, doch in der Praxis entstehen oft komplizierte Abgrenzungsfragen.

Besonders problematisch wird es, wenn die Arbeitszeitvorschriften des Tätigkeitslandes strenger sind als die österreichischen. In solchen Fällen können sich Arbeitnehmer auf das jeweils günstigere Recht berufen - ein Prinzip, das als "Günstigkeitsprinzip" bekannt ist.

Erfolgreiche Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis

Die Arbeitsrechtstagung in Linz zeigt beispielhaft, wie fruchtbar der Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis sein kann. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch brachten nicht nur Universitätsangehörige ihre Expertise ein, sondern auch Betriebsräte, Rechtsanwälte und Gewerkschaftsvertreter aus der täglichen Arbeitswelt.

Diese Kombination aus theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung macht die Veranstaltung zu einer der wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachtagungen Österreichs. Der rege Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren führt zu konkreten Lösungsansätzen für die brennenden Fragen des Arbeitsalltags.

Die große Resonanz - sowohl vor Ort als auch im Livestream - bestätigt das hohe Interesse an diesen Themen. Über 500 Teilnehmer verfolgten die Diskussionen, viele davon online über YouTube. Dies zeigt, dass Arbeitsrecht längst nicht mehr nur Spezialisten interessiert, sondern alle Beschäftigten betrifft.

Gewerkschaften als treibende Kraft

Die Kooperation zwischen der Johannes Kepler Universität und den Gewerkschaften PRO-GE, vida und GBH ist mehr als nur eine organisatorische Partnerschaft. Sie spiegelt die zentrale Rolle wider, die Gewerkschaften bei der Gestaltung und Durchsetzung des Arbeitsrechts spielen.

PRO-GE, die Gewerkschaft der Produktions- und Dienstleistungsbetriebe, vertritt über 200.000 Beschäftigte in verschiedenen Branchen. Die Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida organisiert etwa 130.000 Mitglieder, während die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) rund 110.000 Beschäftigte im Baubereich repräsentiert.

Gemeinsam stellen diese drei Gewerkschaften einen erheblichen Teil der österreichischen Arbeitnehmerschaft dar und verfügen über entsprechende Erfahrung bei der praktischen Umsetzung arbeitsrechtlicher Bestimmungen.

Zukunftsperspektiven und Herausforderungen

Die Arbeitsrechtstagung 2024 hat gezeigt, dass das Arbeitszeitrecht vor fundamentalen Veränderungen steht. Die Digitalisierung, veränderte Arbeitsformen und neue gesellschaftliche Erwartungen an die Work-Life-Balance erfordern eine grundlegende Modernisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Für 2025 und die Folgejahre zeichnen sich mehrere Entwicklungen ab: Die EU-Kommission arbeitet an einer Verschärfung der Überwachung nationaler Arbeitszeitgesetze. Gleichzeitig drängen Arbeitnehmerorganisationen auf strengere Kontrollen und höhere Strafen bei Verstößen.

Die österreichische Regierung steht vor der Herausforderung, diese europäischen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft zu beeinträchtigen. Ein Balanceakt, der sowohl juristische als auch politische Expertise erfordert.

Die angekündigte Fortsetzung der Arbeitsrechtstagung 2025 wird zeigen, welche Fortschritte in der Zwischenzeit erzielt werden konnten und welche neuen Herausforderungen sich ergeben haben. Eines ist bereits jetzt klar: Der Dialog zwischen Wissenschaft, Praxis und Politik muss intensiviert werden, um den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden.

Die vollständige Aufzeichnung der Tagung ist weiterhin über YouTube abrufbar und bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen im österreichischen Arbeitsrecht zu informieren. Damit wird das Wissen nicht nur einem Fachpublikum zugänglich gemacht, sondern allen Beschäftigten, die ihre Rechte kennen und durchsetzen wollen.

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