Am 6. Februar, dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), haben Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erneut die Bedeutung verstärkter Maßnahmen gegen diese Form geschlechtsbezogener Gewalt betont. FGM/C, die teilweise oder
Am 6. Februar, dem Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C), haben Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner und Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erneut die Bedeutung verstärkter Maßnahmen gegen diese Form geschlechtsbezogener Gewalt betont. FGM/C, die teilweise oder vollständige Entfernung beziehungsweise Verletzung äußerer weiblicher Genitalien ohne medizinische Notwendigkeit, stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die psychischen und physischen Langzeitfolgen für die Betroffenen sind gravierend.
Obwohl weibliche Genitalverstümmelung oft mit afrikanischen und nahöstlichen Ländern in Verbindung gebracht wird, ist sie auch in Österreich ein ernstzunehmendes Thema. Schätzungen zufolge sind 12 bis 18 Prozent der Mädchen, die aus Ländern stammen, in denen FGM/C praktiziert wird, gefährdet. Die österreichische Gesetzgebung betrachtet FGM/C als Körperverletzung, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann – selbst dann, wenn die Tat im Ausland veranlasst wird.
In Österreich ist FGM/C seit vielen Jahren ein Thema der rechtlichen und sozialen Debatte. Bereits 2002 wurde die Praxis als strafbare Handlung im Strafgesetzbuch verankert. Diese rechtlichen Schritte waren notwendig, um den Schutz von Mädchen und Frauen zu gewährleisten und ein klares Signal gegen diese Form der Gewalt zu setzen. Im Jahr 2011 folgte eine Verschärfung der Gesetze, die auch die Anstiftung und Beihilfe zu FGM/C unter Strafe stellte.
Historisch gesehen, hat sich die Wahrnehmung von FGM/C in Europa durch verstärkte Migrationsbewegungen verändert. Mit der Zunahme von Menschen aus betroffenen Ländern wurde das Thema in Österreich präsenter, was zu einer verstärkten Sensibilisierung der Bevölkerung und der Politik führte.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Deutschland und der Schweiz hat Österreich ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. In Deutschland wurde FGM/C 2013 als eigenständiger Straftatbestand eingeführt, während die Schweiz 2012 die Strafen für FGM/C verschärfte. Diese Maßnahmen haben zu einer europaweiten Angleichung der rechtlichen Standards geführt, die den Schutz von Frauen und Mädchen verbessern sollen.
Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Mädchen in Österreich sieht gezielte Maßnahmen gegen FGM/C vor. Dazu gehören sensible Screenings bei Schwangeren, um möglichen Opfern frühzeitig Unterstützung zu bieten. Zudem wird die Dokumentation im Eltern-Kind-Pass verbessert, um FGM/C besser erkennen und verhindern zu können.
Ein weiteres zentrales Element ist die verstärkte Präventions- und Aufklärungsarbeit. Ein Schutzbrief, der nach internationalem Vorbild gestaltet wurde, soll Familien und Mädchen über die Gefahren und rechtlichen Konsequenzen von FGM/C informieren. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Bewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen und präventiv gegen FGM/C vorzugehen.
Laut einer Studie des BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung leben in Österreich schätzungsweise 8.000 Frauen, die von FGM/C betroffen sind oder Gefahr laufen, betroffen zu werden. Diese Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit, mit der das Thema behandelt werden muss. Die FGM/C-Koordinationsstelle spielt dabei eine zentrale Rolle, indem sie nicht nur als Anlaufstelle für Betroffene dient, sondern auch präventiv tätig ist.
Die Zukunftsperspektiven im Kampf gegen FGM/C in Österreich sind vielversprechend, jedoch auch mit Herausforderungen verbunden. Die Bundesregierung plant, die Mittel für Präventionsprogramme und Unterstützungsstrukturen weiter auszubauen. Dies umfasst auch eine verstärkte Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für die Rechte von Frauen und Mädchen einsetzen.
Ein weiterer Fokus liegt auf der internationalen Zusammenarbeit, um FGM/C auch in den Herkunftsländern der betroffenen Frauen wirksam zu bekämpfen. Durch bilaterale Abkommen und Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen soll der Schutz von Mädchen und Frauen weltweit verbessert werden.
Österreich hat im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung bereits wichtige Schritte unternommen, doch es bleibt noch viel zu tun. Die Kombination aus rechtlichen Maßnahmen, Prävention und Aufklärung ist entscheidend, um FGM/C nachhaltig zu bekämpfen. Die Gesellschaft ist aufgerufen, sich aktiv an der Sensibilisierung zu beteiligen und Betroffene zu unterstützen. Weitere Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite des BM für Frauen, Wissenschaft und Forschung.