Gericht erklärt Sicherstellung der Flugschreiber für rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Wien hat die Sicherstellung der Flugdatenschreiber des AUA-Hagelfluges für rechtswidrig erklärt und verhindert damit die Aufklärung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat mit einem umstrittenen Beschluss vom 10. Februar 2026 die Aufklärung des spektakulären AUA-Hagelfluges OS434 erheblich erschwert. Das Gericht erklärte die Sicherstellung des Flugdatenschreibers (FDR) und des Cockpit Voice Recorders (CVR) durch die Staatsanwaltschaft Korneuburg für rechtswidrig – eine Entscheidung, die von der betroffenen Anwaltskanzlei List scharf kritisiert wird.
Der Fall dreht sich um eine juristische Unterscheidung, die in der Praxis gravierende Auswirkungen hat: Das OLG Wien vertritt die Ansicht, dass die Sicherstellung und Auswertung der zentralen Beweismittel nur bei einem als "Unfall" eingestuften Vorfall zulässig sei. Da der AUA-Hagelflug "nur" als "schwere Störung" klassifiziert wurde, sei die Beschlagnahmung der Flugschreiber rechtswidrig gewesen.
Diese Entscheidung steht im krassen Gegensatz zur vorherigen Rechtsprechung des Landesgerichts Korneuburg, das im September 2024 noch ganz anders entschieden hatte. Das LG Korneuburg sah die Sicherstellung bereits bei einer "schweren Störung" als rechtmäßig an – eine Einschätzung, die nun vom OLG Wien kassiert wurde.
Besonders brisant wird die Entscheidung des OLG Wien durch die Tatsache, dass verschiedene Experten den AUA-Hagelflug durchaus als "Unfall" eingestuft hätten. So vertrat der von der Staatsanwaltschaft Korneuburg beigezogene Sachverständige in einer Dienstbesprechung die Ansicht, dass der Vorfall auch als Unfall gesehen werden könne.
Der Sachverständige wurde im entsprechenden Protokoll wie folgt zitiert: "SV teilt mit, man kann den Vorfall auch als Unfall sehen, hier ist neben der VO 996/2010 die VO 376/2014 anzuwenden; durch den Vorfall ist mehr als ein System betroffen, nämlich das Wetterradar, die Fluggeschwindigkeitssensoren und die Windschutzscheibe."
Auch die französische Fluguntersuchungsstelle (BEA) hätte den Vorfall möglicherweise als "Unfall" eingestuft. Das OLG Wien wischte diese fachlichen Einschätzungen jedoch beiseite und meinte, der Sachverständige hätte seine Ansicht "nur am Rande angedeutet".
Besonders pikant wird die Situation durch die Rolle der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB). Das OLG Wien führte aus, dass die SUB den AUA-Hagelflug als "Unfall" hätte einstufen müssen, damit die Sicherstellung zulässig gewesen wäre. Dabei übersah das Gericht offenbar, dass parallel zum Strafverfahren gegen Pilot, Co-Pilotin und Fluggesellschaft auch ein Verfahren gegen Organe der SUB wegen Korruptionsverdachts lief.
Diese Konstellation wirft Fragen zur Unabhängigkeit der SUB auf und lässt Zweifel daran aufkommen, ob die Einstufung des Vorfalls als "schwere Störung" statt "Unfall" möglicherweise interessengeleitet war.
Die Anwaltskanzlei List, die Privatbeteiligte in dem Verfahren vertritt, kritisiert die paradoxe Situation scharf: "Es ist somit paradox, dass die Privatbeteiligten nun keine Aufklärung für den beinahe Absturz des AUA-Hagelfluges erlangen, nur weil das Flugzeug nicht abgestürzt ist."
Der praktische Unterschied zwischen einer "schweren Störung" und einem "Unfall" liegt oft nur im Ausgang des Ereignisses. In einem Fall kann ein schwer beschädigtes Flugzeug gerade noch landen, im anderen stürzt es ab. Die österreichische Gesetzgebung führt damit zu der absurden Situation, dass erst ein Absturz mit Todesopfern die vollständige Aufklärung ermöglicht.
Die Anwaltskanzlei List will die Entscheidung des OLG Wien nicht hinnehmen und plant mehrere Rechtsmittel:
Zusätzlich soll ein Fortführungsantrag im eingestellten Strafverfahren gegen die SUB-Organe gestellt werden, da neue Erkenntnisse vorliegen.
Ironisch ist die Reaktion der Austrian Airlines auf die Entscheidung des OLG Wien. Laut Medienberichten begrüßt die AUA das Urteil, obwohl sie im bisherigen Verfahren immer wieder ihr Interesse an der Aufklärung des Vorfalls betont hatte.
Die Anwaltskanzlei List fordert die AUA nun auf, ihren Worten Taten folgen zu lassen: Wenn die Fluggesellschaft tatsächlich an der Aufklärung interessiert sei, könne sie die zentralen Beweismittel FDR und CVR freiwillig veröffentlichen.
Abschließend richtet sich die Kritik auch an den Gesetzgeber. Die derzeitige Rechtslage benachteiligt ausschließlich die Opfer von Flugzwischenfällen und schützt möglicherweise die Verantwortlichen. Die Kanzlei List fordert eine unverzügliche Gesetzesänderung, am besten mit rückwirkender Wirkung, um die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft auch bei "schweren Störungen" zu erweitern.
Der AUA-Flug OS434 war im Juni 2022 in ein schweres Unwetter mit Hagel geraten und hatte dabei erhebliche Schäden erlitten. Cockpitfenster waren geborsten, wichtige Instrumente ausgefallen. Nur durch das Können der Piloten konnte eine Katastrophe verhindert werden. Dennoch wurden gegen Pilot, Co-Pilotin und die Fluggesellschaft strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Die Entscheidung des OLG Wien zeigt die Schwächen im österreichischen Luftfahrtrecht auf und könnte weitreichende Folgen für künftige Flugunfalluntersuchungen haben. Während in anderen Bereichen der Opferschutz gestärkt wurde, scheint das Luftfahrtrecht noch erheblichen Reformbedarf zu haben.