ARBÖ-Rechtsexperte erklärt die Haftungsfrage bei Feuerwerksschäden und gibt Tipps zur Schadensvermeidung
Böller und Raketen beschädigen in der Silvesternacht regelmäßig Autos. Der ARBÖ klärt auf, wer für die Schäden aufkommt und wie man sein Fahrzeug schützt.
Die Silvesternacht ist für viele Österreicherinnen und Österreicher ein Anlass zum Feiern – doch für Autobesitzer kann der Jahreswechsel ein böses Erwachen bereithalten. Jahr für Jahr werden Fahrzeuge durch Feuerwerkskörper beschädigt, sei es durch verirrte Raketen, explodierende Böller oder weil das geparktes Auto kurzerhand als Abschussrampe zweckentfremdet wird. Der ARBÖ verzeichnet zu Jahresbeginn regelmäßig einen Anstieg von Anfragen besorgter Mitglieder, die wissen wollen, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss.
Das österreichische Schadenersatzrecht ist in dieser Hinsicht eindeutig. "Grundsätzlich gilt: Diejenige Person, die den Schaden verursacht hat, muss auch dafür aufkommen", erklärt Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung. Dieses Verursacherprinzip bedeutet, dass der Verursacher eines Feuerwerksschadens rechtlich verpflichtet ist, den entstandenen Schaden zu ersetzen – egal ob es sich um Lackschäden, zerbrochene Scheiben oder versengte Kunststoffteile handelt.
Doch hier liegt das eigentliche Problem: In der Silvesternacht, wenn überall Raketen steigen und Böller explodieren, ist es nahezu unmöglich, das eigene Fahrzeug ständig im Blick zu behalten. Die Identifizierung des Täters gestaltet sich in den meisten Fällen als äußerst schwierig bis unmöglich. Ohne bekannten Schädiger bleibt der Geschädigte häufig auf seinen Kosten sitzen – ein frustrierendes Szenario für jeden Autobesitzer.
Viele Fahrzeughalter gehen irrtümlich davon aus, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch Schäden am eigenen Auto abdeckt. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Trugschluss. Die Haftpflichtversicherung kommt ausschließlich für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt – niemals für Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer also selbst eine Rakete abfeuert und damit ein fremdes Auto beschädigt, dessen Haftpflichtversicherung würde einspringen. Für Schäden am eigenen Wagen durch fremde Feuerwerkskörper ist sie jedoch nicht zuständig.
Diese Regelung führt dazu, dass Autobesitzer ohne entsprechende Zusatzversicherung in der Silvesternacht einem erheblichen finanziellen Risiko ausgesetzt sind. Je nach Ausmaß des Schadens können schnell mehrere hundert bis tausende Euro an Reparaturkosten anfallen – Kosten, die ohne bekannten Verursacher aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen.
"Ist kein Schädiger bekannt, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung helfen", erklärt ARBÖ-Rechtsexperte Kopinits. Allerdings gibt es auch hier wichtige Einschränkungen zu beachten. Nicht jede Kaskoversicherung deckt automatisch Schäden durch Feuerwerk oder Vandalismus ab. Die genauen Leistungen hängen von den individuellen Versicherungsbedingungen ab.
Kopinits empfiehlt daher dringend, vor der Silvesternacht einen Blick in die eigenen Versicherungsunterlagen zu werfen: "Am besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall übernommen wird." Besonders wichtig ist dabei die Frage, ob Vandalismus in der Police inkludiert ist. Feuerwerksschäden werden von vielen Versicherungen als Vandalismusschäden eingestuft, sofern sie mutwillig oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Teilkaskoversicherung sind in der Regel Schäden durch Brand und Explosion abgedeckt. Eine verirrte Rakete, die auf dem Autodach landet und dort Brandschäden verursacht, würde somit unter diesen Schutz fallen. Auch Glasbruch ist üblicherweise inkludiert. Allerdings variieren die Bedingungen je nach Versicherer erheblich, weshalb eine genaue Prüfung der eigenen Police unerlässlich ist.
Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenderen Schutz und deckt in der Regel auch Vandalismusschäden ab. Wenn also jemand absichtlich einen Böller auf ein geparktes Auto wirft, sollte die Vollkasko einspringen. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Manche Versicherer schließen bestimmte Schadensarten aus oder begrenzen die Deckungssumme. Zudem ist zu beachten, dass bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung der vereinbarte Selbstbehalt fällig wird und sich unter Umständen die Schadenfreiheitsklasse verschlechtern kann.
Wer am Neujahrsmorgen einen Schaden an seinem Fahrzeug feststellt, sollte schnell und überlegt handeln. Der ARBÖ empfiehlt folgende Vorgehensweise:
Noch besser als eine gute Versicherung ist natürlich, wenn der Schaden gar nicht erst entsteht. Der ARBÖ gibt daher wertvolle Tipps, wie Autobesitzer ihr Fahrzeug in der Silvesternacht möglichst sicher abstellen können.
"Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ, einen ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen", lautet die grundlegende Empfehlung. In der Praxis gestaltet sich dies allerdings oft schwieriger als gedacht. Gerade in städtischen Gebieten herrscht chronischer Parkplatzmangel, und kostenpflichtige Alternativen können ins Geld gehen.
Die sicherste Option ist das Abstellen des Fahrzeugs in einem Parkhaus oder einer Tiefgarage. Hier ist das Auto vor herabfallenden Feuerwerkskörpern und verirrten Raketen geschützt. Die Kosten für eine Nacht im Parkhaus sind im Vergleich zu einer möglichen Reparaturrechnung in der Regel überschaubar und stellen eine sinnvolle Investition in den Schutz des Fahrzeugs dar.
Wer keine Möglichkeit hat, sein Auto in einer Garage unterzubringen, sollte zumindest bestimmte Gefahrenzonen meiden. Der ARBÖ warnt besonders vor folgenden Parkplätzen:
Ruhige Wohngebiete, Seitenstraßen abseits der Hauptfeierlokationen oder – falls vorhanden – der eigene Garagenplatz sind deutlich sicherere Alternativen. Auch Industriegebiete oder Geschäftsviertel, die über Silvester menschenleer sind, können gute Optionen darstellen.
Wer durch unvorsichtiges Hantieren mit Feuerwerkskörpern fremde Fahrzeuge beschädigt, muss mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen rechnen. Neben der zivilrechtlichen Haftung für den entstandenen Schaden können auch strafrechtliche Folgen drohen. Sachbeschädigung ist in Österreich ein Straftatbestand, der mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden kann. Bei schwerer Sachbeschädigung oder wenn der Schaden einen Wert von über 5.000 Euro übersteigt, drohen noch härtere Strafen.
Besonders problematisch wird es, wenn durch Feuerwerkskörper nicht nur Sachschäden entstehen, sondern auch Personen verletzt werden. In solchen Fällen kommen Körperverletzungsdelikte hinzu, die deutlich strenger bestraft werden. Fahrzeugbesitzer, die feststellen, dass ihr Auto als Abschussrampe missbraucht wurde, sollten daher in jedem Fall Anzeige erstatten – nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen, sondern auch, um potenziell gefährliches Verhalten zur Anzeige zu bringen.
Die Silvesternacht birgt für Autobesitzer erhebliche Risiken. Während das Schadenersatzrecht zwar grundsätzlich den Verursacher in die Pflicht nimmt, scheitert dies in der Praxis oft an der Unmöglichkeit, den Täter zu identifizieren. Eine gute Kaskoversicherung mit Vandalismusschutz kann in solchen Fällen vor finanziellen Verlusten schützen – vorausgesetzt, die Versicherungsbedingungen decken derartige Schäden ab.
Noch wichtiger ist jedoch die Prävention: Wer sein Fahrzeug über Silvester an einem geschützten Ort abstellt, minimiert das Risiko erheblich. Die Investition in einen Garagenplatz oder ein Parkhaus ist im Zweifelsfall deutlich günstiger als eine Autoreparatur. Autobesitzer sollten zudem rechtzeitig vor Silvester ihre Versicherungsunterlagen prüfen und gegebenenfalls den Schutz erweitern. So lässt sich das neue Jahr entspannt und ohne böse Überraschungen am Fahrzeug beginnen.