Nationalrat beschließt umstrittene Änderungen im Sozialversicherungsrecht
Der Nationalrat hat eine Novelle beschlossen, die das finanzielle Risiko für Mitglieder von Sozialversicherungs-Verwaltungskörpern reduziert.
Der österreichische Nationalrat hat gestern eine umstrittene Novelle des Sozialversicherungsrechts beschlossen, die das finanzielle Risiko für ehrenamtliche Funktionäre in Sozialversicherungsträgen deutlich reduziert. Die Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und anderen Gesetzen sollen künftig verhindern, dass Mitglieder von Verwaltungskörpern mit hohen Geldstrafen in den finanziellen Ruin getrieben werden können.
Mit der Sozialversicherungsnovelle wird festgeschrieben, dass Geldbußen gegen Mitglieder von Verwaltungskörpern künftig vom jeweiligen Sozialversicherungsträger zu tragen sind. Die Regelung sieht jedoch vor, dass bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln ein Regress möglich bleibt. Die Koalitionsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS begründen diese Maßnahme mit dem krassen Missverhältnis zwischen den geringen Sitzungsgeldern von weniger als 50 Euro und möglichen Geldstrafen in hoher fünfstelliger Höhe.
Zusätzlich wird geregelt, dass verwaltungsstrafrechtliche Verurteilungen aus der Tätigkeit in einem Verwaltungskörper nur dann zum Verlust der Gewerbeberechtigung oder von berufsrechtlichen Befugnissen führen können, wenn ein eindeutiger Sachzusammenhang zwischen dem Strafgrund und dem Hauptberuf der Betroffenen besteht.
Anlass für die Gesetzesänderung waren Verwaltungsstrafen von jeweils rund 76.000 Euro gegen elf Mitglieder des Verwaltungsrats der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt). Diese Strafen wurden verhängt, weil feuerschutztechnische Vorgaben für das Lorenz-Böhler-Krankenhaus nicht fristgerecht umgesetzt wurden. Der Fall ist allerdings noch nicht rechtskräftig entschieden.
Die Koalitionsparteien argumentieren, dass ohne diese Reform die Rekrutierung qualifizierter Unternehmerinnen und Unternehmer für die Verwaltungskörper der Sozialversicherungen schwierig werden könnte. Diese würden befürchten müssen, im Falle einer verwaltungsstrafrechtlichen Verurteilung ihre Gewerbeberechtigung oder berufsrechtliche Befugnisse zu verlieren.
Die Opposition, insbesondere FPÖ und Grüne, übt heftige Kritik an der Novelle. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch sieht darin einen "Freibrief" für Verwaltungsratsmitglieder, die künftig "überhaupt keine Verantwortung mehr für ihr Tun und Handeln" hätten. Ihr Fraktionskollege Christoph Steiner wirft den Regierungsparteien vor, lediglich "die Pfründe" der sozialpartnerschaftlich bestellten Funktionäre absichern zu wollen.
Peter Wurm (FPÖ) kritisiert, dass etwaige Strafen künftig "vom Steuerzahler" bezahlt werden müssten. Belakowitsch befürchtet zudem eine Präzedenzwirkung für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die ebenfalls nur Sitzungsgelder erhalten.
Auch die Grünen zeigen sich kritisch. Ralph Schallmeiner bemängelte das Tempo der Gesetzgebung und sprach von einer "Husch-Pfusch-Aktion". Ein Antrag der Grünen auf Rückverweisung des Gesetzentwurfs in den Sozialausschuss blieb in der Minderheit.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch wies die Darstellung der FPÖ zurück. Nur wenn Verwaltungsratsmitglieder guten Gewissens gehandelt hätten, müssten sie nicht für Geldbußen aufkommen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sei weiterhin ein Regress vorgesehen.
NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser betonte, die Gesetzesänderung sei "sicher kein Blankoscheck für verantwortungsloses Handeln". Sorgfaltspflichten müssten selbstverständlich weiterhin eingehalten werden, auch gelte das Organhaftpflichtgesetz.
ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger und SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum betonten, dass Österreich mit dem seit Jahrzehnten existierenden System der Selbstverwaltung der Sozialversicherung "gut gefahren" sei. Es brauche faire Regeln und eine gewisse Verhältnismäßigkeit zwischen Sitzungsgeldern und Geldstrafen.
Sozialministerin Korinna Schumann hielt fest, dass es um mehr als um eine technische Haftungsfrage gehe. Es gehe um Fairness gegenüber Menschen, die bereit seien, Verantwortung für Millionen andere zu übernehmen. Die Mitglieder der Verwaltungsräte würden dafür sorgen, dass Entscheidungen nahe an den Versicherten getroffen werden - und das nebenberuflich auf Grundlage eines öffentlichen Ehrenamts.
Die Gesetzesänderung schaffe keine Straffreiheit und entbinde die Mitglieder der Verwaltungsräte nicht von ihrer Verantwortung, betonte Schumann. Vielmehr sorge man für eine faire Risikoverteilung mit einer klaren Möglichkeit des Rückgriffs bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Parallel zur Sozialversicherungsnovelle diskutierte der Nationalrat auch über einen Monitoringbericht zur Gesundheitsfinanzierung. Dieser zeigt auf, wie sich die Gesundheitsausgaben in Österreich bis 2024 entwickelt haben und inwieweit vereinbarte Ausgabenobergrenzen eingehalten wurden.
FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak nutzte die Debatte für scharfe Kritik an der österreichischen Gesundheitspolitik. Der Bericht zeige den "katastrophalen Zustand des österreichischen Gesundheitssystems" und sei "eine Dokumentation des Scheiterns". Auch nach dem Corona-Jahr 2020 seien die vereinbarten Ausgabenobergrenzen um 16, 13 und 14 Prozent überschritten worden, ohne dass Sanktionen erfolgten.
Die FPÖ machte die medizinische Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern mitverantwortlich für lange Wartezeiten in Spitälern und Ordinationen. Ein Entschließungsantrag der FPÖ, Asylwerberinnen und Asylwerbern künftig nur noch eine medizinische Basisversorgung zu gewähren, fand allerdings keine Mehrheit.
Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner warf der FPÖ daraufhin Ausländer-Bashing und Rassismus vor. Auch viele Migrantinnen und Migranten würden in Österreich in das Sozialsystem einzahlen. So liege die Erwerbsquote unter türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sogar leicht über dem Schnitt der Österreicherinnen und Österreicher.
ÖVP-Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß hielt der FPÖ entgegen, dass der Monitoringbericht nicht nur schlechte Daten enthalte, sondern auch "voll mit guten Nachrichten" sei. So sei die Verweildauer in Spitälern gesunken, während die ambulanten Leistungen zugenommen hätten. Auch die Gesundheitshotline 1450 funktioniere und bei der Diabetiker-Behandlung sei man gut aufgestellt.
SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan machte die FPÖ mitverantwortlich für die Lage im Gesundheitssystem und kritisierte insbesondere "Privatisierungstendenzen". Die SPÖ sei nun angetreten, "das solidarische Gesundheitssystem wieder auf Kurs zu bringen". In ersten Schritten seien etwa Gratis-Impfungen erweitert und der Mutter-Kind-Pass ausgeweitet worden.
NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer betonte die Wichtigkeit effizienter Geldverwendung und besserer Patientensteuerung. Er sieht große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Nutzung der Hotline 1450. Besonders kritisch sieht er die deutlichen Rückgänge bei der Masernimpfung, wodurch die Zahl der Infektionen "dramatisch" gestiegen sei.
Gesundheitsstaatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wies darauf hin, dass der vorliegende Bericht einen Zeitraum umfasse, der vor dem Antritt der jetzigen Regierung liege. Für sie ist die Zielsteuerung Gesundheit das zentrale Steuerungsinstrument im Gesundheitsbereich. Ziel sei eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und eine effiziente Mittelverwendung.
Der Bericht zeige nicht nur Herausforderungen, sondern auch positive Entwicklungen auf, etwa beim Ausbau der Primärversorgungszentren. Auch bei der "Ambulantisierung" gebe es Fortschritte, wobei die Verlegung der Gesundheitsversorgung in den ambulanten Bereich regional sehr unterschiedlich verlaufe. Hier brauche es verbindliche Vorgaben. Zudem müsse man alles daran setzen, junge Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Gesundheitsbereich zu bringen.