Symposium im Innenministerium diskutiert sensible Berichterstattung über Verbrechensopfer
Beim Tag der Kriminalitätsopfer im BMI diskutierten Expertinnen und Journalisten über verantwortungsvolle Berichterstattung und den Schutz von Betroffenen.
Der Schutz von Kriminalitätsopfern in der medialen Berichterstattung stand im Mittelpunkt des diesjährigen Tags der Kriminalitätsopfer, der am 17. Februar 2026 im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres (BMI) in Wien stattfand. Unter dem Titel "Zwischen Schlagzeile und Schutz – Kriminalitätsopfer in den Medien" versammelten sich Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Justiz, Polizei und Journalismus, um gemeinsam über die Herausforderungen und Verantwortlichkeiten bei der Berichterstattung über Straftaten zu diskutieren.
Die vom BMI gemeinsam mit dem WEISSEN RING ausgerichtete Veranstaltung wurde von Lyane Sautner, Professorin an der Johannes Kepler Universität Linz und Präsidiumsmitglied des WEISSEN RINGS, eröffnet. Die Begrüßungsworte wurden von mehreren Regierungsmitgliedern überbracht, was die hohe politische Bedeutung des Themas unterstreicht.
Innenminister Gerhard Karner betonte die Verantwortung der Polizei in ihrer Öffentlichkeitsarbeit: "Die Polizei nimmt ihre Verantwortung in der Öffentlichkeitsarbeit – vor allem auch gegenüber den Opfern – konsequent wahr. Das Ziel dabei ist klar: verlässliche und gesicherte Informationen für die Menschen und Schutz den Interessen der Opfer."
Justizministerin Anna Sporrer verwies auf die Notwendigkeit, die Rechte von Opfern sowohl im Gerichtssaal als auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken: "Wir dürfen nicht zulassen, dass Victim Blaming in den Schlagzeilen Betroffene zu Objekten der öffentlichen Neugier macht." Sie dankte ausdrücklich dem WEISSEN RING und allen Engagierten, die sich täglich für die Rechte von Kriminalitätsopfern einsetzen und damit eine "starke Stimme für jene sind, die in unserer Gesellschaft oft nicht gehört werden".
Sozialministerin Korinna Schumann hob die Rolle des Sozialstaates hervor: "Kein Geld der Welt kann das Leid lindern oder den Schmerz nehmen. Dennoch ist es Aufgabe des Sozialstaates, diese Menschen in schweren Stunden nicht alleine zu lassen." Sie verwies auf das Verbrechensopfergesetz als wirksames Instrument, das Opfer und ihre Hinterbliebenen unter anderem mit Schmerzengeld, dem Ersatz von Bestattungskosten und dem Zugang zu psychotherapeutischen Behandlungen unterstützt. Auch Vizekanzler Andreas Babler übermittelte eine Videobotschaft an die Teilnehmenden.
Die Rechtsexpertin Maria Windhager beleuchtete in ihrem Impulsvortrag die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Medienberichterstattung. Im Zentrum stand dabei das Spannungsfeld zwischen der Informationsfreiheit der Medien und dem berechtigten Interesse der Opfer an Schutz ihrer Privatsphäre. Windhager erläuterte die Grenzen zulässiger Berichterstattung und zeigte rechtliche Handlungsmöglichkeiten auf, die Betroffenen zur Verfügung stehen.
Dieses Spannungsfeld ist in der Praxis oft schwer zu navigieren. Während die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse an Information über Kriminalität hat, können detaillierte Berichte für die Opfer und deren Angehörige schwerwiegende Folgen haben. Die Identifizierbarkeit von Betroffenen, etwa durch zu genaue Beschreibungen des Tathergangs oder persönlicher Umstände, kann zu einer sekundären Viktimisierung führen.
Markus Lamb, Pressesprecher der Landespolizeidirektion Steiermark, gab Einblicke in die Herausforderungen der polizeilichen Pressearbeit. Er erläuterte, wie stark die Art der Berichterstattung das Erleben von Kriminalitätsopfern und deren Angehörigen beeinflussen kann. Besonders problematisch seien Situationen, in denen Betroffene identifizierbar werden oder Berichte sehr früh nach einem Ereignis erscheinen, wenn die emotionale Belastung noch besonders hoch ist.
Gleichzeitig wurde betont, dass sensible Berichterstattung auch positive Wirkungen entfalten kann. Durch die Information über Unterstützungsangebote können Betroffene erreicht werden, die sonst möglicherweise keine Hilfe gesucht hätten. Die Medien können so zu einem wichtigen Multiplikator für Hilfsangebote werden.
In der Öffentlichkeitsarbeit des BMI und der Polizei hat der Schutz betroffener Personen oberste Priorität. Jede Veröffentlichung unterliegt einer sorgfältigen Einzelfallprüfung. Dabei werden sowohl die Wirkung auf die Öffentlichkeit als auch die Interessen und die Privatsphäre von Opfern und Angehörigen berücksichtigt. Dieser Abwägungsprozess ist komplex und erfordert Erfahrung sowie ein hohes Maß an Sensibilität.
Claudia Mikosz, Geschäftsführerin des WEISSEN RINGS, und Nadine Stehrlein, Teamleiterin der Opferhilfe beim WEISSEN RING, brachten die Perspektive der praktischen Opferarbeit ein. Sie berichteten aus ihrer langjährigen Erfahrung mit Verbrechensopfern, die zusätzlich zur eigentlichen Tat mit medialer Aufmerksamkeit konfrontiert waren.
Die Expertinnen schilderten eindrücklich, welche Folgen unsenible Berichterstattung für Betroffene haben kann. Von der Retraumatisierung durch detaillierte Tatbeschreibungen über soziale Stigmatisierung bis hin zu Anfeindungen in sozialen Medien reicht das Spektrum negativer Auswirkungen. Auf Basis dieser Erfahrungen formulierten sie konkrete Empfehlungen sowohl für Medienschaffende als auch für Betroffene selbst.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die prominent besetzte Paneldiskussion, moderiert von Caroline Kerschbaumer. Führende Vertreterinnen und Vertreter des österreichischen Journalismus diskutierten über die zentralen Herausforderungen ihrer Branche im Umgang mit Kriminalitätsberichterstattung.
An der Diskussion nahmen Ingrid Brodnig (Journalistin, Autorin und Social-Media-Expertin), Christoph Budin (Kronen Zeitung), Florian Klenk (Falter) sowie Anna Thalhammer (Profil) teil. Der Österreichische Presserat war durch seinen Geschäftsführer Alexander Warzilek vertreten.
Die Diskussion widmete sich der komplexen Frage, wie eine verantwortungsvolle Berichterstattung gelingen kann, die sowohl dem öffentlichen Interesse als auch den Bedürfnissen von Betroffenen gerecht wird. Trotz unterschiedlicher medialer Ausrichtungen und Zielgruppen der vertretenen Medien herrschte in wesentlichen Punkten Einigkeit unter den Diskutanten.
Alle Anwesenden stimmten darin überein, dass es wichtig ist, sensible Inhalte in einen erklärenden Kontext einzubetten. Die reine Wiedergabe von Tatdetails ohne Einordnung kann sowohl für Opfer als auch für die Gesellschaft schädlich sein. Stattdessen sollte Berichterstattung Zusammenhänge aufzeigen und zum Verständnis komplexer Situationen beitragen.
Ein weiterer Konsens betraf die Notwendigkeit, sorgfältig abzuwägen, wie detailliert über Taten berichtet werden sollte. Nicht jedes Detail, das bekannt ist, muss auch veröffentlicht werden. Die Frage "Ist diese Information wirklich relevant für das öffentliche Interesse?" sollte bei jeder Veröffentlichungsentscheidung im Vordergrund stehen.
Die Diskussion machte auch deutlich, dass es für Journalistinnen und Journalisten eine besondere Herausforderung darstellen kann, in extremen und bisher nicht erlebten Situationen den richtigen Ton zu finden. Als Beispiel wurde das Amokattentat in Graz genannt, bei dem Medienschaffende unter enormem Zeitdruck und emotionaler Belastung über ein Ereignis berichten mussten, das in seiner Dimension beispiellos war.
Solche Situationen erfordern nicht nur journalistische Kompetenz, sondern auch emotionale Intelligenz und die Bereitschaft, im Zweifelsfall lieber zurückhaltender zu berichten. Die Panelisten waren sich einig, dass in solchen Momenten die Gefahr besonders groß ist, Fehler zu machen, die später nicht mehr korrigiert werden können.
Als zentrale Elemente einer sensiblen Berichterstattung wurden genannt:
Alexander Warzilek vom Österreichischen Presserat erläuterte die Funktion der Selbstregulierung der Medienbranche. Der Presserat behandelt Beschwerden über Medieninhalte und kann bei Verstößen gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse Entscheidungen treffen. Gerade bei Beschwerden, die den Opferschutz betreffen, hat der Presserat in der Vergangenheit wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen.
Die Teilnahme des Presserats an der Veranstaltung unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen allen Stakeholdern – von den Behörden über die Opferschutzorganisationen bis hin zu den Medien selbst – wenn es darum geht, Standards für eine verantwortungsvolle Berichterstattung zu entwickeln und durchzusetzen.
Ingrid Brodnig brachte als Social-Media-Expertin die besonderen Herausforderungen des digitalen Zeitalters ein. In sozialen Medien verbreiten sich Informationen – und auch Fehlinformationen – mit enormer Geschwindigkeit. Opfer von Straftaten können durch virale Verbreitung von Inhalten einer Belastung ausgesetzt werden, die weit über das hinausgeht, was klassische Medien verursachen können.
Zudem verschwimmen in sozialen Medien die Grenzen zwischen journalistischer Berichterstattung und privaten Meinungsäußerungen. Während traditionelle Medien dem Pressekodex und journalistischen Standards unterliegen, gibt es für Privatpersonen kaum vergleichbare Regelwerke. Dies stellt sowohl für Opfer als auch für seriöse Medienschaffende eine zusätzliche Herausforderung dar.
Der Tag der Kriminalitätsopfer 2026 hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig der Dialog zwischen allen Beteiligten ist. Die Diskussionen machten deutlich, dass es keine einfachen Lösungen gibt, wenn das Recht der Öffentlichkeit auf Information mit dem Recht der Opfer auf Schutz ihrer Privatsphäre in Konflikt gerät.
Dennoch wurden konkrete Ansätze für eine verbesserte Praxis entwickelt. Die Bereitschaft aller Beteiligten – von den Ministerien über die Polizei und Opferorganisationen bis hin zu den Medienvertretern – gemeinsam an Lösungen zu arbeiten, stimmt optimistisch.
Das Symposium wurde live auf der Facebook-Seite des Innenministeriums übertragen und kann dort weiterhin online nachgesehen werden. Damit wird sichergestellt, dass die wichtigen Impulse der Veranstaltung auch über den Tag hinaus wirken und eine breitere Öffentlichkeit erreichen können.
Der WEISSE RING als älteste und größte Opferschutzorganisation Österreichs steht Betroffenen von Straftaten weiterhin mit Beratung und Unterstützung zur Seite. Die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium bei Veranstaltungen wie dem Tag der Kriminalitätsopfer zeigt, dass der Schutz von Verbrechensopfern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird, die nur im Zusammenspiel aller Akteure gelingen kann.